Das ist dann das erste Posting des Neuen Jahres 2019. In dem wünsche ich zunächst allen Lesern und Followern meines Blogs ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr. Und wenn man schon so lange bloggt – am 01.12.2018 waren es immerhin 10 Jahre -, dann kann man auf alte Beiträge zurückgreifen und das wiederholen, was man früher schon mal geschrieben hat – das Rad wird eben nicht jedes Jahr neu erfunden:
Ich verspreche auch in diesem Jahr: Den „BOB“ wird es auch 2019 geben – wenn man mich lässt. Es wird sicherlich viele interessante Entscheidungen geben, die zu vielen interessanten Postings führen werden. Die Justiz wird das schon schaffen. 🙂
Im ersten Posting des neuen Jahres dann – wie auch in den vergangenen Jahren – der Rückblick auf das gerade abgelaufene Jahr. Es bleibt dabei – und ich wiederhole jetzt das, was ich schon in den vergangegen Jahren geschieben habe: „Das Jahresende und/oderder Jahresanfang ist die Zeit der Rückblicke, privat und auch beruflich. Und daher auch in Blogs, in denen in diesen Tagen an vielen Stellen Rückschau gehalten wird. So daher dann heute auch bei mir und da bietet sich eben der Neujahrstag an. So ganz ist man ja aus dem alten Jahr noch nicht raus und so ganz noch nicht im neuen Jahr drin. Und man weiß ja nicht, was das neue Jahr bringt, da schaut man vielleicht lieber noch mal zurück. Da weiß man ja, was man hatte“.
Daher dann jetzt die Top-Twenty der Postings aus dem Jahr 2018, meinen privaten Rückblick hatten ich ja gestern schon schon unter Mein persönlicher Jahresrückblick/Ausblick – es waren wieder die Prinzessinnen und meine Bücher. Wenn ich alles richtig (aus)gelesen habe, ergibt sich folgendes Ranking:
- Amtsrichter und Pflichtverteidigerin 6 Monate untätig ==> Entschädigung nach dem StrEG, oder: Unfassbar.
- Anfängerurteil, oder: Wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung aber auch gar nichts stimmt
- Ich habe da mal eine Frage: Kann ich die ersparten Fahrtkosten gegen Grund-/Verfahrensgebühr gegenrechnen?
- Fall Susanna: “Ali B. wollte bei Anhörungen keinen Anwalt”
- OWi II: Handy im Straßenverkehr, oder: Kein Verstoß bei “manueller Motorabschaltung”
- Paukenschlag beim (Akten)Einsichtsrecht, oder: Der Rechtsstaat lebt…
- Selbstleseverfahren, oder: Wie geht man damit um – zwei Anfänger?
- Laptop in der Hauptverhandlung, erlaubt, oder: Jetzt hoffentlich auch beim AG Cottbus
- Einziehung/Verfall, oder: Wertgebühr über 80.000 EUR Gegenstandswert oder Rahmengebühr?
- “Staatsanwalt als Zeuge, oder: Fleißkärtchen
- Der Vorsitzende der DPolG Rainer Wendt äußert sich zum “Fall Susanna”, oder: Unfassbar
- Traffistar S 350, oder: Keine Urteilsgrundlage
- “Trunkenheitsfahrt” mit 0,88 Promille, oder: Wenn die Ausfallerscheinungen “nicht reichen”
- Im Bußgeldverfahren immer die Mittelgebühr, oder: Burhoff sagt das auch
- Die befangene Vorsitzende der Berufungskammer, oder: Druck auf den Angeklagten ist nicht erlaubt.
- Die Sitzordnung in der Hauptverhandlung, oder: Wenn der Angeklagte der Zeugin ins Gesicht sehen will
- In eigener Sache: Bitte verschont mich, oder: “Wohl den letzten Schuß nicht gehört?”
- Gesetzesvorhaben I: Die AfD und “ihr” Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit, oder: Kahlschlag in der StPO?
- NSU, NSU, NSU – ein paar Gedanken/Anmerkungen am Ende des Verfahrens
- Durchgang im Berliner-Kudamm-Raser-Fall vorerst geplatzt, oder: Besorgnis der Befangenheit der Kammer begründet
Eine hoffentlich nicht nur für mich interessante Mischung. Für mich ist es schon erstaunlich, welche Beiträge es geschafft haben., und vor allem, dass auch Gebührenbeiträge ihren Weg ins Ranking gefunden haben. Manches ist allerdings auch keine Überraschung, so z.B. der Fall Susanna und Herr Wendt oder der „faule Amtsrichter/Pflichtverteidiger.