Kategoriearchiv: In eigener Sache

News, News, News: „Modernisierung der StPO“ und „Änderung der Pflichtverteidigung“ morgen in Kraft, oder: Hier gibt es schon ein Ebook

Zwischen dem eigentlichen heutigen “Tagesprogramm” dann dieses Posting:

Nun ist es also passiert bzw. war es so weit. Am 12.12.2019, also heute, sind

  • „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019“(vgl. hier: BGBl I., S. 2121) und

  • „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019 (vgl. hier: BGBl I, S. 2128)“

verkündet worden und treten damit morgen, am 13.12.2019 in Kraft.

Zu den geplanten Neuerungen habe ich hier ja schon häufiger berichtet. Das waren u.a. die Postings:

Und nun sind die Änderungen da und treten morgen in Kraft. Teilweise handelt es sich dabei um recht weitreichende Änderungen zur „Modernisierung“ – wirklich? – des Strafverfahrens, und zwar im Ablehnungsrecht, im Recht der Besetzungsrüge, im Beweisantragsrecht und auch im Recht der Nebenklage. Darüber hinaus ist natürlich die Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung von Bedeutung.

Das Ziel der „Modernisierung“ des Strafverfahrens ist – und das verschweigt die Gesetzesbegründung zum „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ ist Verfahrensbeschleunigung – und -vereinfachung. Was das mit „Modernisierung“ zu tun hat, ich weiß es nicht. Natürlich sollen – so hat es zumindest im Gesetzesentwurf geheißen – auch die Rechte des Beschuldigten gestärkt werden. Aber das ist in meinen Augen dann doch mal wieder Kosmetik geblieben und nichts als schöne Worte. Ich sehe in dem „Modernisierungsgesetz“ keine Stelle, auf die das zutreffen würde.

Wie gesagt: Die neuen Vorschriften sind heute verkündet worden und treten damit am 13.12.2019 in Kraft getreten. Da es sich um Verfahrensrecht handelt, gelten sie automatisch auch in allen schon laufenden Verfahren. Man muss also wissen, was ist neu und welche Auswirkungen hat es.

Und nun << Werbemodus an, denn: Wie man dieses Wissen vor allem Verteidigern möglichst schnell zur Verfügung stellt, hat mich in der letzten Zeit mal wieder beschäftigt. Die Neuauflagen meiner beiden Handbücher für das Ermittlungsverfahren und für die Hauptverhandlung stehen derzeit nicht an. Bis dahin kann viel passieren. Und daher habe ich mich (wieder) entschlossen, es noch einmal mit einer Art „Ebook“ zu versuchen, ebenso wie schon beim „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.2017“.

Ich habe also ein „Ebook“ erstellt mit dem Titel:

Modernisierung des Strafverfahrens? Die Änderungen in der StPO 2019
– ein erster Überblick –
und
Synopse altes/neues Recht der Pflichtverteidigung“.

Umfang etwa 130 Seiten, auf denen ich die Neuerungen/Änderungen/Erweiterungen vorstelle und die ersten Folgen für das Verfahren daraus ziehe, zum Teil auch mit gebührenrechtlichen Hinweisen. Das Ganze ist – so steht es ja auch im Titel – nur „ein erster Überblick“, der der ersten Orientierung dient. Alles andere kommt dann später nach. Das Schwergewicht liegt beim „Modernisierungsgesetz“, die Umgestaltung des Rechts der Pflichtverteidigung ließ sich kaum in einem Ebook vorstellen. Insoweit musste also eine Synopse genügen. Aber das ist ja auch schon mal was.

Dieses Ebook kann man auf der Bestellseite meiner Homepage bestellen. Das wird sicherlich/hoffentlich den ein oder anderen freuen. Allerdings einen kleinen Wermutstropfen gibt es (wieder). Dieses Ebook ist nicht kostenlos, sondern nur gegen eine (m.E. kleine) „Schutzgebühr von 25 EUR erhältlich. Es gibt hoffentlich auch dieses Mal keinen Aufschrei. Aber die Erstellung hat dann doch wieder ein wenig mehr Zeit gekostet, so dass ich das „Werk“ nicht kostenlos zur Verfügung stellen möchte. Und ich versichere erneut – um allen Unkenrufen vorzubeugen: Das ist nicht der Eintritt in das Bezahlmodell für „Burhoff-Online“, sondern wird die Ausnahme bleiben. Hier geht es dann jetzt zum Bestelllink.

Ich würde mich freuen, wenn das Angebot angenommen würde. Es gibt natürlich zu jeder Bestellung eine Rechnung, das läuft also völlig entsprechend den üblichen Gepflogenheiten ab. Die Zahlung ist nur über Banküberweisung möglich.

Und damit dann jetzt: Werbemodus aus >>

An alle, die schon bestellt haben: Ich lese dann jetzt noch mal Korrektur und dann wird ausgeliefert.

Verabschiedung am/vom KG, oder: Sag beim Abschied leise „Servus“

Dieser dritte Beitrag des Tages läuft außerhalb des „normalen Programms“. Es ist ein eher persönlicher Beitrag, daher auch eingeordnet in die Kategorie: In eigener Sache.

Das Bild zu diesem Beitrag zeigt auch schon, worum es geht bzw. wo ich heute war. Ja, richtig, beim Kammergericht in Berlin. Allerdings nicht als Verteidiger oder Vertreter einer Partei in einem Verfahren, sondern in „privater Mission“ als geladener Gast bei der Verabschiedung des RiKG – jetzt a.D. – K. P. Hanschke. Der Kollege war Mitglied des 1. Strafsenats des Kammergerichts – das sind die mit den Gebühren 🙂 . Und der Kollege ist heute in einer schönen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet worden.

Ich bin mit Herrn Hanschke seit vielen Jahren – inzwischen (fast) freundschaftlich – verbunden, diese Verbindung rührt noch aus den Anfangsjahren des StRR her, in dem Herr Hanschke früher häufiger (schöne) Entscheidungsanmerkungen veröffentlicht hat. Und darüber hinaus: Ich bin mit Herrn Hanschke – über private Kontakte hinaus – insbesondere auch über seine Lieferungen von Entscheidungen der Strafsenate des KG an mich – immer mit dem Betreff: Neues vom KG – verbunden. Er ist also der Hauptlieferant der vielen Entscheidungen des KG, die ich hier im Blog habe einstellen dürfen/können. Manche – insbesondere gebührenrechtliche – Entscheidungen habe ich sogar vorab erhalten, so dass ich sie im Blog veröffentlichen konnte, bevor an anderer Stelle dazu berichtet wurde.

Dafür und für die damit verbundenen Mühen, lieber Herr Hanschke, von mir und dem BOB ganz herzlichen Dank. Ich habe mich immer über die Entscheidungszusendungen gefreut, eben „Neues vom KG“, wenn ich auch nicht mit allen Entscheidungen inhaltlich einverstanden war. Wir haben über manche Frage diskutiert, vor allem, wenn es um Änderungen in der Rechtsprechung ging – Stichwort: z.B. Zeugenbeistand. Diskutiert und uns ausgetauscht. Nie gestritten 🙂 .

Der BOB und ich wünschen Ihnen nun einen schönen (Un)Ruhestand. Ich habe micht gefreut, heute Ihre Gast gewesen sein zu dürfen. Ich denke, Sie werden im Ruhestand viel zu tun haben und sich sicherlich nicht langweilen, machen Sie weiterhin Ihre tolle Musik, reisen Sie und vielleicht gibt es ja auch mal wieder etwas von Ihnen im StRR. Ich freue mich, dass Sie – so Ihre Worte – Ihren „Nachlass geregelt“ und die Zusendung von Entscheidungen – „Neues vom KG“ organisiert haben.

Ad multos annos: Und: Man sieht sich in Berlin oder in Leer.

Das ist der 10.000 Beitrag im BurhoffOnlineBlog, oder kurz: BOB, oder: Ad multos annos

© Rawpixel.com – Fotolia.de

So, und dann ist es so weit. Ich hatte ja heute morgen schon auf zwei wichtige Ereignisse hingewiesen. Das erste war/ist der 2. Geburtstag der kleinen Prinzessin.

Und hier dann das zweite Ereignis des Tages – nicht privat, sondern „beruflich“ hier im Blog. Dieser Beitrag ist nämlich der 10.000 Beitrag, der online geht. Das sagt zumindest die Statistik von WordPress, der ich mal glauben will.

Der erste ist am 01.11.2008 online gegangen, also vor mehr als 11 Jahren, und zwar war das: Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze im Bundeskabinett beschlossen. 

Damals noch ein wenig schmucklos, also ohne Bild. Und am Anfang dann auch nicht so viel Entscheidungen, sondern mehr allgemeine Nachrichten usw. Das hat sich dann aber bald geändert und inzwischen bei in der Regel drei Beiträgen/Tag eingependelt. Da kommt man dann eben jetzt auf die 10.000 Beiträge. Und weitgehend alle von mir verfasst, nur ein paar stammen von Mitarbeitern von LexisNexis und/oder WKD – ja, die hat es auch mal gegeben.

Ein wenig bin ich ja ein Statistik-Freak, zumindest zu solchen Anlässen. Daher habe ich mal geschaut, wie sich die Beiträge auf die verschiedenen Kategorien verteilen:

Advent/Weihnachten       39                                    Amüsantes                       30
Berufsrecht                      67                                    Entscheidung                   6.780
Gebührenrecht                1.340                               – RVG-Rätsel                     603
Gesetzesvorhaben           303
Haftrecht                          355                                  – Strafvollzug                  146
– Untersuchungshaft       234
In eigener Sache              87                                     Jahresrückblick              26
Kurioses                           84                                     Lesetipp                          78
OWi                                  1.422
Privat                               34
Sonntagswitz                  471                                   Sonstiges                         284
StPO                                2.764
Strafrecht                       1.454
– Nebengebiete              283                                  – StGB                             1.802
Strafrechtsentschädigung  22                                Straßenverkehrsrecht    2.116
Urteil                              478                                    – Beweiswürdigung       84
– Strafzumessung          299                                  – Urteilsgründe                427
Verfahrensrecht            2.905
– Ermittlungsverfahren     1.147                            – Hauptverhandlung      1.512
– Rechtsmittelverfahren    1.008                            – Strafvollstreckung       111
Verfassungsrecht          47                                     Verkehrsrecht                 1.636
Verwaltungsrecht          274                                  Wochenspiegel                492
Zivilrecht                        644

Achtung: Nicht nachrechnen, da Doppelnennungen möglich sind/waren und auch gemacht worden sind.

Und eine Zahl habe ich dann noch und dann ist es auch gut mit Statistik: Es gibt 1.401 Bilder, die ich bei den Beiträgen verwendet habe. Einige nur einmal, weil sie nur bei einem Beitrag passten, andere immer wieder, und zwar beim Wochenspiegel, beim Sonntagswitz, beim Gebührenrätsel und bei dessen Lösung.

Und nun? Nun, geht es normal weiter. Ab morgen dann mit 10.001 Beitrag, der natürlich, weil Freitag ist, ein Gebührenbeitrag ist. Mir macht es nach wie vor Spaß, ich hoffe das hält an.

Dieser 10.000 Beitrag ist dann auch mal wieder Anlass, „Danke-schön“ zu sagen all denen, die mich dabei unterstützt haben, diese 10.000 Beiträge online zu bringen. Das sind die Mitarbeiter von LexisNexis, die das Blog „erschaffen“ haben, dann die von WKD, die mich weiter unterstützt haben, wenn man es Ihnen auch nicht immer leicht gemacht hat, und dann zuletzt der „eigene Blogwart“ – heute darf ich das schreiben Mirko Laudon 🙂 , der neben seiner Arbeit als Strafverteidiger mich technisch unterstützt. Allen herzlichen Dank.

Herzlichen Dank auch allen Followern, Abonnenten, Lesern, Kommentatoren, auch wenn es manchmal mit denen nicht so ganz einfach ist, für ihre „Gefolgschaft“. Herzlichen Dank auch den Gruppenadmins bei Facebook dafür, dass ich meine Beiträge in den jeweiligen Gruppen teilen darf.

Abschließend: Ad multos annos.

Mal wieder (Kurz)Urlaub: Mit dem Schiff/Fahrrad durch Holland, oder: Vaarwel

Am heutigen Samstag zunächst ein Posting in eigener Sache.

Es geht – mal wieder 🙂 – um Urlaub. Den der beginnt heute für eine Woche bei mir. Der ein oder andere wird sicherlich denken: Und das so kurz nach Umzug. Ist denn schon alles fertig? Nein, ist es nicht. Aber: Der Urlaub war vor den Umzugsplänen schon geplant. Und es ist nach dem Umzug sicherlich gar nicht so schlecht, mal Urlaub zu machen. Und es wird auch sicherlich Spaß machen, mal etwas anderes zu sehen, als Kisten und Möbel usw.

Und das Ziel: Südholland, allerdings auf eine etwas andere Art, nämlich (Näheres hier):

„Holland Süd Klassiker

Rundreise ab Amsterdam

Käse, Kutter und Kanäle: Mit der MS Sir Wins­ton über die Kanäle Süd-Hollands »tu­ckern«. Mit dem Rad durch die fla­che, in al­ler­lei Far­ben schim­mern­de Pol­der­land­schaft rollen … ….“

Also ein Kreuzfahrt der etwas anderen Art. Habe wir so noch nie gemacht. Da muss jetzt nur das Wetter mitspielen. Und wenn nicht, ist es auch nicht so schlimm. Dann bleibt man eben auf dem Schiff und trinkt das ein oder andere Pilsken. 🙂

Um Fragen vorzubeugen: Nein, ich fahre nicht auf einem E-Bike – noch geht es so 🙂 und ich bringe auch nichts „Verbotenes“ mit 🙂 . Aber viel schöne Eindrücke, die möchte ich mitbringen, von folgendem Reiseverlauf:

Hier geht es – wie immer, wenn ich im Urlaub bin – normal weiter mit den – nochmals: vorbereiteteten – Beiträge. Das Einzige, was anders ist: Die Kommentrafunktion ist ausgestellt. Ich habe keinen Bock, auf dem Rad oder auf dem Schiff Kommentar zu kontrollieren.

Und nun: „Gut Rad“ oder „Ahoi“, passt ja beides

In eigener Sache ein Hinweis, oder: Wer mir was schickt, muss mit Veröffentlichung rechnen…

© Alex White – Fotolia.com

Hier dann ein Hinweis – in quasi eigener Sache betreffend eine Angelegenheit, mit der ich mich gestern während meines Umzugs habe beschäftigen dürfen. Vorab an den Verursacher schon mal besten Dank 🙂 .

Zum Hintergrund:

Mir hatte vor ein paar Tagen ein Kollege, dem ich vor einiger Zeit in einem Verfahren zur Pauschvergütung ein paar Hinweise gegeben hatte, die inzwischen ergangene PV-Entscheidung des OLG geschickt. Der Kollege war mit der Entscheidung nicht zufrieden und fragte nach dem möglichen Erfolg einer Erinnerung. Nun Erinnerung gibt es nicht, aber ggf. eine Gegenvorstellung. Ich habe ihm dazu ein paar Hinweise gegeben und habe die dann auch in einem Blogbeitrag, der sich kritisch mit der der Entscheidung befasste, verarbeitet. Außerdem habe ich die Entscheidung – wie bei mir üblich im Volltext – eingestellt, unter Nennung des Namens des Einsenders.

Heute erhielt ich nun von Einsender eine Mail, die im Wesentlichen dahin ging, das er eine Gegenvorstellung erhoben habe und deswegen nicht wirklich glücklich darüber sei, dass ich seine Sache im Blog verarbeitet habe, ich möge doch bitte den Beitrag wieder für das erste Offline stellen. Er habe auch erst jetzt gesehen, dass auch noch sein Name als Einsender genannt sei. Er sei weder mit der Veröffentlichung noch mit der Nennung seines Namens einverstanden. Ich solle ihn doch bitte anrufen, damit man das besprechen könne. Da ich nun heute wegen meines Umzugs wahrlich andere Dinge zu tun hatte, habe ich nicht angerufen, sondern den Namen des Kollegen gelöscht und im Übrigen mitgeteilt, dass ich alles andere lasse wie es ist. Zudem habe ich den Kollegen darauf hingewiesen, dass ich mich frage, warum er mir den Beschluss schickt, wenn er keine Veröffentlichung wolle/wünsche, und er wisse, dass ich die Beschlüsse auf meiner Seite online stelle. Dafür sei sie da.

Darauf kam dann das, was ich erwartet habe und mich nicht überrascht hat: Der Kollege teilte mit, er habe sich zu keinem Zeitpunkt damit einverstanden erklärt, dass ich den Beschluss in die Öffentlichkeit trage. Indem ich ihn Einsender genannt habe, sei es vollkommen klar, dass es sich um seine Rechtsangelegenheit handele. Der Gedanke, dass alles, was bei mir eingehe, auf meinem Blog lande, befremde ihn ein wenig. Und da ich seiner Bitte um Rückruf bislang leider nicht nachgekommen sei, bitte er mich letztmalig, den Eintrag aus dem Blog zu löschen. Wenn dies bis 14:00 Uhr nicht geschehen sei, werde er Einstweiligen Rechtsschutz beantragen und sich an die Rechtsanwaltskammer wenden.

Ich habe den Beitrag dann – zunächst um des lieben Friedens willen – offline gestellt. Am Umzugstag habe ich anderen Stress, da brauche ich den nicht zusätzlich. Dem Kollegen habe ich das mitgeteilt und ihn gebeten, mich „nie wieder“ anzuschreiben. Zur Klarstellung habe ich ihn nochmals auf den Umzug hingewiesen und darauf, dass nicht alles auf meinem Blog landet, „aber Entscheidungen deutscher Gerichte, die ich für veröffentlichungswürdig halte, schon.“

Langer Vorrede, kurzer Sinn bzw. Fazit ist dann dieser Hinweis:

Wer mir Entscheidungen schickt, muss bitte davon ausgehen,

  1. dass ich dazu blogge,
  2. dass ich in dem Zusammenhang die Entscheidung i.d.R. unter Nennung des Namens des Einsenders online stelle,
  3. bei gebührenrechtlichen Entscheidungen zudem, dass sie auch ohne 1 und 2 in die Entscheidungssammlung aufgenommen werden (anders wäre es auch kaum zu erreichen gewesen, dass mehr als 7.000 Entscheidungen inzwischen online stehen.).

Wer das nicht möchte, der soll mich bitte bei der Einsendung darauf hinweisen, dass er das insgesamt oder teilweise nicht mag, oder, dass die Sache vertraulich ist, oder die Entscheidung nicht schicken. Fehlt der Hinweis werde ich in der Zukunft weiterhin – wie auch schon der Vergangenheit – die Entscheidungen ggf. veröffentlichen und dazu bloggen. Da gibt es m.E. auch keine Einschränkungen, da es sich um Entscheidungen deutscher Gerichte handelt, die ich zur Veröffentlichung auch von den Gerichten anfordern könnte. Die Nennung des Namens des Einsenders? Ok, darum kann man streiten. Aber die habe ich im o.a. Fall inzwischen ja auch gelöscht.

Im Übrigen ist mir das Ganze Hin und Her an der o.a. Stelle nicht nachvollziehbar, nachdem man während des Laufs des Verfahrens die publikumswirksame Öffentlichkeit nicht gescheut hat. Warum dann jetzt? Das entsprechende OLG wird sich kaum in seiner Entscheidung über die Gegenvorstellung durch meine kritischen Anmerkung in einem Blogbeitrag beeinflussen lassen – btw: Schön wäre es :-).

Und: Ich habe länger überlegt, ob ich mich zu dem Ganzen äußere. Auf der Fahrt vom alten zum neuen Wohnort habe ich mir die Dinge aber durch den Kopf gehen lassen und mich zu diesem Beitrag entschlossen. Denn das Hin und Her brauche ich nicht (noch einmal). Im Übrigen sehe ich in der Veröffentlichung kein Problem.

Und: Bei Facebook habe ich jetzt einen Freund weniger. Ich kann es ertragen, der Kollege sicher auch.