In eigener Sache ein Hinweis, oder: Wer mir was schickt, muss mit Veröffentlichung rechnen…

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Hier dann ein Hinweis – in quasi eigener Sache betreffend eine Angelegenheit, mit der ich mich gestern während meines Umzugs habe beschäftigen dürfen. Vorab an den Verursacher schon mal besten Dank 🙂 .

Zum Hintergrund:

Mir hatte vor ein paar Tagen ein Kollege, dem ich vor einiger Zeit in einem Verfahren zur Pauschvergütung ein paar Hinweise gegeben hatte, die inzwischen ergangene PV-Entscheidung des OLG geschickt. Der Kollege war mit der Entscheidung nicht zufrieden und fragte nach dem möglichen Erfolg einer Erinnerung. Nun Erinnerung gibt es nicht, aber ggf. eine Gegenvorstellung. Ich habe ihm dazu ein paar Hinweise gegeben und habe die dann auch in einem Blogbeitrag, der sich kritisch mit der der Entscheidung befasste, verarbeitet. Außerdem habe ich die Entscheidung – wie bei mir üblich im Volltext – eingestellt, unter Nennung des Namens des Einsenders.

Heute erhielt ich nun von Einsender eine Mail, die im Wesentlichen dahin ging, das er eine Gegenvorstellung erhoben habe und deswegen nicht wirklich glücklich darüber sei, dass ich seine Sache im Blog verarbeitet habe, ich möge doch bitte den Beitrag wieder für das erste Offline stellen. Er habe auch erst jetzt gesehen, dass auch noch sein Name als Einsender genannt sei. Er sei weder mit der Veröffentlichung noch mit der Nennung seines Namens einverstanden. Ich solle ihn doch bitte anrufen, damit man das besprechen könne. Da ich nun heute wegen meines Umzugs wahrlich andere Dinge zu tun hatte, habe ich nicht angerufen, sondern den Namen des Kollegen gelöscht und im Übrigen mitgeteilt, dass ich alles andere lasse wie es ist. Zudem habe ich den Kollegen darauf hingewiesen, dass ich mich frage, warum er mir den Beschluss schickt, wenn er keine Veröffentlichung wolle/wünsche, und er wisse, dass ich die Beschlüsse auf meiner Seite online stelle. Dafür sei sie da.

Darauf kam dann das, was ich erwartet habe und mich nicht überrascht hat: Der Kollege teilte mit, er habe sich zu keinem Zeitpunkt damit einverstanden erklärt, dass ich den Beschluss in die Öffentlichkeit trage. Indem ich ihn Einsender genannt habe, sei es vollkommen klar, dass es sich um seine Rechtsangelegenheit handele. Der Gedanke, dass alles, was bei mir eingehe, auf meinem Blog lande, befremde ihn ein wenig. Und da ich seiner Bitte um Rückruf bislang leider nicht nachgekommen sei, bitte er mich letztmalig, den Eintrag aus dem Blog zu löschen. Wenn dies bis 14:00 Uhr nicht geschehen sei, werde er Einstweiligen Rechtsschutz beantragen und sich an die Rechtsanwaltskammer wenden.

Ich habe den Beitrag dann – zunächst um des lieben Friedens willen – offline gestellt. Am Umzugstag habe ich anderen Stress, da brauche ich den nicht zusätzlich. Dem Kollegen habe ich das mitgeteilt und ihn gebeten, mich „nie wieder“ anzuschreiben. Zur Klarstellung habe ich ihn nochmals auf den Umzug hingewiesen und darauf, dass nicht alles auf meinem Blog landet, „aber Entscheidungen deutscher Gerichte, die ich für veröffentlichungswürdig halte, schon.“

Langer Vorrede, kurzer Sinn bzw. Fazit ist dann dieser Hinweis:

Wer mir Entscheidungen schickt, muss bitte davon ausgehen,

  1. dass ich dazu blogge,
  2. dass ich in dem Zusammenhang die Entscheidung i.d.R. unter Nennung des Namens des Einsenders online stelle,
  3. bei gebührenrechtlichen Entscheidungen zudem, dass sie auch ohne 1 und 2 in die Entscheidungssammlung aufgenommen werden (anders wäre es auch kaum zu erreichen gewesen, dass mehr als 7.000 Entscheidungen inzwischen online stehen.).

Wer das nicht möchte, der soll mich bitte bei der Einsendung darauf hinweisen, dass er das insgesamt oder teilweise nicht mag, oder, dass die Sache vertraulich ist, oder die Entscheidung nicht schicken. Fehlt der Hinweis werde ich in der Zukunft weiterhin – wie auch schon der Vergangenheit – die Entscheidungen ggf. veröffentlichen und dazu bloggen. Da gibt es m.E. auch keine Einschränkungen, da es sich um Entscheidungen deutscher Gerichte handelt, die ich zur Veröffentlichung auch von den Gerichten anfordern könnte. Die Nennung des Namens des Einsenders? Ok, darum kann man streiten. Aber die habe ich im o.a. Fall inzwischen ja auch gelöscht.

Im Übrigen ist mir das Ganze Hin und Her an der o.a. Stelle nicht nachvollziehbar, nachdem man während des Laufs des Verfahrens die publikumswirksame Öffentlichkeit nicht gescheut hat. Warum dann jetzt? Das entsprechende OLG wird sich kaum in seiner Entscheidung über die Gegenvorstellung durch meine kritischen Anmerkung in einem Blogbeitrag beeinflussen lassen – btw: Schön wäre es :-).

Und: Ich habe länger überlegt, ob ich mich zu dem Ganzen äußere. Auf der Fahrt vom alten zum neuen Wohnort habe ich mir die Dinge aber durch den Kopf gehen lassen und mich zu diesem Beitrag entschlossen. Denn das Hin und Her brauche ich nicht (noch einmal). Im Übrigen sehe ich in der Veröffentlichung kein Problem.

Und: Bei Facebook habe ich jetzt einen Freund weniger. Ich kann es ertragen, der Kollege sicher auch.

6 Gedanken zu „In eigener Sache ein Hinweis, oder: Wer mir was schickt, muss mit Veröffentlichung rechnen…

  1. Alexander Korn

    Aber den kostenlosen Rat und Beistand, den nimmt der Kollege gerne mit. Eine Einstellung mit der ein Anwalt normalerweise eher auf Seiten der Mandantschaft zu kämpfen hat.

  2. -thh

    Ach, Sie lassen sich Entscheidungen nicht ausschließlich deshalb schicken, um dem Einsender kostenlosen Rat zu leisten und seine Fragen zu beantworten, sondern veröffentlichen sie gar? Und Ihre Hinweise teilen Sie nicht nur exklusiv mit dem Einsender, sondern – durch Ihre Beiträge – mit der Allgemeinheit?

    Damit hätte ja nun wirklich niemand rechnen können!

  3. RA Werner Siebers

    Jeder, der sich auch nur minimal-professionell mit Strafsachen beschäftigt, weiß nicht nur, sondern ist auch ausgesprochen dankbar, dass es die „Institution Burhoff“ gibt. Und völlig klar ist auch, dass das, was man an Herrn Burhoff schickt, auch zur Veröffentlichung anstehen kann. Besonders „nassauerisch“ erscheint das Verhalten des Einsenders, sich kostenlosen Rechtsrat einzuholen, um dann plötzlich von der jedem bekannten Veröffentlichungsfolge nichts wissen zu wollen. Allgemeines Kopfschütteln ist das Mindeste, womit der Einsender nun rechnen darf.

  4. Pingback: Wochenspiegel für die 23 KW., das war die Unabhängigkeit der Gerichte, weichgespülte Robenständer, fehlerhafte EV und Veröffentlichungen bei mir | Burhoff online Blog

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