Der 3. Strafsenat des OLG Hamm hat erneut zum Richtervorbehalt und zu Gefahr in Verzug Stellung genommen und die NRW-Justizverwaltung gerüffelt. Mir liegt der Beschluss vor, ich kann ihn aber leider derzeit noch nicht online stellen. Habe hier im Urlaub keinen Scanner. Aber: Wer sich schon mal vorab informieren will, kann das hier tun. Beschluss kommt dann am Montag.
(Fast) O.T.: Wünsche schönen Urlaub! 😉