Lösung zu: Ich habe mal eine Frage: Wie rechne ich meine Tätigkeiten zum Arrest ab?

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Am Freitag war gefragt worden: Ich habe mal eine Frage: Wie rechne ich meine Tätigkeiten zum Arrest ab?

Hier meine Antwort:

„….

Versuchen Sie es mal mit Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG, also Grundgebühr, Verfahrensgebühr. Bei der Verfahrensgebühr dann die Tätigkeiten im Hinblick auf die Beschwerde berücksichtigen.

Stellen Sie sich auf den Standpunkt, dass das Verfahren noch nicht beendet war. Das wird dem Bezirksrevisor sicherlich nicht gefallen.

Zu denken ist dann aber auf jeden Fall an eine Nr. 4302 VV RVG.“

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