Freitag hatte ich die Frage eine Kollegen nach der Bemessung der Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG eingestellt (siehe hier: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Bemessung der Grundgebühr richtig?).
Meine Antwort:
„Moin,
ja, so wird leider häufig argumentiert. Das Ist aber falsch.
Siehe Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, Nr. 4100 VV Rn 58.“
Ich verweise zudem auf meinen Beitrag Die Grundgebühr im Straf- und Bußgeldverfahren – ein Update auf AGS 2021, 443. Und wenn ich schon <<Werbemodus an>< auf Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, zitiere, dann gibt es aber auch den Link zur Bestellseite :-): Ohne geht es m.E. nicht <<Werbemodus aus.
