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Lösung zu: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an? zur Diskussion gestellt.

Hier meine Antwort:

„Der BGH sagt: Null, ob der BGH das „immer so schön“ sagt, ist eine andere Frage .

Rechtsprechung hier: ABC der Gegenstandswerte in Straf- und Bußgeldverfahren, in AGS 2024, 242.

Neueres gibt es nicht.“

Und natürlich sind die Fragen auch behandelt beu <<Werbemodus an>> bei Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist es nur eine oder sind es zwei Angelegenheiten?

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Und dann noch die Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist es nur eine oder sind es zwei Angelegenheiten?

Meine Antwort auf die Frage war sehr kurz, und zwar nur:

Angelegenheiten in Straf- und Bußgeldsachen – Teil 2: Verschiedene und besondere Angelegenheiten (§§ 17, 18 RVG)

Natürlich zwei Angelegenheiten.“

Tja, in der Kürze liegt die Würze. Und manchmal denke ich bei den Fragen: Warum, dazu hast du doch gerade geschrieben. Liest das denn keiner?

Hier dann aber – zum Lesen 🙂 <<Werbemodus an>> noch der Hinweis auf Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgelddsachen, 7. Aufl. 2026, wo auch all diese Fragen behandelt sind. Den Kommentar kann man hier bestellen. <<Werbemodus aus>>.

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welches Recht gilt für das Adhäsionsverfahren?

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Und dann noch die Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welches Recht gilt für das Adhäsionsverfahren?

Hier ist dann:

„Geht man mit der h.M. davon aus, dass Strafverfahren und Adhäsionsverfahren dieselbe Angelegenheit sind, dann kommt es m.E. nur darauf an, ob eine Bestellung mit (§ 60 Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis vorliegt (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG) , s. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.

Im Übrigen: Achten Sie darauf, dass Sie für das Adhäsionsverfahren überhaupt beigeordnet sind/werden. Denn die Beiordnung als Nebenklägerbeistand erfasst nicht das Adhäsionsverfahren (u.a. BGH, StraFo 2001, 306 = NJW 2001, 2486 = Rpfleger 2001, 370; BGH, NStZ-RR 2009, 253 = StraFo 2009, 349; OLG Celle, NStZ-RR 2008, 190; OLG Dresden, AGS 2007, 404; OLG Hamm, JurBüro 2001, 530 = Rpfleger 2001, 565 = NStZ-RR 2001, 351 = AGS 2002, 252; OLG Jena, AGS 2009, 587= RVGreport 2010, 106 = NJW 2010, 455). Erfolgt das noch, können Sie versuchen das als Anknüpfungspunkt zu nehmen und neues Recht anwenden.

Beim Vergleich m.E. keine Änderungen. Auch da darauf achten, dass Sie insoweit ausdrücklich beigeordnet sind:

Alles nachzulesen im RVG-Kommentar.“

Und wenn ich dann schon auf den RVG-Kommentar verweise: <<Werbemodus an>> dann auch hier 🙂 . Man kann ihn auf meiner Homepage bestellen.

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist der Rechtspfleger an die Kostengrundentscheidung gebunden?

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Und dann die Lösung zur Frage vom vergangenen Freitag. Die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Ist der Rechtspfleger an die Kostengrundentscheidung gebunden?

Und ich hatte darauf geantwortet:

„Ich verweise auf Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 7. Aufl. 2026, Vorbem. 4 VV Rn 15 und die dort zitierten zahlreichen Entscheidungen. Der Rechtspfleger ist an die bestandskräftige Kostengrundentscheidung gebunden. Das sollte man wissen.“

Und wenn ich schon den Kommentar zitiere <<Werbemodus an: Den kann man hier bestellen. Lohnt sich 🙂 <<Werbemodus aus>>.

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Terminabsage bei Anreise -Terminsgebühr entstanden?

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Und dann noch die Antwort auf die Frage vom vergangenen Freitag, die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Terminabsage bei Anreise -Terminsgebühr entstanden?

Ich habe dazu geantwortet mit dem Hinweis auf: Terminsgebühr nach zu später Absage des Termins, oder: Rechtsanwalt muss nicht im Saal „erscheinen“. Der Blogbeitrag enthält den Hinweis auf den OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.08.2022 – 1 Ws 22/22 (S), das zuletzt in der Frage zugunsten des Verteidigers entschieden hatte. Aber: Die Frage ist höchst streitig. Weitere Nachweise zur abweichenden Ansicht findet man in dem Blogbeitrag.