Ich habe da mal eine Frage: Und dann eine Folgefrage zur „Eigentümertätigkeit“

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Ende Februar hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?. Darauf hatte ich geantwortet: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?

Daran schließe ich heute an. Denn der Kollege hatte noch eine „Folgefrage“, und zwar:

„Und vielleicht noch eine Folgefrage:

Sollte im weiteren Verlauf die Situation eintreten, daß dem Mandanten ein Tatvorwurf gemacht wird:

Führt das dazu, daß die Beschlagnahme lediglich im Rahmen des § 14 RVG in die Gebühren gem. 4100 und 4104 einfließt oder löst die Beschlagnahme (ohne Tatvorwurf)  zunächst eine Gebühr gem. 4100,4104 aus und die spätere Erhebung eines Tatvorwurfs wäre als neue Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG zu werten?“

Ich danke ganz herzlich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen kollegialen Grüßen,

Am Freitag hatte es die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?,

 

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