Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?

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Und dann noch die Gebührenfrage. Bei der Gelegenheit: Questions are welcome. 🙂 . Denn mein „Fragenordner“ ist ziemlich leer und ich brauche ja jede Woche ein Frage. Wenn ich natürlich aus den wenigen Fragen schließen soll/kann, dass sich alle Probleme mit unserem Kommentar lösen lassen, bin ich sehr zufrieden 🙂 .

Hier kommt dann die heutige Frage, und zwar:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

ich erlaube mir mal wieder, Sie mit einer Frage aus dem Gebührenrecht zu behelligen, zu der ich keine eindeutige Antwort finden konnte:

Ich vertrete den Eigentümer eines PKW, der in einen Unfallflucht-Sachverhalt verwickelt worden ist. Das Fahrzeug wurde an der Unfallstelle von der Polizei zu Beweissicherungszwecken beschlagnahmt (§§ 94,98 StPO). Da der Fahrer derzeit nicht bekannt ist, wird derzeit noch niemendem (auch nicht dem Mandanten) ein Tatvorwurf gemacht.

Mandatiert bin ich derzeit lediglich damit, den PKW von der Polizei zurückzuerlangen.

Die Frage: Wie rechne ich das ab?

Ein Fall des 4242 VV RVG ist das ja offenbar nicht (Burhoff, RVGreport 2019, 82). 🙂

Läuft das am Ende einfach über 4100 und 4104 (obwohl dem Mandanten gar nichts vorgeworfen wird)?“

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?

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