Am Freitag hatte es die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?, gegeben.
Hier dazu dann folgende Antwort:
„Moin,
ist in den Fällen nicht so ganz einfach. Aber letztlich geht das m.E. nicht nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG, sondern nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG. Versuchen Sie es mit einer Nr. 4302 VV RVG. Ich weiß, ist nicht viel.“
Ist wirklich nicht viel 🙂 .