Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?

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Am Freitag hatte es die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich die Tätigkeit für den Eigentümer ab?, gegeben.

Hier dazu dann folgende Antwort:

„Moin,

ist in den Fällen nicht so ganz einfach. Aber letztlich geht das m.E. nicht nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG, sondern nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG. Versuchen Sie es mit einer Nr. 4302 VV RVG. Ich weiß, ist nicht viel.“

Ist wirklich nicht viel 🙂 .

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