Monatsarchiv: November 2021

Lösung zu: Welche Gebühren fallen bei Zuwiderhandlung gegen die italienische StVO an?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren fallen bei Zuwiderhandlung gegen die italienische StVO an? und hatte darauf hingewiesen, dass es nicht einfach ist. Ist es m.E. auch nicht.

„Meine Antwort:

Moin,

also:

Teil 6 VV Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 VV RVG ist es mit Sicherheit nicht, da es sich nicht um eine ausländische Geldsanktion handelt.

Teil 5 VV RVG m.E. auch nicht, ist ja kein inländisches Bußgeldverfahren.

Beratungshonorar auch nicht.

Also nur VV? Die ist aber nicht abgeschlossen?

Ich habe die Sache inzwischen mit N. Schneider erörtert. Der meint Teil 5 VV RVG geht, m.E. nicht. Aber versuchen Sie es. Dann aber GG und VG, wenn ich es richtig sehe. Ausgang würde mich interessieren.“

Teil 5 VV RVG ist es m.E. deshalb nicht, weil das deutsche RVG mit seinen Verfahrensabschnitten, die bei der Vergütung eine Rolle spielenm nicht auf die italienische Verfahrensordnung zugeschnitten ist. Na ja, mal sehen,w as dabei herauskommt. Vielleicht meldet sich der Fragestellt ja.

Corona II: Wegen Corona kein Wohnungszutritt, oder: Kann der Vermieter (fristlos) kündigen?

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Bei der zweiten Entscheidung mit „Corona-Einschlag“ handelt es sich um das AG Brandenburg, Urt. v. 05.11.2021 – 31 C 32/21. Es entscheidet eine mietrechtliche Problematik, wozu ich hier nur sehr selten blogge, da an sich gilt: „Schuster bleibt bei den Leisten“.

Es geht um die Zutrittsgewährung zur Wohnung durch Beauftragte des Vermieters. Hier waren es Monteure von Rauchmeldern. Denen ist u.a. wegen der Pandemie der Zutritt verweigert worden. Der Vermieter hat fristlos gekündigt. Zu Recht sagt das AG, denn:

Verweigert ein Mieter – auch während der Corona-Pandemie – dem von dem Vermieter beauftragten Monteur trotz Terminvorgaben und Terminangeboten mehrmals grundlos den Zutritt zu der Wohnung, obwohl dort der Heizkostenverteiler ausgetauscht und der Rauchwarnmelder eingebaut werden soll, kann dies ein berechtigter Grund zur Kündigung des Mietvertrages durch die Vermieter darstellen (§ 542, § 543, § 546 Abs. 1, § 569 und § 573 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Corona I: Verfassungsmäßigkeit der Corona-VO, oder: Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

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Ich starte in die neue Woche mit zwei „Corona-Entscheidungen“. Passt ja zur allgemeinen Pandemielage. Ich hatte gehofft, dass wir allmählich damit durch sind. Sieht aber nicht danach aus. Also : Weiter Vorsicht.

Hier dann zunächst der BayObLG, Beschl. v. 05.10.2021 – 202 ObOWi 1158/21 – vor, Den allerdings nur mit den Leitsätzen, weil die Problematik m.E. bekannt sein dürfte.

Und die Leitsätze lauten:

1. Gegen die nach § 27 Nr. 18 i.V.m. § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 8. BayIfSMV (BayMBl. 2020 Nr. 616 vom 30.10.2020) bußgeldbewehrte Pflicht zur Tragung einer Maske auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden öffentlichen Plätzen bestehen keine verfassungs-rechtlichen Bedenken.

2. Ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkung nach § 3 Abs. 1 der 8. BayIfSMV ist unter Be-rücksichtigung des Normzwecks jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich ein Betroffener im öffentlichen Raum zielgerichtet zu anderen Personen begibt und mit diesen – noch dazu unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur Tragung einer Maske und Unterschreitung des Mindest-abstands nach § 1 Satz 2 der 8. BayIfSMV – kommuniziert.

Sonntagswitz: Aus gegebenem Anlass, leider nicht zur „Preisverleihung“, aber zum „Preis“

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Aus gegebenem Anlass wollte ich heute an sich Witze über Preisverleihungen machen. Aber: Ich habe keine gefunden. Das Thema scheint wohl zu ernst zu sein, um darüber Witze zu machen. Aber: Ich habe Witze zur „Preis“ gefunden. Also bringe ich dazu heute die Witze. Passt ja zumindest teilweise:

Ein Mann fragt ein hübsches Mädchen: „Würden Sie für eine Million mit einem wildfremden Mann schlafen?“

„Aber sicher, sofort!“

„Würden sie für 15 Euro mit mir schlafen?“

„Wofür halten sie mich denn?“

„Das haben wir ja schon geklärt, jetzt verhandeln wir nur noch über den Preis.“


„Können Sie am Preis noch was machen?“

„Klar ich kann die Nullen ausmalen. Welche Farbe hätten Sie denn gern?“


Eine Frau kommt in die Zoohandlung und fragt den Verkäufer: „Was kostet denn der Papagei da vorne?“

„Der spricht so gut, dass sie seinen Preis schon mit ihm selbst aushandeln müssen“


und auch immer wieder schön:

Ruft ein Mann beim Rechtsanwalt an:
Wie teuer sind drei Fragen bei Ihnen?“

„Das kostet 500 EUR.“

„Ist das nicht etwas teuer?“

„Nein, der Preis ist üblich. Und ihre letzte Frage?“

Wochenspiegel für die 45. KW., das war Corona, Corona, Kinder und GPS, Belehrung und Vorschussanrechnung

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Am Ende der 45. Woche/2021 dann der allwöchentliche Spiegel auf Beiträge in anderen Blogs, das „Schauen über den Tellerrand“. Und zwar heute mit:

  1. Bundestag: Entwurf – Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite,
  2. „3G“ am Arbeitsplatz in Bayern – was ist zu beachten?,

  3. LG München I: DSGVO-Auskunftspflicht kann auch durch Bereitstellung von online abrufbaren Informationen erfüllt werden ,

  4. GPS-Überwachung bei Kindern: Fürsorge oder naiver Kontrollzwang?

  5. OLG Frankfurt a.M.: D&O-Versicherung umfasst auch Kosten für PR-Arbeit bei Strafverfahren (Wirecard AG) ,

  6. Kein Schmerzensgeld bei Verlust des USB-Sticks,

  7. AG Bonn: Beweislast bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Online-Banking

  8. Belehrung nachträglich pro forma

  9. 10 ZPO-Tipps für Proberichter:innen

  10. und aus meinem Blog – ganz selten: Die Lösung der Frage aus der 44. KW, nämlich: Lösung zu: Wie ist das noch mit den Vorschüssen und der Anrechnung?, oder: Kein “Bauerntrick”