Archiv für den Monat: Dezember 2015

Strafantrag – ein Schattendasein, oder: Doch Lichtblicke

© rcx - Fotolia.com

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So, es ist geschafft :-). Weihnachten liegt hinter uns und der Sonntag zum Erholen, den es in diesem Jahr dann zusätzlich gegeben hat, ist auch vorbei. Wir können also frisch erholt (?) in die letzten Arbeitstage des Jahres starten; es ist ja auch nur eine „Rumpfwoche“. Spätestens am Mittwoch wird es mit dem Arbeiten dann schon wieder vorbei sein. Die verbleibenden Arbeitstage des Jahres 2015 wird es dann aber noch Blog-Postings geben. Wer rastet, rostet….

Heute will ich mit zwei Entscheidungen des KG starten, die beide eine Prozessvoraussetzung ins Gedächtnis rufen, die häufig übersehen wird bzw. auf die man bei der Verteidigung bei Antragsdelikten zu wenig achtet. Nämlich den Strafantrag. In einer der Entscheidungen hat es zur Aufhebung der amtsgerichtlichen Verurteilung und der Einstellung des Verfahrens gereicht, in der anderen leider nicht.

Im KG, Beschl. v. 21.01.2015 – (5) 121 Ss 228/14 (11/14) – hat das KG in einem Verfahren wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) ausgeführt:

„1) Entgegen der Ansicht der Revision fehlt es nicht an einem wirksamen Strafantrag nach § 123 Abs. 2 StGB. Hierbei handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1968 – 2 StR 719/67 – juris Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 – 2 Ss 171/07 – juris Rz. 10). Das Vorliegen dieser Prozessvoraussetzung ist vom Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Freibeweises zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1968 – 2 StR 719/67 – juris Rz. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 – 2 Ss 171/07 – juris Rz. 10). Ein Strafantrag ist ein an ein Strafverfolgungsorgan gerichtetes förmliches Verlangen, eine bestimmte Straftat zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 – 5 StR 46/14 – juris Rz. 12). Bei der Ausübung des Antragsrechts kann sich der Antragsberechtigte eines Vertreters in der Erklärung bedienen (vgl. Mitseh in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Auflage 2012, § 77 Rn. 11; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 77 Rn. 21). So liegt es hier.

Der Zeuge H. stellte den Strafantrag als bevollmächtigter Vertreter des Geschäftsführers der x GmbH als Antragsberechtigte. Dabei hat der Zeuge H. während seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht Tiergarten ausdrücklich erklärt, es sei die Entscheidung der Geschäftsführung der x GmbH gewesen, dass wegen der Tat ein Strafverfahren durchgeführt werden soll. Die Geschäftsführung der x GmbH habe nach der Räumung des besetzten Gebäudes entschieden, dass der Strafantrag aufrecht erhalten bleibe. Aufgrund dieser Angaben des Zeugen H. kann es keinen Zweifeln unterliegen, dass durch die x GmbH ein Strafantrag im Sinne von §§ 123 Abs. 2, 77 Abs. 1 StGB gestellt worden ist. Darauf, dass der Zeuge H. persönlich kein Interesse an einer Strafverfolgung hatte, kommt es – entgegen der Revision – nicht an.“

Anders der KG, Beschl. v. 03.08. 2015 – (2) 161 Ss 160/15 (044/15). Auch ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch. Da hatte nicht der richtige Berechtigte, nämlich im Fall der Vermietung der Mieter, den Strafantrag gestellt:

„Antragsberechtigt ist gemäß § 77 Abs. 1 StGB der Verletzte der Straftat, im Falle des § 123 Abs. 1 StGB der Inhaber des durch den Hausfriedensbruch verletzten Hausrechts (Lilie in LK, StGB 12. Aufl., § 123 Rdn. 83; Fischer, StGB 62. Aufl., § 123 Rdn. 44).

Die DB Station & Service AG war im Tatzeitpunkt nicht Inhaberin des Hausrechts. Mit Abschluss des Mietvertrages hat sie das Hausrecht an die Mieterin – die S-Bahn Berlin GmbH – übertragen. Letztere hat keinen Strafantrag gestellt.

Bei privaten Räumen ist Inhaber des Hausrechts stets der unmittelbarer Besitzer, der nicht der Eigentümer zu sein braucht, solange er die Sachherrschaft rechtmäßig begründet hat (vgl. RGSt 36, 322-323; KG NStZ 2010, 34-35; OLG Hamburg NStZ 2007, 38-39; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 123 Rdn. 16; Schäfer in MünchKomm, StGB 2. Aufl., § 123 Rdn. 35). Bei vermieteten Räumen steht das Hausrecht grundsätzlich allein dem Mieter zu, und zwar auch gegenüber dem Vermieter (vgl. KG a.a.O. mit weit. Nachweisen). Er und nicht der Vermieter ist es, der andere vom Betreten der genannten Räumlichkeiten ausschließen kann. Der Vermieter darf ohne Erlaubnis des Mieters die vermieteten Räume grundsätzlich weder selbst betreten noch ist er befugt, anderen wirksam den Zutritt zu gestatten oder zu versagen. Umgekehrt steht es dem Mieter zu, einer anderen Person den Zutritt zu den gemieteten Räumen zu erlauben, und zwar auch gegen den Willen des Vermieters. Einschränkungen hinsichtlich der Alleinzuständigkeit des Mieters sind nur in Ausnahmefällen denkbar. So soll der Vermieter bei größeren Mietshäusern hinsichtlich der Gemeinschaftseinrichtungen (Treppenhaus, Aufzüge und Flure) in der Regel jedenfalls eine Mitberechtigung behalten (Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 123 Rdn. 16 mit weit. Nachweisen).

Nach diesen Grundsätzen stand das Hausrecht an den gemieteten Räumen des Aufsichtsgebäudes allein der S-Bahn Berlin GmbH zu.“

Sonntagswitz: Am letzten Sonntag des Jahres: Steuer und Steuerbeamte

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Heute dann am letzten Sonntag des Jahres gibt es dann wieder „normale“ Witze – und ich hoffe ohne große Diskussionen, außer vielleicht über die Qualität. Eigentlich sollte es ja Ostfriesenwitze geben, da ich aber (noch) nicht auf der Insel bin, geht das nicht. Also habe ich eine andere Thematik gesucht und gefunden. Hatte ist zwar – glaube ich – auch schon mal, macht aber auch immer wieder Freude 🙂 : Die Steuer, gerade jetzt am Jahresende

Beim Psychiater: „Herr Doktor, ich habe Immer den gleichen furchtbaren Traum.
Ich sitze splitternackt auf einem Felsen und aus dem Meer kommt ein grässliches Ungeheuer, das mir die Eingeweide aus dem Körper nagt.“ erzählt der Patient.
Der Psychiater meint: „Sie brauchen keinen Psychiater, sondern nehmen Sie sich einen Steuerberater!“


Es schrieb der Steuerzahler:
„Sehr geehrter Herr Finanzbeamter, meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung, und macht ständig Sonderausgaben. Ich möchte sie gern absetzen. Sagen Sie mir bitte wie und wo…“


Auf der Kirmes: Der bullige Catcher zerquetscht vor den Augen des begeisterten Publikums im Kirmeszelt eine Zitrone, bis er keinen Tropfen mehr herausbekommt:
Der Direktor ruft dann: „Damen und Herren, hoch verehrtes Publikum. Wenn es jetzt noch jemand schafft, aus dieser Zitrone nur noch einen einzigen Tropfen herauszubekommen, dann zahle ich demjenigen sofort 500 € bar auf die Hand!“
In der letzten Reihe meldet sich ein schmächtiger älterer Herr, wird auf die Bühne gebeten und fängt an, die zerquetschte Zitrone zu bearbeiten. Tatsächlich gelingt es ihm, noch zwei Tropfen herauszubekommen.
Fragt der bullige Catcher sichtlich irritiert und verblüfft das schmächtige Kerlchen: „Donnerwetter, was machen Sie denn von Beruf?“
„Ich bin Betriebsprüfer!“


Der Zollbeamte beugt sich an der Grenze ins das offene Fenster des Autos und fragt: „Alkohol, Zigaretten?“
„Nein, zweimal Kaffee bitte!“


Auf dem Finanzamt:
„Wann kann ich Urlaub nehmen?“
„Sie sind hier doch gar nicht beschäftigt.“
„Aber ich arbeite fast nur für Sie!“


In dem Sinn dann einen guten Start in die letzte (Rest)Woche des Jahres 2015……

Jahresrückblick/Themen 2015, das war NSU, Edathy, PoliscanSpeed/ESO ES 3.0, die ARAG und Vollmachten

© fotomek Fotolia.com

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„Traditionsgemäß“ – wann wird eine Übung eigentlich „Tradition““ (?) – mache ich ja von der letzten Woche – die „zwischen den Jahren“ – keinen Wochenspiegel. Da ist meist wegen der Weihanchtsfeiertage wenig los, so dass es nicht so viele interessante und/oder berichtenswerte Themen gegeben. Deshalb also auch heute am letzten Sonntag des Jahres keinen „Wochenspiegel für die 52. KW., sondern wie auch schon in den letzten Jahren einen Jahresspiegel/-rückblick (hier geht es für die, die sich mal 2014 erinnern möchten, zum 2014-er Jahresrückblick mit: Jahresspiegel/Themen 2014: NSU, Mollath, Alice Schwarzer, Marco Reus und mehr.... Für mich ist das Zusammenstellen immer auch eine Gelegenheit zu sehen, welche Themen das ablaufende Jahr bewegt haben und ob ich die auch im Repertoire hatte. Aber es ist auch eine gute Gelegenheit, um festzustellen, ob bestimmte Themen sich über längere Zeit gehalten haben. Und das haben einige, wie man gleich sehen wird.

Und wie in jedem Jahr dann der Hinweis: Kein Ranking, sondern ein persönlich eingefärbter Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr. Dabei lasse ich auch wieder die „Abmahnungsbeiträge/-welle“ außen vor und auch das Kuriose findet keinen Eingang in den Rückblick.

Hinweisen möchte ich dann auf:

  1. das NSU-Verfahren (nimmt kein Ende), mit – unüberschaubar – : Der Strafprozess gegen Zschäpe ist geplatzt, und: (amüsant) Doktorspiele im NSU-Prozess, oder: Zschäpe-Erklärung: Der entlarvende Urlaub des Dr. Borchert, oder: Strafanzeige gegen Anwälte: Zschäpes kalkulierter Amoklauf, odr: Das NSU-Verfahren schreibt auch „Gebührengeschichte“, oder: Ein bitterer Beschluss des OLG München, und: Zschäpe Antrag: Die Möchtegern-Juristin, oder: Staatsanwaltschaft München klatscht Beate Zschäpe, oder: Ein paar Gedanken zur „Einlassung“ von Beate Zschäpe, NSU-Verfahren: Nach „Sturm, Stahl, Heer“ kommt jetzt die „Heßstraße“?
  2. und aus dem NSU-Verfahren die Geschichte mit der Nebenklägerin, die es nicht gab (?); mit: Betrug am Staat und den Opfern: Geschäftsmodell Nebenklage, oder: Gebührenexperte Burhoff zu NSU-Nebenklägerskandal: „Für mich einzigartig“,
  3. Edathy-Verfahren ist zu Ende, siehe dazu hier: Edathy liegt taktisch richtig, aber auch: Edathy und die Folgen: Keine Geldbuße – vom AG Bochum – mehr für den Kinderschutzbund!, Edathy, Fischer und die Zeit, Online-Wut gegen Edathy, oder: § 153a StPO und die Selbstbelastungsfreiheit ,
  4. Nachwirkungen aus dem Hoeneß-Verfahren: Hoeneß-Erpressung: Wer sich nicht erwischen lassen will, wird nicht extra bestraft, oder: Fall Hoeneß II: Strafzumessung nachgemessen,
  5. aus dem OWi-Bereich PoliscanSpeed/ESO ES 3.0 und keine Ende, mit: Ein Schwergewicht/Hammer aus Sachsen: 112 Seiten zu ESO ES 3.0, oder: Mittwochs OWi: Geknacktes Poliscanspeed, oder: Was Polizeibeamte oder AG so alles können – ein Sachverständiger hätte es wohl anders gesehen?, oder: OLG Frankfurt kämpft für Poliscan Speed – wie die Römer gegen Asterix?,
  6. aus dem OWi-Bereich: Akteneinsicht und keine Ende, u.a. mit: Hes­si­sche Behör­den, AGs und OLG “eini­gen” sich: Anwälte bekom­men keine ES 3.0-Rohdaten!, oder: Akteneinsicht a la diverse AG: Gegensätzlicher geht es bei der Messserie kaum,
  7. der German-Wings-Absturz – ein trauriges Ende, mit: Der Sinkflug des deutschen Journalismus, oder: Co-Pilot – GermanWings 4U9525 – die Hetze geht los,
  8. verschiedene Postings zur ARAG, u.a. mit: Täuscht die ARAG ihre Versicherungsnehmer?, oder: ARAG fordert den Parteiverrat, und: Will die ARAG das Mandat beenden?, oder: Die ersten sieben Kagen gegen die ARAG, oder: Eine Stellungnahme der ARAG zum RSV-Blog, und: ARAG mit der höchsten Beschwerdequote, auch da – mit der Kritik – kein Ende,
  9. das Bezahlmodell bei JuraBlogs – für einige Blogs dort das Ende: GuR verlässt JuraBlogs – wir sagen DANKE!, oder: Ich soll künftig für die Teilnahme an Jurablogs zahlen – nein danke!,
  10. Vollmachtsfragen – nehmen auch kein Ende, daher hier: Legitimierende Vollmacht, oder: Bringt das was?, oder: OLG Bran­den­burg: Ver­tei­di­ger kann Voll­machts­ur­kunde selbst unterzeichnen und dann noch: Mal wieder eine Vollmachtsfrage, oder: Manche Bußgeldbehörden lernen es nie.

Wie gesagt: „Ein persönlich eingefärbter Rückblick„, in den man auch andere Themen hätte aufnehmen können. Und: Zu den aufgenommenen Themen gab es auch noch mehr Postings. Auch insoweit also: persönlich eingefärbt.

Weihnachten 2016 steht vor der Tür: Was schenken wir?, oder: Wein namens „Rechtslage“

© vizualni - Fotolia.com

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Weihnachten 2015 liegt also nun fast hinter uns – morgen hat uns der Alltag wieder – fast. Der ein oder andere wird aber sicher schon den Blick nach vorn richten und an Weihnachten 2016 denek :-). Und dann sicherlich auch schon mit der Frage: Was schenke ich wem? Und da der kluge Mann/die kluge Frau „vor baut“ weise ich dann zum Ausklang auf den Beitrag hin, den LTO in diesem Jahr am 15.12.2015 gebracht hat: „Nette Geschenkideen für Juristen„, gedacht war allerdings an das Weihnachtsfest 2015. da die vorgeschlagenen Geschenke aber zeitlos sind, kann man da schon mal ein wenig stöbern für 2016.

Ich fand den Vorschlag 2 „nett“:

Wein namens „Rechtslage“

Pardon, wiiiir… habn su frü gesprochn! Der arrivierte Jurist von Welt gibt sich mit hochprozentigem Spiritus natürlich nicht ab, sondern lehnt im Ohrsessel am Kamin, den kalbsledergebundenen Kommentar im Schoß, und trinkt einen anständigen Rotwein aus bester Rechtslage. So heißt er denn auch. Im Lieferumfang enthalten sind Richter-Quietscheente und Gummiparagraph, die die Atmosphäre perfekt komplementieren.“

„Richter-Quietscheente und Gummiparagraph“ – sehr schön 🙂 .

Und wer wegen des Beitragsbildes an/auf etwas ganz Anderes gedacht/gehofft hatte: Zu früh gefreut. Und nein: Ich brauche keine Kommentare.

Zum 2. Weihnachtstag: „Jurasoldaten“, waren wir alle mal, oder …. (?)

© Matthias Enter -Fotolia.com

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Wie immer bleibt auch der 2. Weihnachtsfeiertag noch jurafrei, bevor wir uns dann morgen schon mal für die restlichen Arbeitstage des Jahres 2015 warm laufen. In den letzten Jahren hatte ich ja immer zur Weihnachtszeit einige Youtube-Videos. Das war z.B. der Strafrechtssong (vgl. hier: Adventskalender Tür 22: Heute – weil er so schön ist – noch einmal: Der “Strafrechtssong”) oder im vergangenen Jahr am 26.12.2014 – Zum 2. Feiertag: Eine Abbitte an die Verwaltungsrechtler mit dem „Verwaltungsrechtssong“. 

In Zusammenhang damit hatte mich ein Kollege hingewiesen auf:  „J-COP feat. Die Herrin des Verfahrens: Jura Soldaten“ mit dem Rap „Jurasoldaten“. Und da wir das ja alle hinter uns haben, stelle ich das heute dann mal ein. Und gleich auch den Text, weil der ein wenig schwer zu verstehen ist. Herzlichen Dank an die Macher.

Und hier dann der Text:

Jurasoldaten

Strophe 1:

Ich wach morgens auf, Kopf auf dem Sartorius
Keine Zeit zum Duschen, weil ich weiter lernen muss.
Ich hab Druck, ich hab Stress, doch ich bin das gewohnt.
Das Magengeschwür kriegt mich nicht tot.
Ich öl mit Kaffee meine Drahtseil-Nerven.
Hier siehst du Kandidaten Ritalin einwerfen.
In ihren Augen steht die Angst die sie schwach macht.
Du kriegst kein Examen, bist du ein Schlappschwanz.
Laien kommen an, fragen mich ständig:
„Lernst du da eigentlich Gesetze auswendig?“
Ich lächle sie an, möge Gott Ihnen vergeben.
Man kann den Krieg nicht kennen, hat man den Krieg nicht gesehen.
Und du lernst seit einem Jahr doch du raffst es nicht.
Dir fehlt jede Dogmatik wie dem Verfassungsgericht.
Aber quod licet Iovi, non licet bovi.
Die sind Juras-Guns n Roses und du nicht mal Jon Bon Jovi

Strophe 2:

GOA EBV drei Tage wach.
Zwölf Stunden Schichten ich lern Tag und Nacht.
Erzähl mir nicht von der Straße man ich leb in der BIB.
Schieß mich hin und wieder ab, damit’s erträglicher ist.
Doch mit ’nem Kater lernt’s sich dann nur noch schlechter.
Sitz jahrelang in einem Raum wie ein Schwerverbrecher.
Und wie im Knast ist auch meine Ernährung.
Jeden Mittag Mensa, ich hab chronische Blähungen.
Fleisch mit brauner Soße, Kartoffeln oder Reis.
Der Teller auf dem Tablett ist hier jeden Tag gleich.
Ich fühl mich langsam alt wie die herrschende Lehre.
Als ob ich selbst einer dieser Alt-Nazis wäre.
Doch komm mir nicht in die Quere wenn ich ein Lehrbuch suche.
Das Klatschen der Schelle stört die Bibliotheksruhe.
Das Leben ist kein Spiel für Examenskanditaten.
Nur die Harten haben künftig einen Poolhaus im Garten.

Strophe 3

Auf meine Augenringe wär jede Eule neidisch.
Wer vier Stunden schläft ist in meinen Augen peinlich.
Scheiß auf Jesus, ich lern an Heilig-Abend.
Wann sieht man gute Christen schon Mercedes fahren.
Laber mich ruhig zu mit deinem Gutmenschentum.
Ich war auch mal wie du, doch man lernt halt dazu.
Du denkst du hast Recht weil’s so im Grundgesetz steht.
Gib mir eine Stunde das wird ganz schnell verdreht.
Leute sagen, Juristen wären schlechte Menschen.
Wir sind gute Maschinen, die für die Reichen kämpfen.
Wenn du willst, kannst du mich gerne verklagen.
Doch du darfst nur nicht vor Gericht ohne Staatsexamen.
Mit dem Jurastudium ist’s ähnlich wie im Bett.
Erst das zweite Ex-Samen macht die Sache perfekt.
Ist alles vorbei, liegst du da und bereust es.
Denn wenn du ehrlich bist, hat dir Jura nix bedeutet.

Refrain:

Der hier geht raus an die Examenskanditaten.
Die morgens mit nem Kaffee auf die Bib-Öffnung warten.
Jura Soldaten im Kampf mit dem Schweinehund.
Nehmt eure Skripte und blättert eine Seite um