NSU-Verfahren: Nach „Sturm, Stahl, Heer“ kommt jetzt die „Heßstraße“?

© Corgarashu – Fotolia.com

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Von einem Kollegen bin ich auf den Beitrag bei SPON gestoßen (worden), in dem über den Plan des OLG-Senats im NSU-Verfahren berichtet wird, B. Zschäpe einen vierten Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. hier: NSU-Prozess: Zschäpe könnte weiteren Anwalt bekommen.

Tja, was soll man dazu denn nun sagen, wenn man liest:

„Grasel ist ein noch sehr junger Strafverteidiger. Er wurde 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und hat erst 2013 einen Lehrgang als Fachanwalt für Strafrecht absolviert. Um sich Fachanwalt nennen zu dürfen, muss er jedoch eine bestimmte Zahl an Fällen nachweisen können, in denen er als Strafverteidiger aufgetreten ist. Soweit ist er noch nicht. Man tritt Grasel mit der Vermutung sicher nicht zu nahe, seine Erfahrung als Strafverteidiger eher begrenzt zu nennen.

Wie die drei bisherigen Verteidiger ist er kein Szeneanwalt, also keiner, der spezialisiert ist auf die Verteidigung rechtsgesinnter Straftäter. Ob Zschäpe hofft, dass er sich ihren Wünschen nachgiebiger zeigt als die im Vergleich zu Grasel erprobten Strafverteidiger Sturm, Stahl und Heer?

Viele offene Fragen

Falls Grasel vom Senat bestellt werden sollte, und daran gibt es kaum einen Zweifel, geschieht dies im Einvernehmen mit Zschäpe. In München verlautete, er habe die Angeklagte schon bei der Abfassung des letzten Antrags zur Entlassung von Sturm beraten. Tatsächlich sind in dem handgeschriebenen Dokument Formulierungen enthalten, die auf anwaltliche Beratung schließen lassen.

Fraglich bleibt allerdings, wie Grasel künftig in die Verteidigung eingebunden werden soll. Das schon seit Mai 2013 laufende Strafverfahren, in dem es immerhin um Mittäterschaft bei zehn Morden, einer Vielzahl von versuchten Morden, 15 Raubüberfällen und schwere Brandstiftung sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geht, hat er nicht miterlebt.

Wird er Zschäpes mutmaßlichen Wunsch, „etwas zu sagen“, unterstützen? Und wenn ja, wie soll das geschehen? Wie werden die bisherigen Verteidiger reagieren, wenn ihnen ein Kollege vor die Nase gesetzt wird, der zwar Zschäpes Vertrauen genießen mag, sonst aber ein ziemlich unbeschriebenes Blatt ist?

Die Prozessbeteiligten haben bis Mittwoch, 12 Uhr, Zeit, Stellung zu der Überlegung des Senats zu beziehen. Um des zügigen Fortgangs des Verfahrens willen dürfte zumindest die Bundesanwaltschaft nichts dagegen haben.“

In meinen Augen ganz schön mutig von dem Kollegen, mit der Erfahrung – wenn es denn stimmt, was da steht – nach mehr als 200 Verhandlungstagen in ein solches Verfahren einzusteigen. Kennt er das Verfahren? Wahrscheinlich eher nicht. Wie will man dann verteidigen? Oder kommt jetzt der Antrag, das Verfahren auszusetzen, damit sich der (neue) Verteidiger vorbereiten kann? Dann wäre der Senat mutig (gewesen) und hätte ggf. einen „Nebenkriegsschauplatz“ eröffnet.

Ach so: Die Kanzlei des potentiellen Pflichtverteidigers sitzt in München auf der „Heßstraße “ sagt Google. 🙂 Das passt, will man da sagen. Aber sicher genauso ein Zufall wie „Sturm, Stahl, Heer“.

 

11 Gedanken zu „NSU-Verfahren: Nach „Sturm, Stahl, Heer“ kommt jetzt die „Heßstraße“?

  1. Erfahrungswerte

    Herr Grasel gründet seine Erfahrung als Strafverteidiger auf Beratungen bei 123recht für durchschnittlich 35 Euro. Nun will er in einem Jahrhundert-Prozess mitverteidigen? Wie soll das gehen? Aber gut – die Kammer wird eh keinen 4. beiordnen.

  2. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Zu den Erfahrungen kann ich nichts sagen, da kenne ich nur die Zahlen aus dem SPON-Artikel.
    Ob der Senat keinen vierten Pflichtverteidiger beiordnen wird? Da bin ich mir nicht so sicher. Sie wird einen Verteidiger des Vertrauens im Verfahren haben wollen.

  3. n.n.

    Nachdem wir alle den Kollegen anscheinend nicht kennen, liegt in der Tat die Vermutung nahe, dass er ein (noch?) nicht sonderlich sonderlich gut am Markt etablierter Verteidiger ist.
    Dass seine Fähigkeiten jetzt jedoch anhand seines Internetauftritts und des Datums der Zulassung von Presse detailliert und öffentlich in Frage gestellt werden, wirkt auf mich eher reißerisch.
    Und wenn Kollegen(?) mit dem Finger auf ihn zeigen und aufgrund ihrer „Erfahrungswerte“ krakeelen „Wie soll das gehen?“, dann ist das schlechter Stil.

    Aber das mit der Heßstraße ist schon irgendwie lustig. 😀

  4. Rpflpimpf

    Namensgebung der Heßstraße

    Die Heßstraße führt von der Barer Straße in der Maxvorstadt nach Nordwesten zur Infanteriestraße in Neuhausen. Bis zum Zweiten Weltkrieg ging sie sogar bis zum Nymphenburger Kanal und war damit die südwestliche Grenze des Oberwiesenfeldes. Sie wurde 1897 nach Carl Ernst Christoph Heß (1755–1828), Zeichner und Professor an der Akademie der Bildenden Künste, seinen Söhnen Peter von Hess (1792-1871) und Heinrich von HessW (1798-1863) sowie Karl von Heß, benannt.

    Zu Beginn des Jahres 1867 wurde einem ersten Abschnitt der Straße, zwischen der Arcis- und Barerstraße, mit Verbindung zur Schraudolphstraße dieser Name bereits amtlich in der Königlich Bayerischen Polizei Direktion geführt, damals noch ohne jegliche Bebauung und mit direktem Blick auf die Rückseite der Neuen Pinakothek. Auf den Stadtplänen bis 1890 ist die Straße bereits bis zur Schleißheimer Straße durchgeführt, ab 1891 geht sie bis zur Winzererstraße, zeigt schon einen Weg bis zu den Kasernen und geht eine Verbindung mit der Dachauerstraße ein. Der private Kartenverlag, Mey und Widemayer, kennt die Straße mit ihrem Namen bereits um das Jahr 1865 und hat ihn auf ihrem Plan der Königlichen Haupt- und Residenz- Stadt München im Maßstab von 1:5000 eingezeichnet.

    Obwohl Einbahnstraße mit wechselnden Fahrtrichtungen, ist die Heßstraße für Radler durchgängig in beiden Richtungen befahrbar.

    Auszug aus Münchenwiki.de

  5. Anno Nüm

    In Lübeck gibt es Kollegen, die ihre Kanzlei in der Adolfstrasse haben. Würde doch auch passen, oder?

  6. Sascha Petzold

    Ich glaube nicht, dass es reißerisch ist, wenn man Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines Verteidigers in solch einem Verfahren hat, der noch nicht sehr viel Erfahrung hat. Es ist aber sicherlich nicht allein das Dienstalter.
    In ein solches Verfahren einzusteigen wäre sicherlich für alle, auch noch so erfahrene, Verteidiger eine Mammutaufgabe.
    Nur jeder Verteidiger sollte sich stets, bei jedem Mandat, fragen, ob er das stemmen kann.

    Zu den Erfahrungen. Auch der MdB a.D. Gauweiler hat sich ja im Verfahren Wildwasser als Anfänger im vorgerückten Alter offenbart. Nach mehreren Tagen Hauptverhandlung vor dem LG monierte er, dass er die Hauptverhandlungsprotokolle nicht bekommt. Die ehrenwerte Vorsitze fragte nach, wozu er diese den benötige, dort stehe eh nur: Der Zeuge xy macht Angaben zur Sache. (nix weiter).

    Das erleichtert die Einarbeitung in ein längeres Verfahren jedenfalls nicht deutlich.

    Herzliche Grüße
    Sascha Petzold

  7. RA Meyer

    Mir geht die Diskussion über einen Kollegen und seine Befähigung ein wenig auf den Sender. Ein „Jungspund“ kann gut sein muss es nicht. Ein „Altgedienter“ kann auch beides sein. Ich habe oftmals persönlich die ERfahrung machen müssen, dass gerade die „Altgedienten“ eine schlechte Figur abgaben, StPO-Kenntnisse veraltet und Aktenkenntnis nur rudimentär vorhanden war. Also: Abwarten.
    Was mich vielmehr wundert ist die Tatsache, dass sich die bisher tätigen drei Kollegen dazu bereit erklärt hatten, die notwendiger Verteidigung zu übernehmen. Angesichts der problematischen Beweislage ist das Eingeständnis nur rudimentärer Kenntnisse des Exklusivwissens der Angeklagten doch eher schauerlich zu nennen. So kann man nicht verteidigen. Entweder ganz oder gar nicht. Und das muss von Anfang an klar sein. Wie kann man sonst eine halbwegs vernünftige Strategie hinzimmern?
    Schließlich: Sollte der „Jungspund“ hier eine Wende bei der Angeklagten erreichen, hätte er mehr geschafft als die drei Kollegen in 200 Verhandlungstagen plus fast ein Jahr Vorlaufzeit bis zur Verhandlung.

    Meine 50 Cent.

    Herzliche Grüße
    Andreas Meyer

  8. RA Berlin

    Vielleicht ist es angebracht, anstatt sich über lustige Namen von Kollegen oder Straßen zu mokieren, zu hinterfragen, warum BZ ihre Verteidiger loswerden will und warum sie überhaupt aussagen möchte. Denn nach zwei Jahren Prozess gibt es mit der bisherigen Schweigetaktik folgenden Erfolg: Die BAW hat exakt NULL Beweise für eine Täterschaft eines NSU, ja auch nur dessen Existenz beibringen können! Warum also jetzt ein zu erwartendes (Teil-)Geständnis? Damit überhaupt etwas aus diesem Prozess wird? Damit vorab und Voreilig gezahlte Entschädigungen nicht zurückgefordert werden müssen? Damit der Bundestag nicht wegen einer vorverurteilenden Resolution, die sich als nicht haltbar erweist, blamiert ist? Damit noch mehr Dinge schön unter dem Teppich bleiben?
    Vielleicht ist es aber auch eine höchst ökonomische Rechnung: lebenslang droht nach der Anklage, bestimmt auch besondere Schwere; mit Teilgeständnis gibts berechenbar ein paar Jahre (nur), die Geschichte ist bald aus dem Tagesgeschehen und BZ kommt mit zwei blauen Augen und dem Wissen, mit welchen Leuten man sich besser nicht einlässt, aus der Sache raus.
    Dann sollte der Kollege aber schnell und gut beurteilen können, auf welche Teilbereiche sich ein Geständnis begrenzen muss. Zuviel Redseligkeit kann krank machen, sehr krank – Diabetes zum Beispiel.

  9. Harald Himmel

    Wenn man sich mit der rechten Szene beschäftigt, stösst man auf div Untergrundstrategien, welche international bei Neonazis weit verbreitet sind. Dazu gehören zum einen Terrorzellen, welche im Verborgenen agieren und zB durch Medienberichte ihrer Anschläge ihre Aktionen untereinander koordinieren.

    Eine Meldung, dass zB ein Asylantenheim in Brand gesteckt wurde, ist immer auch eine Aufforderung an andere Gruppen, ihrerseits Anschläge zu verüben, welche wiederum zu Medienberichten führen, etc (vgl aktuelle Anschlagsserie).

    Wenn es perfekt läuft, geschieht das ganze ohne dass Journalisten oder Ermittler überhaupt die Verbindung zu Rechtsextremismus herstellen – so wie es bei den NSU Morden auch der Fall war.

    Das ist das eine. Zum anderen gehören zu besagten Strategien auch „legale“ Einheiten, welche eine weisse Weste haben und zB die Polizei und andere Behörden infiltrieren sollen, um besagte Terrorzellen zB finanziell, durch Intel oder gezielte Desinfo zu unterstützen.

    Wie unser zukünftiges Verteidigerquartett mit den markanten Namen da hineinpassen könnte, kann ich auch nicht beantworten. Ich halte es allerdings für wichtig, zu verstehen, wie rechte Terrorgruppen heute überhaupt organisiert sind, wenn man aus dem Gewirr von obskuren Medienberichten und Ermittlungspannen nach Antworten sucht.

  10. Pingback: Jahresrückblick/Themen 2015, das war NSU, Edathy, PoliscanSpeed/ESO ES 3.0, die ARAG und Vollmachten – Burhoff online Blog

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