Edathy und die Folgen: Keine Geldbuße – vom AG Bochum – mehr für den Kinderschutzbund!

© mpanch - Fotolia.com

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Für Sebastian Edathy mag das Strafverfahren gegen ihn ein Ende gefunden haben. Er hat die Geldauflage von 5.000 € gezahlt und das Verfahren ist dann vom LG Verden endgültig eingestellt worden (vgl. hier). Noch nicht zu Ende ist das Verfahren – im übertragenen Sinn – allerdings wohl für den Kinderschutzbund. Wir erinnern uns: Der hatte die Entgegennahme der Geldbuße abgelehnt. Begründung: Die Einstellung des Verfahrens sei ein „fatales Signal“, es entstehe so der Eindruck, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können. Das entsprach so ungefähr dem Meinungsbild an vielen Stellen.

Nun: Unter dieser Entscheidung hat der Kinderschutzbund jetzt/in Zukunft dann wohl zu leiden. Die WAZ berichtet nämlich über den (von mir sehr geschätzten) Kollegen Dr. Deutscher beim AG Bochum, und zwar unter der Überschrift: „Richter schneidet Kinderschutzbund von Geldauflagen ab„.  Der Kollege Dr. Deutscher hat danach in einem Verfahren wegen Kinderpornografie einen Antrag der Staatsanwältin abgelehnt, „eine finanzielle Bewährungsauflage an den Kinderschutzbund fließen zu lassen. „Der kriegt von mir nichts mehr. So ein unprofessionelles Verhalten habe ich selten erlebt. Das hat mich umgehauen.

Ich bin gespannt, ob das Schule macht. Dann könnte es für den Kinderschutzbund teuer werden. Verstanden habe ich die Entscheidung im Verfahren Edathy übrigens auch nicht. Man kann lange darüber diskutieren, ob es richtig ist, solche Verfahren einzustellen. Nur: Die Entscheidung war gefallen, so dass sich für mich die Frage des Freikaufens nicht (mehr) stellte. Und § 153a StPO macht nun mal keine Einschränkungen dahin, dass bestimmte Verfahren nicht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden können.

15 Gedanken zu „Edathy und die Folgen: Keine Geldbuße – vom AG Bochum – mehr für den Kinderschutzbund!

  1. Miraculix

    Gute Entscheidung!

    Wer auf derart hinterfozige Weise versucht jemanden
    doch noch / nochmals an den Pranger zu stellen hat
    es nicht besser verdient.

  2. Udo Würtz

    Nach der populistischen Aktion des KSB find ich es richtig, dass der KSB keine Geldauflagen mehr bekommt. Wer so auf Stimmungsmache aus ist, ist unseriös.

  3. n.n.

    @Kinderschutzbund:
    Wer nicht will, der hat schon.

    @Kollege Langhans:
    Hä? Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

  4. El Presidente

    Mit so einer Entscheidung war zu rechnen. Im Ergebnis ok. Der Stammtisch sieht’s natürlich anders (vgl die Kommentare unter dem WAZ-Artikel)

  5. N.N.

    Hier stellt sich doch allenfalls die Frage wer unprofessionell ist. Die WAZ, Herr Dr. Deutscher oder die, die pauschal von „dem Kinderschutzbund“ sprechen. Die Ablehnung erfolgte lt. WAZ durch „den Kinderschutzbund Niedersachsen“. Zumindest die Juristen unter den Schreiberlingen sollten doch in der Lage sein trotz plakativer Überschriften auf die Feinheiten zu achten.

  6. T.H., RiLG

    Zu meiner Zeit beim AG sind über 80% der Geldauflagen bei Einstellungen und Bewährungen an gemeinnützige Einrichtungen geflossen, überwiegend aus der Region. Da war alles dabei, vom Kinderhospiz über Behindertenwerkstätten bis hin zum Altenpflegeverein. Die Straftaten, die hinter den Auflagen stecken, sind nie schön und manchmal auch ausgesprochen unschön. Nichtsdestotrotz schließt das Gesetz nicht bei einzelnen Taten Einstellungen oder Bewährung aus. Wenn der Gesetzgeber das will, muss er die Mindeststrafe hochsetzen oder Sonderregelungen für einzelne Tatbestände schaffen (viel Spaß damit in Karlsruhe).

    Das Geldauflagen von – möglichen (§ 153a) – Straftätern stammen liegt in der Natur der Sache, und mir ist kein Empfänger untergekommen, dem das nicht bewusst ist oder der gar nur Geld von „guten“ Straftätern annehmen wollte. Nicht selten werden ja Tat und Auflagenempfänger miteinander verknüpft; trotzdem hat sich weder der Tierschutzverein geweigert, Geld von einem Tierquäler zu nehmen noch hat das Frauenhaus Geld von prügelnden Ehemännern zurückgewiesen.

    Wer das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann oder lieber zugunsten des Stammtischs auf Geld verzichtet oder vielleicht finanziell so gut ausgestattet ist, dass er gar keine Zuweisungen mehr braucht wird natürlich nicht gezwungen, Geld zu nehmen. Potentielle Empfänger gibt es genug, ich kenne keinen Kollegen, der nicht mindestens 5 Bettelbriefe pro Woche bekommt. Und der Herr Finanzminister hätte auch gern mehr vom Kuchen. Egal, ob die Kollege von „guten“ oder „bösen“ Straftätern kommt.

  7. OG

    Im Prinzip halte ich eine solche Reaktion von Richtern für richtig. Allerdings drängt sich mir hier der Begriff Sippenhaft auf. Für ein Verhalten des Kinderschutzbundes Niedersachsen (das eine fadenscheinige Anbiederung an die Stammtische war) soll der Kinderschutzbund Nordrhein-Westfalen büßen?

  8. RJ

    Ich finde das von dem Vorsitzenden auch nicht sonderlich geschickt formuliert, weil das danach klingt, dass er aufgrund seines Ärgers über den Kinderschutzbund diesen von den Zuwendungen ausschließt.

    Im Ergebnis halte ich es aber für richtig, den Kinderschutzbund Niedersachsen in solchen Fällen nicht mehr zu berücksichtigen, denn es lässt sich kaum sachlich begründen, dass sie in dem ein Fall meinen, dass dass Geld stinkt, in anderen – weniger öffentlichkeitswirksam verhandelten – Fällen jedoch keine Probleme mit der Annahme haben.

    Ärgerlich ist aber, wenn sich das Verhalten des Landesverbandes Niedersachsen auf die anderen Landesverbände auswirkt. Hier ist der Kinderschutzbund NRW natürlich in einer blöden Situation – entweder frisst er diese Konsequenz oder er muss sich – wenn er etwa das Gericht auf den Unterschied hinweist und sich vom Verhalten des Schwesterverbandes distanziert – mangelnde Loyalität vorwerfen lassen.

  9. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Wie der Vorsitzende formuliert hat, wird man letztlich nicht genau sagen können. Es sieht zwar im WAZ-Bericht nach einem Zitat aus, aber ich habe damit immer Probleme und bin da vorsichtig. ich habe auch schon mit „Zitaten“ aus Hauptverhandlungen in der Zeitung gestanden, die nicht stimmten, weil ich so nicht formuliert hatte.

  10. T.H., RiLG

    @OG

    Wenn sich, wie geschehen, Ortsverbände aus NRW dahingehend äußern, sie seien „stolz“ auf ihre Kollegen in Niedersachsen, wird man kaum von Sippenhaft sprechen können.

  11. OG

    @T.H., RiLG

    Wenn das so ist, dann sieht es natürlich anders aus. Ich bin eher von der Vorstellung ausgegangen, daß die nordrhein-westfälischen Kinderschützer den Kopf schüttelten über die plumpe Aktion der Niedersachsen. 🙂

  12. Martin Overath

    Ich habe dem DKSB Landesverband NS e.V. € 0,01 überwiesen mit der Bitte, den Betrag nicht abzulehnen – mit Erfolg.

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