Schlagwort-Archive: Zeitpunkt

Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot: Widerspruch, auch wenn „Freispruch droht“

Blutentnahme, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot – kein Ende in Sicht. Die Entscheidungen zu der Problematik reißen nicht ab. Jetzt hat (mal wieder) der 3. Strafsenat des OLG Hamm in einem Beschl. v. 13.10.2009 – 3 Ss 359/09 zu einer Verfahrensfrage Stellung genommen und ausgeführt, dass der Verwertung einer nicht freiwillig gewonnenen Blutprobe durch den verteidigten Angeklagten in der ersten Tatsachenverhandlung widersprochen werden muss. Wird der rechtzeitige Widerspruch unterlassen, ist die Rüge für das weitere Verfahren ausgeschlossen, und zwar auch, wenn ein ggf. freisprechendes Urteil in der Revision aufgehoben und zurückverwiesen wird. Für den Verteidiger bedeutet das: Selbst wenn der Amtsrichter „Freispruch signalisiert“, muss er widersprechen, obwohl es darauf aus seiner Sicht gar nicht ankommt. Die Entscheidung beinhaltet das altbekannte Problem der Nachholbarkeit der Widerspruchs und zeigt m.E. zu welchen irrsinnigen Ergebnissen die Widerspruchslösung führt. Aber trotzdem: Widerspruch nicht vergessen.

Bewegung in der Diskussion um den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbeiordnung

In die Diskussion um die Beiordnung bzw. den Zeitpuntk der Beiordnung des Pflichtverteidigers kommt Bewegung. Bei der Expertenanhörung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drs. 16/11644) haben sich die dort angehörten Experten aus dem anwaltlichen und universitäten Bereich dafür ausgesprochen, den Beschuldigten frühzeitig einen Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er sich keinen Wahlanwalt leisten kann. Ähnlich war bereits bei der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs von Abgeordneten argumentiert worden. Man darf gespannt sein, was daraus nun wird.