Aus der 21. KW, die gestern, mit einem glücklichen Sieg der Bayern endete – es kann nur einen Sieger geben 🙂 berichten wir über
- mal wieder/immer wieder einen „abgeschriebenen Durchsuchungsbeschluss„,
- das ggf. einfach einbehaltene Handy,
- über eine zu kurze Äußerungsfrist in einem Verfahren mit „eit über 30.000 Seiten Aktenumfang, 126 Beschudigte und über 30 Haftbefehlen“,
- dazu passt dann: “Ich lese doch keine 110 Seiten.”,
- über „Von Brüchen in den Sollenssätzen des deutschen Strafverfahrens„,
- eine Unterschrift oder nur ein Schriftzug?,
- im Nachgang zur Diskussion um die Promillegrenze für Radfahrer über: 3.725 alkoholisierte Radfahrer,
- die demnächst mögliche Mitnahme der Kfz-Kennzeichen,
- über „den Wendler„, vgl. u.a. auch hier, hier, hier und hier – ich kannte beide Wendler bisher nicht,
- und dann war da noch, was die Juristen in der 21. KW. erheiterte.

