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„Schlamassel wie in Schilda – Ein Paragraf fehlt – und Tausende Verkehrszeichen sind ungültig“

titulieren die „Westfälischen Nachrichten vom heutigen Tag zum Durcheinander um die neuen Verkehrsschilder, die seit dem 01.09.2009 gelten, nachdem die StVO durch die 46. ÄnderungsVO (BGBl I. S. 2631) geändert worden ist.

Es geht inzwischen um die Gültigkeit der „alten Verkehrsschilder“, siehe dazu die Bilder hier. Und um die Verwirrung dann endgültig zu machen, erzählt der Bundesverkehrsminister in einer PM vom heutigen Tage dann auch noch etwas zum „verfassungsrechtlich verankerten Zitiergebot“. Was das mit der Problematik zu tun hat, weiß wohl nur Herr Ramsauer, m.E. hat es damit gar nichts zu tun; so übrigens auch der Kollege Ferner; vgl. aber zum Zitiergebot auch hier.  Es geht m.E. nur um die Streichung des alten § 53 Abs. 9 StVO a.F., wonach die alten Verkehrszeichen, die den bis 1992 gültigen Vorgaben entsprochen haben, weiterhin ihre Gültigkeit behalten (sollten). Die Regelung ist entfallen, damit sind die alten Verkehrszeichen nicht mehr gültig und man muss jetzt wieder nachbessern (peinlich, peinlich). Am besten macht man es ganz neu :-).

Gerade herzerfrischend finde ich es, wenn Ramsauer ausführt – ich zitiere aus dem Lawblog

„Ganz so überzeugt scheint Peter Ramsauer von seiner Rechtsauffassung aber ohnehin nicht zu sein. Immerhin zitiert ihn Spiegel online mit einem bemerkenswerten Wunsch: Ramsauer … appellierte an Autofahrer, nicht gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund der Missachtung eines Verkehrsschilds alter Art ausgestellt worden seien.“ 

Warum denn das? Schon der „alte Harry Westermann“ hat gesagt: Das Recht ist für die Hellen. Warum soll die Lücke nicht genutzt werden?

Nachträglicher Zusatz: Geht man davon aus, dass die 46. ÄnderungsVO unwirksam ist – vgl. hier -, dann sind die von ihr vorgesehenen Änderungen nicht in Kraft. Dann ist also auch § 53 Abs. 9 StVO a.F. nicht entfallen. Oder sehe ich das falsch?

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand in andere Blogs

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand, man könnte auch schreiben: Auch andere Mütter haben schöne Töchter, was hier im Reich der Blogs heißt: Auch andere Blogs haben interessante Themen, die man mal gelesen/gesehen haben sollte. Und darauf wollen wir jetzt und auch in Zukunft immer mal wieder hinweisen. Hier also dann die erste Auswahl:

  1. Interessant, weil aus dem täglichen juristischen Leben der Beitrag: Der Referendar und die Schulklasse, von „Strafverfahren – in Koblenz und anderswo“,
  2. Der Kollege Hoenig berichtet über „Mandanten Piraterie„, ein Phänomen, das ich aus meiner richterlichen Tätigkeit unter dem Begriff des „Zellenmolchs“ kenne :-). Das Problem wird zudem behandelt bei „Anwälte jagen sich Mandanten ab„.
  3. Allgemeine Lebenskunde betreibt LawBike.de in dem Beitrag „Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?
  4. Mal was anderes ist der Hinweis des Kollegen Ferner auf eine Entscheidung des AG Bonn, wonach für die Schwarzfahrt eine Minderjähringen kein erhöhtes Beförderungsentgelt anfällt.
  5. Die „Gesetzeslücke: Ungültige Verkehrsschilder – Straffreiheit für Verkehrssünder?“ wird sicherlich auch den ein oder anderen interessieren.
  6. Auf eine schon etwas ältere Entscheidung weist der Beck-blog hin: Es ist wirklich „Der Traum aller Schüler: Lehrerin verbessert Abiturarbeiten – aber leider als Urkundenfälschung strafbar„, für die Lehrerin ist es aber wohl ein Alptraum geworden.
  7. Der Kollege Ratzka hat sich mit der Problematik „Schadensersatz nach § 153a StPO“ beschäftigt.
  8. Ob es sich in dem vom Kollegen Melchior geschilderten Fall um einen „Sieg des Rechtsstaates“ gehandelt hat, ist in der Tat fraglich.
  9. Mit der Frage, wie lange eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, beschäftigt sich: „Kreisverkehr hebt Tempolimits“ auf, vgl. dazu auch: „Durch einen Kreisverkehr endet die Geschwindigkeitsbegrenzung„.
  10. Und schließlich: Die Steuer-CD hat jetzt auch das öffentliche Dienstrecht bzw. Beamtenrecht erreicht – warum eigentlich nicht. Dazu Näheres hier.

Naturgemäß eine persönlich gefärbte Auswahl, aber alles interessant mit manch schönem „Ansatz“ für den anwaltlichen Alltag. Also vielleicht doch mal lesen?