titulieren die „Westfälischen Nachrichten vom heutigen Tag zum Durcheinander um die neuen Verkehrsschilder, die seit dem 01.09.2009 gelten, nachdem die StVO durch die 46. ÄnderungsVO (BGBl I. S. 2631) geändert worden ist.
Es geht inzwischen um die Gültigkeit der „alten Verkehrsschilder“, siehe dazu die Bilder hier. Und um die Verwirrung dann endgültig zu machen, erzählt der Bundesverkehrsminister in einer PM vom heutigen Tage dann auch noch etwas zum „verfassungsrechtlich verankerten Zitiergebot“. Was das mit der Problematik zu tun hat, weiß wohl nur Herr Ramsauer, m.E. hat es damit gar nichts zu tun; so übrigens auch der Kollege Ferner; vgl. aber zum Zitiergebot auch hier. Es geht m.E. nur um die Streichung des alten § 53 Abs. 9 StVO a.F., wonach die alten Verkehrszeichen, die den bis 1992 gültigen Vorgaben entsprochen haben, weiterhin ihre Gültigkeit behalten (sollten). Die Regelung ist entfallen, damit sind die alten Verkehrszeichen nicht mehr gültig und man muss jetzt wieder nachbessern (peinlich, peinlich). Am besten macht man es ganz neu :-).
Gerade herzerfrischend finde ich es, wenn Ramsauer ausführt – ich zitiere aus dem Lawblog:
„Ganz so überzeugt scheint Peter Ramsauer von seiner Rechtsauffassung aber ohnehin nicht zu sein. Immerhin zitiert ihn Spiegel online mit einem bemerkenswerten Wunsch: Ramsauer … appellierte an Autofahrer, nicht gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund der Missachtung eines Verkehrsschilds alter Art ausgestellt worden seien.“
Warum denn das? Schon der „alte Harry Westermann“ hat gesagt: Das Recht ist für die Hellen. Warum soll die Lücke nicht genutzt werden?
Nachträglicher Zusatz: Geht man davon aus, dass die 46. ÄnderungsVO unwirksam ist – vgl. hier -, dann sind die von ihr vorgesehenen Änderungen nicht in Kraft. Dann ist also auch § 53 Abs. 9 StVO a.F. nicht entfallen. Oder sehe ich das falsch?