Ein Kollege postet bei LexisNexis Strafrecht im Forum gerade Folgendes:
Bislang ist es nur eine Pressemitteilung, aber es lässt hoffen:
„Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zugunsten eines Klägers gegen Bußgeld und Fahrverbot
Essen (ddp-nrw). Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind laut einem Zeitungsbericht erstmals in Nordrhein-Westfalen von einem Gericht beanstandet worden. In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt, wie die «Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NRZ)» (Samstagausgabe) vorab berichtete.
Die Richter gaben demnach jetzt einem Autofahrer recht, der sich gegen eine 100-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt hatte. Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf der Autobahn 3 gefilmt worden.
«Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand und/oder gegen angeordnete Höchstgeschwindigkeiten unzulässig», zitierte die Zeitung aus dem Beschluss der OLG-Richter. Der Beschluss sei rechtskräftig. (AZ: IV-3 RBs 8/10)“
Ich bin mal gespannt.“
Ich auch :-). Beweisverwertungsverbot in NRW? 🙂