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Kann ein 5-Jähriger Polizist werden? oder: Ausbildung bei der Polizei- gibt es (Alters)Grenzen?

Gibt es eigentlich Altersgrenzen für die Ausbildung bei der Polize?i. Ich denke mal ja (will das aber im Urlaub jetzt nicht ausgoogeln).

Hinweisen will ich aber auf einen Beitrag aus der „WN“ vom heutigen Tag. Danach hat sich am vergangenen Wochenende ein 5-Jähriger bei der Polizei beworben. Das ist vielleicht doch ein wenig recht früh. Aber man weiß ja nie. Vielleicht gibt es mal einen Einstellungsstop und dann hat man seine Bewerbung frühzeitig platziert.

Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeuges – was ist das?

Die Frage stellte sich dem OLG Oldenburg. Es hat sie in OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.04.2011 – 1 Ss 66/11 beantwortet. Das Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeugs ist eine Sachbeschädigung und kein teilweises Zerstören eines polizeilichen Kraftfahrzeuges gem. § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB. Begründung:

Die Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gemäß § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB kann indessen keinen Bestand haben. Denn ein jedenfalls „teilweises Zerstören“ im Sinne dieser Vorschrift hat das Landgericht nicht festgestellt. Ein solches ist mehr als ein „Beschädigen“ und nur dann anzunehmen, wenn durch die Substanzverletzung einzelne, funktionell selbständige Teile der Sache, die für die zweckentsprechende Nutzung des Gesamtgegenstandes von Bedeutung sind, unbrauchbar gemacht werden (vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl, § 305 Rz. 5). Diese Teile müssen für die bestimmungsgemäße Verwendung wesentlich sein (vgl. SchönkeSchröder, StGB, 28. Aufl., § 305 Rz. 5). Eine nicht nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit wie etwa die Zerstörung eines Reifens eines Kraftfahrzeuges (vgl. Fischer, aaO., § 305a Rz. 10) reicht hierfür nicht aus. Dem steht das Eintreten von Scheiben eines Fahrzeuges gleich.“

Wochenspiegel für die 49. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Immer wieder noch mal über Kachelmamn, vgl. hier, hier und hier.
  2. Zum übereilten Geständnis hier.
  3. Natürlich war die Winterreifenpflicht ein Thema, vgl. hier, hier, hier und hier.
  4. Zur „Wertigkeit“ von Strafrecht, hier. Wozu auch dieses passt.
  5. Um Redewendungen ging es mal wieder hier.
  6. Das übereilte Geständnis, hier.
  7. Karate für Staatsanwälte, war hier das Thema.
  8. Die Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizisten, hier.
  9. Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Post, hier.
  10. Zum Rotlichtverstoß, hier.

Deutsche Realitäten? oder: Wie man die Polizei ruft? :-)

Nachfolgende Geschichte soll wahr sein. Wenn nicht: Zumindest gut erfunden

Günter F. ein älterer Herr aus Harsum im Landkreis Hildesheim, war gerade auf dem Weg ins Bett, als seine Frau ihn darauf aufmerksam machte, dass er das Licht im Carport hat brennen lassen.

Besagter Günter öffnete die Tür zum Wintergarten, um das Licht im Carport auszuschalten, sah dann aber, dass im Carport Einbrecher dabei waren, Geräte zu stehlen.

Er rief die Polizei an. Man fragte ihn, ob die Einbrecher auch bei ihm im Wohnhaus wären.

Er sagte: „Nein, aber da sind Einbrecher im Carport, die gerade dabei sind, mich zu bestehlen.“

Der Polizist sagte: „Alle Einsatzwagen sind beschäftigt. Schließen sie die Türen zum Wohnhaus ab. Sobald eine Funkstreife zur Verfügung steht, schicke ich diese sofort bei Ihnen vorbei.

Günter sagte: „Okay.“ Er legte auf und zählte bis 30.

Dann rief er wieder bei der Polizei an. „Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu beeilen, ich habe soeben beide erschossen.“ Und legte auf.

Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein Hubschrauber, ein Sondereinsatz-Kommando, fünf Löschwagen der Feuerwehr, ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F. ein.

Die Einbrecher wurden auf frischer Tat festgenommen.

Einer der Polizisten sagte dann zu Günter: „Sie haben doch gesagt, Sie hätten die Einbrecher erschossen!

Günter antwortete:

„Und Sie haben gesagt, es wäre niemand verfügbar!“

Kurios: Hanf im Wappen – was hat sich denn da die Polizei in HH ausgedacht?

Die Tagespresse berichtet seit einigen Tagen (vgl. u.a. hier)  über neue Uniformabzeichen bei der Hamburger Polizei, die den Träger als „Kenner“ von Drogen ausweisen sollen. Im Aufnäher, der am Ärmel getragen werden soll, ist ein Hanfblatt enthalten, das auf einen „Drogenexperten“ hinweist. Nette 🙂 Idee, allerdings regt sich auch Widerspruch. Zwar tragen auch die Niedersachsen das „Hanfblatt“, doch das niedersächischen Innenministerium ist „not amused“ (vgl. hier).