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Betrunkene Seniorin im Rennen mit der Polizei

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Wo ordnet man diese Meldung ein, auf die ich gerade in der Tagespresse gestoßen bin: Im Elektro-Rollstuhl auf der Straße: Betrunkene flüchtet vor Polizei.

Ist es kurios oder erschreckend? Wohl eher erschreckend.

Jedenfalls sicherlich nicht alltäglich, wenn sich eine 74-jährige Rentnerin in einem Elektrorollstuhl mit der Polizei ein Rennen liefert und dabei dann auch noch 1,74 Promille hat. So geschehen aber am Wochenende in Wolfsburg (vgl. hier der Bericht in den Wolfsburger Nachrichten).

Und was ist es strafrechtlich? Der Elektrorollstuhl dürfte eine Fahrzeug sein. § 24 STVO greift nicht. Daher liegt dann 3 316 StGB nahe.

Polizei ade – zumindest beim Blechschadenunfall?

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Der münsterische Polizeipräsident H. Wimber ist immer für Diskussionsanstöße gut. Nachdem er sich vor einiger Zeit für die Freigabe weicher Drogen eingesetzt hat, hat er in den letzten Tagen mit einem Vorschlag überrascht, der nun mehr oder weniger heftig diskutiert wird. Vorgeschlagen hat er nämlich u.a.: Die Polizei soll nicht mehr bei Verkehrsunfällen mit Blechschäden zur Unfallstelle kommen müssen. Es werde dort nämlich i.d.R. mit einem Personalaufwand von zwei Polizeibeamten und einem Zeitaufwand von ein bis zwei Stunden der Sachverhalt für Haftpflichtversicherer geklärt. Das sei nicht Aufgabe der Polizei.

Na ja.

  • Wirklich für den Haftpflichtversicherer oder nicht doch auch für die unfallbeteiligten Bürger?
  • Und führt das Nichterscheinen der Polizei nicht ggf. dazu, dass dann an anderer Stelle sehr viel mehr Arbeit entsteht, die ggf. durch eine polizeiliche Unfallaufnahme hätte vermieden werden können? Nämlich bei den Gerichten, wenn der Unfallhergang streitig wird.
  • Und wie bitte schön sollen die Unfallbeteiligten den Unfallhergang klären und/oder Feststellungen treffen? Können/dürfen sie die Straße sperren, um Feststellungen zum Stand der Fahrzeuge pp. treffen zu können? Wie beweissicher sind die getroffenen Feststellungen?

Da tun sich m.E. eine ganze Menge Fragen auf. Hintergrund für den Vorschlag dürften fiskalische Erwägungen sein. Die Polizei soll sich mit anderen Aufgaben beschäftigen.

Erste Reaktionen auf den Vorschlag liegen vor. Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt ihn ab. Die Haftpflichtversicherer haben sich auch schon gemeldet. H. Wimber hatte nämlich darauf hingewiesen, dass es sachverständige private Firmen gebe, „die das gegen Bezahlung regeln“. Dazu haben die Haftpflichtversicherer schon mitgeteilt, dass es nicht ihre Aufgabe sei, solche Dinge zu bezahlen.

P.S.: Ich denke, dass bei einem Unfall wie auf dem beigefügten Bild die Polizei auch in Zukunft noch kommen wird/muss/soll. 🙂

Modenschau in Münster – und der Minister spricht mal wieder zur Promillegrenze

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Gestern war Modenschau in Münster. Die nordrhein-westfälischen Fahrradpolizisten haben eine neue Uniform bekommen: Blaue Hose, gelbe Weste. Und das wurde der Öffentlichkeit vorgestellt. Die örtliche Presse hat darüber unter dem Titel: „Neue Uniform für-Radstreife – 700 Polizisten mit dem Fahrrad auf-Verbrecherjagd“ berichtet. Ob zu „Verbrecherjagd“ allerdings das an anderer Stelle gestellte Beispiel: Verfolgung eines mobiltelefonierenden Radfahrers passt, ist m.E. fraglich (vgl. hier).

Und: Einen solchen „Modetermin“ lässt sich natürlich die Politik nicht nehmen. D.h. wir durften auch den nordrhein-westfälischen Innenminister in Münster begrüßen. Der Minister im Kreise neu eingekleideter Polizisten vor dem münsterischen Rathaus macht sich immer gut. Und der Minister hat seinen Auftritt dann auch gleich wieder genutzt, um für eine Absenkung der Promillegrenze bei Radfahrern zu plädieren. Die liege dort immer noch bei 1,6 Promille. Man wolle jetzt in den Innenministerkonferenz einen entsprechenden Antrag stellen (leider ist der Teil von den WN nicht online gestellt.

Nun, das scheint derzeit das Lieblingsthema des Ministers zu sein (vgl. dazu schon hier). Vielleicht liegt es ja an der Jahreszeit :-). Jedenfalls frage ich mich – ebenso haben sich schon andere in ihrem Blog gefragt – wie das gehen soll? Wollen die Innenminister die Strafgerichte anschreiben und auf eine Senkung der Promillegrenze hinweisen? Denn im strafrechtlichen Bereich sind die 1,6 Promille, über die man diskutieren kann, darum geht es gar nicht – eine von den Gerichten gezogene Grenze. Die werden die Innenminister nicht einfach mal so per Erlass (?) senken können. Darüber sollte sich auch mal ein Minister Gedanken machen. Oder zumindest diejenigen, die „in seinem Haus“ für den Bereich zuständig sind.

Mützen-Boykott – wenn das man gut geht…

Die Tagespresse gibt heute mal wieder etwas her für den „Kessel Buntes“. Die Mützenaktion der Gewerkschaft der Polizei, über die hier berichtet wird. Rund 500 Mützen wurden gestern von der GdP an Polizebeamte verteilt, als Reaktion gegen die Ihnen vom Innenministerium verpasste „juckende Wintermütze“. zu der es heißt: „Wir lassen uns nicht zum Affen machen. Wir sind hier nicht in Moskau.“ Die Stimmung unter den nordrhein- westfälischen Polizisten ist gereizt,….“. In der Tat schön aussehen werden die Beamten mit den „Minister-Mützen“ nicht. Die erinnern wirklich ein wenig (?) an Moskau. Aber sind sicherlich schön warm. Mal sehen, was/wer sich durchsetzt. Der nächste Winter kommt bestimmt. Hauptsache, die Polizei kann auch ohne Mütze den Dienst versehen 🙂 :-).

Kann ein 5-Jähriger Polizist werden? oder: Ausbildung bei der Polizei- gibt es (Alters)Grenzen?

Gibt es eigentlich Altersgrenzen für die Ausbildung bei der Polize?i. Ich denke mal ja (will das aber im Urlaub jetzt nicht ausgoogeln).

Hinweisen will ich aber auf einen Beitrag aus der „WN“ vom heutigen Tag. Danach hat sich am vergangenen Wochenende ein 5-Jähriger bei der Polizei beworben. Das ist vielleicht doch ein wenig recht früh. Aber man weiß ja nie. Vielleicht gibt es mal einen Einstellungsstop und dann hat man seine Bewerbung frühzeitig platziert.