Schlagwortarchiv: Geschwindigkeitsüberschreitung

Der Hase und die Geschwindigkeitsüberschreitung

Es ist gar nicht so einfach, zum heutigen Tag thematisch etwas zum Hasen zu bringen und dabei einen verkehrs- bzw. strafrechtlichen Bezug herzustellen. Dazu passt nun mal nicht der Streit um den Goldhasen.

Eingefallen ist mir dann aber AG Lüdinghausen, Urt. v. 19.01.2009 – 19 OWi -89 Js 1880/08-170/08, das ich – aus anderem Grund – immer gern auf Fortbildungen vorstelle. Dort ging es um einen Hasen, denn der Betroffene hatte sich wie folgt eingelassen:

„Ich war auf der oben genannten Straße mit ca. 75-80 km/h unterwegs als ich am rechten Straßenrand einen Hasen bemerkte, der für eine kurze Zeit meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Nach ein paar Metern raste der Hase nach vorne und überquerte einige Meter vor meinem Fahrzeug die Straße, so dass ich ihn aus den Augen verlor. Dieses Ereignis muss die Messung zu meinem Nachteil beeinflusst haben.“

Das AG setzt sich damit auseinander und verweist zunächst darauf, dass ein Hase auf dem Messfoto nicht zu erkennen sei. Dann heißt es weiter:

Wie bereits oben dargestellt, ist auf dem Messfoto ein Hase nicht zu erkennen, sondern vielmehr das Fahrzeug des Betroffenen. Zudem ist auf der Gegenfahrbahn unmittelbar im Bereich vor der Front des Betroffenen ein entgegenkommendes Fahrzeug erkennbar, so dass eine Überquerung der Fahrbahn durch einen Hasen nach Einschätzung des Gerichtes nicht glaubhaft ist, sondern als bloße Schutzbehauptung des Betroffenen zu werten ist. Ein unmittelbar vor dem Fahrzeug des Betroffenen querender Hase müsste nämlich auch eigentlich aufgrund der zwei sich begegnenden Fahrzeuge „unter die Räder“ gekommen sein. Hiervon hat der Betroffene allerdings nichts berichtet.

Im Übrigen bewegen sich Hasen üblicherweise nicht mit Geschwindigkeiten von nahezu 100 km/h. So heißt es etwa in einem Im Internet unter http://www.vu-wien.ac.at/i128/pub/weidwerk/valencak%20ruf%205-2005.pdf frei abrufbaren Beitrag „Wildtiere: Schnelligkeit entscheidet!“ der renommierten Wissenschaftler Mag. Teresa Valencak und Univ.-Prof. Dr. Thomas Ruf, erschienen in der Zeitschrift Weidwerk 5/2005 zur Geschwindigkeit von Hasen:…

„Bei besonders schnellen Tieren beobachtet man, dass die Muskelmasse eher nach innen Richtung Körperschwerpunkt verlagert wird, sodass die Unterläufe zart erscheinen, Oberschenkel und Hüfte dagegen von großen Muskelpaketen umgeben sind. Diese anatomischen Verhältnisse finden sich zum Beispiel sowohl beim Geparden als auch bei unserem einheimischen Feldhasen. Die „Leichtfüßigkeit“ dieser Tiere maximiert ihre Geschwindigkeit, da der äußere Lauf beim Rennen die größte Beschleunigung erfährt. Hasen sind etwa viermal schneller als Nagetiere der gleichen Körpergröße, wobei die hohe Geschwindigkeit von 72 km/h praktisch ausschließlich mithilfe der körpernahen Muskulatur der Hinterläufe und durch eine enorme Streckphase erreicht wird.“

Wer sich fragt, warum ich die Entscheidung auf Fortbildungen vorstelle. Nicht wegen des Hasen, sondern wegen der Ausführungen des AG zum Absehen vom Fahrverbot. Die sind m.E. falsch, allerdings vom OLG Hamm, das die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil verworfen hat, abgesegnet.

Wochenspiegel für die 9. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten über:

  1. Über Kachelmann, der allerdings hinter Punkt 2 zurücktreten musste :-), aber dennoch präsent war, vgl. u.a. auch hier,
  2. Was dem Kachelmann recht ist, ist dem Guttenberg billig, allerdings kann man darüber nur mit einem kleinen Ausschnitt berichten, sonst wird es zu viel, vgl. hier, hier, hier, hier und hier und noch an vielen weiteren Stellen.
  3. Besoffene Vernehmung.
  4. Rechtsirrtum bei der Notwehr.
  5. Rambo im Gerichtssaal.
  6. Über das Parken in der Waschstraße.
  7. Zur Pressearbeit des Strafverteidigers.
  8. Wer holt die Deckungszusage bei der RSV ein?
  9. Zur Geschwindigkeitsüberschreitung genötigt?
  10. Und: Die Strafgebühr beim BVerfG.

Achtung im Raum Hannover: Ggf. bleiben Temposünder wegen Erlass des Innenministeriums verschont

Die „Hannoversche Allgemeine“ meldet heute: „Temposünder bleiben wegen Erlass des Innenministeriums verschont„. Sollte man, wenn man in dem Bereich verteidigt und der angesprochene Zeitraum betroffen ist, beachten :-).

Wochenspiegel für die 48. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand…

Wir berichten:

  1. Zum Inbegriff der Hauptverhandlung, hier.
  2. Zum abirrenden Fussball hier.
  3. Zur Beiziehung von Akten aus anderen aus vom Verteidiger vorgetragenen Gründen, hier, Lächerlich?
  4. Zum Jugendstrafverfahren hier.
  5. Und immer wieder Kachelmann, hier und hier.
  6. Manchmal ist es besser, wenn man nichts sagt, könnte man auch zu dem Bericht der Kollegin Rueber schreiben: Wir überprüfen Stichwörter. Heute: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
  7. Interessant: Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten, vgl. hier.
  8. Nintendo hinter Gittern?, vgl. hier.
  9. Zum Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung, hier.
  10. Die reduzierte Besetzung der großen StK, vgl. hier.