Schlagwortarchiv: Gebühren

kein vorauseilender Gehorsam der Gerichte

Heute mal eine gebührenrechtliche Nachricht. Nicht, weil der Beschluss wichtig wäre, zudem stammt er auch nicht aus Teil 4 oder Teil 5 VV RVG. Er enthält nur eine „nette“ Formulierung.

In einem Ehescheidungsverfahren macht der Rechtsanwalt über § 55 RVG seine gesetzlichen Gebühren für die Beiordnung geltend. Es wird um die Anrechung der Geschäftsgebühr gestritten. Der Rechtsanwalt weist auf § 15a RVG, der nun bald in Kraft treten werde, hin. Die Antwort des OLG Jena:

„Die Rechtsprechung kann nur geltendes, nicht zukünftiges Recht anwenden. Ein Pflicht zum vorauseilenden Gehorsam  der Rechtsprechung gegenüber dem Gesetzgeber besteht nicht.“

Na, ja. Ich finde eine ganz schön arrogante Formulierung. Und (zur Sache kann ich nichts sagen): Kann man denn nicht mit dem Rechtsgedanken einer vom Gesetzgeber bereits beschlossenen Neuregelung argumentieren?

Wer es nachlesen will: OLG Jena, Beschl. v. 27.07.2009 – 3 Ws 242/09

Tätigkeit als Zeugenbeistand jetzt geringer bewertet

Hier also dann der erste Eintrag in der neuen Rubrik „Gebührenrecht“. Ich habe mir überlegt: Warum eigentlich nicht das Angebot erweitern? Gebührenrecht wird doch sicherlich auch interessieren :-).

Und gleich zu Anfang dann eine traurige Nachricht. Der 2. Strafsenat des OLG Hamm hat seine Rechtsprechung in der Frage der Abrechnung der Tätigkeit des Vernehmungsbeistandes leider geändert. Er ist jetzt auch – wie die anderen Senate des OLG Hamm – der Auffassung, dass die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistands nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG und nicht nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG abgerechnt wird. Damit hat er seine Rechtsprechung aus dem Beschl. v. 07.11.2007 (2 Ws 289/07) leider sehr schnell wieder aufgegeben. Für den Rechtsanwalt geht es dabei schon um ein paar Euros.

Beschl. v. 14. 7. 2009 – 2 Ws 159/09