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Bundesregierung legt Entwurf für 2. Opferrechtsreformgesetz vor

Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen noch stärker berücksichtigt werden. Nachdem die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) (BT-Drs. 16/12098) vorgelegt hatten, hat die Bundesregierung einen gleichlautenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12812) eingebracht.

In der darin enthaltenen Stellungnahme des Bundesrats fordert dieser unter anderem, dass der Katalog an Straftaten, der zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigt, abschließend sein sollte. Um sicherzustellen, dass die wichtigsten Straftaten abgedeckt sind, sollte der Katalog daher unter anderem Fälle wie versuchter Mord oder Totschlag, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Menschenraub, Kinderhandel oder Freiheitsberaubung enthalten. Es bestünde ansonsten die Gefahr der Ausuferung. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag nicht zu. Dies führe zu einer erheblichen Einschränkung der Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Denn dann wäre in allen Fällen, in denen eine Straftat beim Opfer zu schweren Folgen geführt habe, die Straftat jedoch nicht in dem Gesetz enthalten sei, die Nebenklage vollständig ausgeschlossen. Dies erscheine nicht sachgerecht, argumentiert die Regierung.

Quelle: Bundestag, hib-Meldung Nr. 133/2009 vom 07.05.2009

Update:

Am Mittwoch, dem 13. Mai 2009, 12 Uhr, findet im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 300, die öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses statt.
Tagesordnungspunkte sind u.a.

  • Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
    BT-Drucksache 16/12098
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
    BT-Drucksache 16/12812
  • Gesetzentwurf des Bundesrates
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
    BT-Drucksache 16/7617

Pressemitteilung des Bundestages

Bewegung in der Diskussion um den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbeiordnung

In die Diskussion um die Beiordnung bzw. den Zeitpuntk der Beiordnung des Pflichtverteidigers kommt Bewegung. Bei der Expertenanhörung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drs. 16/11644) haben sich die dort angehörten Experten aus dem anwaltlichen und universitäten Bereich dafür ausgesprochen, den Beschuldigten frühzeitig einen Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er sich keinen Wahlanwalt leisten kann. Ähnlich war bereits bei der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs von Abgeordneten argumentiert worden. Man darf gespannt sein, was daraus nun wird.

Abspracheregelung in der Expertenanhörung

Zur geplanten Abspracheregelung hat eine Anhörung im Rechtsausschuss statt gefunden. Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortete grundsätzlich eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung über das Strafmaß im Strafprozess. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/11736) und der Bundesrat (BT-Drs. 16/4197) hatten dazu Gesetzentwürfe vorgelegt. Damit dürfte der geplanten Einführung der gesetzlichen Regelung wahrscheinlich so ganz viel nicht mehr im Wege stehen, außer die Koalition platzt.

Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht in Haft Sitzende

Für zu Unrecht in Haft Sitzende sollen pro Tag 25 Euro als Entschädigung gezahlt werden. Dafür plädiert der Bundesrat und hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12321) vorgelegt. Nachdem die Pauschale seit 1988 nahezu unverändert geblieben sei, sei nun eine angemessene Anhebung angezeigt, so der Bundesrat in seiner Begründung. Dem Bundestag liegt schon ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/11434) vor. Diese Fraktion fordert mindestens 50 Euro pro Tag. Immerhin ein Anfang um unrechtmäßigen Freiheitsentzug angemessener zu „entlohnen“.

Höhere Geldstrafen rücken näher……

Die Frage der höheren Geldstrafen nimmt allmählich Form an. In Zukunft sollen also höhere Tagessätze bei Geldstrafen verhängt werden können. Der Rechtsausschuss stimmte am gestern hne Aussprache einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu (BT-Drs. 16/11606), die Linksfraktion enthielt sich. nach dem Entwurf sollen zukünftig Tagessätze von bis zu 20.000 Euro verhängen werden können, bislang lag die Obergrenze bei 5.000 Euro. Mit dem Gesetzentwurf wird auf die Entwicklung der Spitzeneinkommen in den vergangenen Jahrzehnten reagiert. Einkommensstarken Tätern solle „ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt werden „wie einkommensschwachen Tätern, so die Bundesregierung in der Begründung. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung – samt Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung – finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/11606 (PDF)