„Rechthaber“ bloggt heute unter dem Titel: „Ist das Jurablogs-Ranking korrupt? “ und moniert, dass nach dortiger Auffassung die Kriterien für das Ranking nicht korrekt angewendet werden. Dazu ist m.E. auf die Erklärung zu den Gruppen C und D hinzuweisen, die sich unschwer bei den jeweiligen Blogs abrufen lässt: C errechnet sich: nach „Eingehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkende Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“ und D nach: „Ausgehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkte Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“. Im Zweifel werden die Berechnungen zu etwas anderen Ergebnissen führen als die als Beispiel angegebenen Zahlen. Ob das der Fall ist, kann und habe ich nicht nachgeprüft, dafür fehlt mir auch die Zeit. Im Übrigen: Iudex non calculat.
Ich blogge hier auch nur, weil ich an sich beim „Rechthaber“ kommentieren wollte, mich dafür aber anmelden muss, was ich nicht will. Was mich an dem Beitrag stört, ist die Überschrift und der dort verwendete Begriff „korrupt“. Wikipedia sagt mir zu Korruption:
(lat. corruptus – bestochen) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, zum Beispiel auch Stiftungen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im politischen Sinn ist Korruption nach einer Definition des Politikwissenschaftlers Harold Dwight Lasswell die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.
Allein das muss m.E. ausreichen, um die Eingangsfrage zu beantworten. Das kann nicht „ernst“ gemeint sein!, Dafür spricht auch das „Ja, OK, die Überschrift hat den Zweck, Leser anzulocken. Natürlich unterstellen wir dem Kollegen Klappenbach keinen Vorsatz!„, aber man fragt sich: Was wird denn dann unterstellt. Man fragt sich auch, welches Interesse sollte der Betreiber von Jurablogs haben, bestimmte Blogs zu pushen und andere nicht? Er stellt eine kostenlose Plattform zur Verfügung, aus welchen Gründen auch immer, die man u.a. sehr gut zum Austausch, zur Information usw. nutzen kann. Was hat er davon und warum ggf. fahrlässig 🙂 „korrupt“? Das würde mich interessieren? Wenn die Kollegin Braun und der Kollege Nebgen an die Spitze geschossen sind, dann sicherlich nicht aufgrund von „Korruption“ und ein- und ausgehenden Links, sondern weil sie eine Menge Beiträge posten, die offenbar allgemein gern gelesen werden, aus welchen Gründen auch immer. Müssen andere sich eben anstrengen, eben solchen Zuspruch zu bekommen.
Ich schließe mich im Übrigen gerne dem Kollegen Kümmerle an (vgl. hier), dessen Beitrag zu dem Thema ich gerade erst entdeckt habe und den ich zusammenfassen möchte mit: Kinder, nun lasst aber mal die Kirche im Dorf.
Fazit: Die Nörgelei ist wirklich nicht schön.