“Die Welt” meldet heute, dass die Staatsanwaltschalt München im Zusammenhang mit betrügerischen Flirt-SMS-Nachrichten Räume des Privatsenders RTL2 hat durchsuchen lassen.
Allein in den Jahren 2005 bis 2006 sollen über 500.000 Kurznachrichten im Wert von je 1,99 EUR von den gutgläubigen Opfern versand worden sein. Ihnen soll vorgegaukelt worden sein, mit realen Personen in Kontakt zu stehen; tatsächlich sollen die SMS von auf 400-EUR-Basis angestellten Mitarbeitern verfasst und beantwortet worden sein.
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Betrug im Supermarkt
Ich bin immer wieder erstaunt, worauf man so alles kommen kann. So musste das OLG München jetzt über einen Fall entscheiden, in dem ein Kunde in einem Supermarkt Lebensmittel mit noch nicht abgelaufenem Haltbarkeitsdatum versteckt und diese nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums vorlegt hatte, um eine ausgelobte Prämie zu erhalten. Das OLG hat darin – zu recht – einen Betrug nach § 263 StGB gesehen, weil konkludent darüber getäuscht wird, dass der Kunde ein abgelaufenes Produkt gefunden hat, das der Kontrolle des Geschäftspersonals entgangen ist. Und wenn man dann die ausgelobte Prämie sieht: 2,50 €, ist man vollends verblüfft und fragt sich: Lohnt sich das?
Beschluss des OLG München vom 28.01.2009 – 5 St RR 012/09
