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Erst bezahlen, dann probieren? – Ist das so richtig?

Seit einigen Tagen berichten die Tageszeitungen über eine dpa-Meldung, in der es heißt:

Im Supermarkt erst bezahlen, dann probieren
Berlin (dpa/tmn) – Im Kaufhaus oder Discounter probieren Kunden besser keine Waren, bevor sie an der Kasse bezahlt haben. Einfach eine Flasche zu öffnen und sie im Laden zu trinken, sei erst einmal Diebstahl, sagte Rechtsanwalt Thomas Noack.
Denn die Ware wechselt erst an der Kasse den Besitzer. Das gilt auch dann, wenn der Kunde hinterher behauptet, dass er den Artikel sowieso noch bezahlen wollte. In diesem Fall wird es Noack zufolge zwar schwierig, eine subjektive Diebstahlabsicht zu unterstellen. «Es ist aber auf jeden Fall ärgerlich, wenn erst die Polizei kommt und eine Anzeige aufnimmt.» Denn ein Kunde könne sich nicht darauf verlassen, dass der Ladendetektiv oder Supermarktbesitzer einfach ein Auge zudrückt – auch wenn der Artikel überhaupt nicht teuer war. «Die eine Minute bis zur Kasse sollte sich deshalb jeder nehmen.»

Na, ist das denn so richtig? Bin mir nicht so ganz sicher. Wie ist es denn mit der rechtswidrigen Zueignungsabsicht, wenn ich an der Kasse bezahlen will. Und: Ggf. mutmaßliche Einwilligung des Ladenbesitzers. Und: Sind auch wohl zwei unterschiedliche Fallgestaltungen: Das Probieren von Waren (z.B. Obst) und das Öffnen und Austrinken einer Flasche, die man dann beszahlen will.

Das wäre doch mal was für die mitlesenden Studenten. Die müssten solche wichtigen Fragen doch aus der lockeren Hand lösen können.

Betrug im Supermarkt

Ich bin immer wieder erstaunt, worauf man so alles kommen kann. So musste das OLG München jetzt über einen Fall entscheiden, in dem ein Kunde in einem Supermarkt Lebensmittel mit noch nicht abgelaufenem Haltbarkeitsdatum versteckt und diese nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums vorlegt hatte, um eine ausgelobte Prämie zu erhalten. Das OLG hat darin – zu recht – einen Betrug nach § 263 StGB gesehen, weil konkludent darüber getäuscht wird, dass der Kunde ein abgelaufenes Produkt gefunden hat, das der Kontrolle des Geschäftspersonals entgangen ist. Und wenn man dann die ausgelobte Prämie sieht: 2,50 €, ist man vollends verblüfft und fragt sich: Lohnt sich das?
Beschluss des OLG München vom 28.01.2009 – 5 St RR 012/09