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SMS aus der Hauptverhandlung – das geht gar nicht….

© akmm - Fotolia.com

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Das BGH, Urt. v. 17.06.2015 – 2 StR 228/14 – ist gestern (endlich) auf der Homepage des BGH veröffentlicht worden. Die Entscheidung hatte ja bereits, als nur die PM existiert, einige Blogs zu Postings veranlasst. Ich warte dann ja immer lieber auf den Volltext. Nun ist er da und ich kann die Entscheidung dann auch vorstellen.

Gegenstand des Urteils sind (private) SMS, die eine beisitzende Richterin während einer laufenden Hauptverhandlung versandt hatte. Die Die Angeklagten hatten die Beisitzerin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, da diese während der Vernehmung eines Zeugen am vierten Hauptverhandlungstag über einen Zeitraum von etwa zehn Minuten mehrfach ihr Mobiltelefon bedient habe. Aufgrund des mit der Bedienung des Mobiltelefons und dem Schreiben von Kurzmitteilungen einhergehenden Aufmerksamkeitsdefizits sei das Fragerecht bzw. die Fragemöglichkeit der abgelehnten Richterin eingeschränkt. Damit sei der Eindruck erweckt worden, die Richterin habe sich mangels uneingeschränkten Interesses an der Beweisaufnahme bereits zur Tat- und Schuldfrage der Angeklagten festgelegt. In der dienstlichen Erklärung hat die beisitzende Richterin u.a. ausgeführt, ihr vor ihr liegendes stumm geschaltetes Mobiltelefon in der Hauptverhandlung als „Arbeitsmittel“ zu nutzen. Die an diesem Tag erwartete Sitzungszeit sei bereits deutlich überschritten gewesen. Einen (stummen) Anruf von zu Hause habe sie mit einer vorgefertigten SMS des Inhalts „Bin in Sitzung“ beantwortet; eine weitere dringende SMS-Anfrage bezüglich der weiteren Betreuung der Kinder habe sie „binnen Sekunden“ beantwortet. Auf Rüge Auf Rüge der Verteidigung habe sie diesen Sachverhalt öffentlich gemacht und sich entschuldigt.

Dem BGH reicht die Entschuldigung nicht. Er sieht das Ablehnungsgesuch – anders als die Strafkammer – als begründet und damit § 338 Nr. 3 StPO als gegeben an:

Angesichts der Tatsache, dass es die beisitzende Richterin wegen der erwarteten Überschreitung der Sitzungszeit mit vorgefertigter SMS offensichtlich von vornherein darauf angelegt hat, aktiv in der Hauptverhandlung in privaten Angelegenheiten nach außen zu kommunizieren, kommt es entgegen der Auffassung im ablehnenden Beschluss des Landgerichts auch nicht darauf an, ob deswegen die Aufmerksamkeit der Richterin erheblich reduziert gewesen sei. Denn die beisitzende Richterin hat sich während der Zeugenvernehmung durch eine mit der Sache nicht im Zusammenhang stehende private Tätigkeit nicht nur gezielt abgelenkt und dadurch ihre Fähigkeit beeinträchtigt, der Verhandlung in allen wesentlichen Teilen zuverlässig in sich aufzunehmen und zu würdigen; sie hat damit auch zu erkennen gegeben, dass sie bereit ist, in laufender Hauptverhandlung Telekommunikation im privaten Bereich zu betreiben und dieses über die ihr obliegenden dienstlichen Pflichten zu stellen. Von kurzfristigen Abgelenktheiten, wie sie während einer länger andauernden Hauptver-handlung auftreten können, unterscheidet sich dieser Fall dadurch, dass eine von vornherein über den Verhandlungszusammenhang hinausreichende externe Telekommunikation unternommen wird; eine solche ist mit einer hinreichenden Zuwendung und Aufmerksamkeit für den Verhandlungsinhalt unvereinbar.

Klare und deutliche Worte, denen m.E nichts hinzuzufügen ist. SMS aus der Hauptverhandung geht gar nicht. Man stelle sich das Szenario vor, das würden alle Berufs- und Laienrichter machen. Dann hört gar keiner mehr zu. Und: Auf den „Einwand“ „Arbeitsmittel“ muss man ja auch erst mal kommen. Kreativ, Frau Kollegin

Allerdings: SMS aus der Hauptverhandlung geht m.E auch nicht für Verteidiger, oder?

Betrügerische Flirt-SMS bei RTL2?

Die Welt” meldet heute, dass die Staatsanwaltschalt München im Zusammenhang mit betrügerischen Flirt-SMS-Nachrichten Räume des Privatsenders RTL2 hat durchsuchen lassen.
Allein in den Jahren 2005 bis 2006 sollen über 500.000 Kurznachrichten im Wert von je 1,99 EUR von den gutgläubigen Opfern versand worden sein. Ihnen soll vorgegaukelt worden sein, mit realen Personen in Kontakt zu stehen; tatsächlich sollen die SMS von auf 400-EUR-Basis angestellten Mitarbeitern verfasst und beantwortet worden sein.