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BVerfG II: Anfangsverdacht beim Besitz kinderpornographischer Schriften, oder: Chat bei www.poppen.de

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In der zweiten Entscheidung, dem BVerfG, Beschl. v. 20.09.2018 – 2 BvR 708/18 – befasst sich das BVerfG mit eine Verfassungsbeschwerde gegen die Sichtung sichergestellter Datenträger, die bei einer auf den Anfangsverdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften gestützten Durchsuchung gewonnen worden waren.

Das BVerfG nimmt zu drei Fragen Stellung: Anfangsverdacht,  Ableitung des Anfangverdachts aus legalem Verhalten und Beweisverwertungsverbot: