Kategoriearchiv: Sonstiges

Tonbandaufnahmen aus dem Ausschwitz-Prozess online

Über ein Posting des Kollegen Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg im Beck-Blog (vgl. hier) bin ich darauf gestoßen, dass das Fritz-Bauer-Institut – benannt nach dem ehemaligen hessischen Generalstaatsanwalt – zum 50. Jahrestag der ersten Gerichtsverhandlung im sog. „Ersten Frankfurter Ausschwitz-Prozess“ Mitschnitte aus der Hauptverhandlung in der der „Strafsache gegen Mulka u.a.“ online gestellt hat. Ich gebe den Hinweis dann auch mal hier weiter. Ganz interessant da mal rein zu hören.

Man findet die Zeitzeugnisse unter auschwitz-prozess.de online.

Trinkpause, oder: Ein Malheur beim Trinken ist kein Arbeitsunfall

© Peter Atkins - Fotolia.com

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Ein Fall aus dem Leben (?): Oder doch nicht alltäglich, was das SG Dresden zu entscheiden hatte?

Da hatte der Kläger die einige Sekunden dauernde Pause zur Herstellung der Betriebsbereitschaft eines Kopiergerätes zwischen zwei Kopiervorgängen dazu genutzt, um sich aus dem nur wenig entfernten Kühlschrank eine Flasche alkoholfreies Bier zu holen. Nach dem Öffnen der Flasche wollte er heraussprudelndes Bier abtrinken und brach sich dabei mehrere Zahnspitzen im Oberkiefer ab. Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag des Klägers auf Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Dagegen dann die Klage beim SG Dresden.

Das SG sagt im SG Dresden, Beschl. v. 01.10.2013 – S 5 U 113/13: Ein Unfall beim Trinken während des Wartens auf die Betriebsbereitschaft eines Kopiergerätes ist kein Arbeitsunfall. Deshalb hat das SG die Klage abgewiesen (vgl. hier die PM des SG). Die Aufnahme von Nahrung auch während einer Arbeitspause am Kopiergerät sei grundsätzlich nicht unfallversichert. Die Nahrungsaufnahme sei ein menschliches Grundbedürfnis und trete regelmäßig hinter betriebliche Belange zurück. Es haben sich um eine sogenannte eigenwirtschaftliche Verrichtung gehandelt, mit der der Kläger seine versicherte Tätigkeit unterbrochen hatte. Hiervon liege auch keine Ausnahme vor, weil die Kopiertätigkeit nicht geeignet gewesen sei, abweichend vom normalen Trink- und Essverhalten des Klägers ein besonderes Durst- oder Hungergefühl hervorzurufen.

Na ja: Also, wenn der Kläger länger kopiert hätte und dadurch dann einen „trockenen Hals“ bekommen hätte, dann hätte es ein Arbeitsunfall sein können? :-).

Wenn einer eine Reise tut, oder: Freiheitsberaubung durch Zugverspätung?

© JiSIGN - Fotolia.com

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Am vergangenen Freitag (11.10.2013) war ich zu einer Autorenbesprechung und zum Besuch der Buchmesse in FFM. Natürlich mit der Bahn, denn die Fahrt mit dem Auto an einem Freitag nach FFM und zurück? Das wollte ich mir ersparen. Also DB.

Nun, in Münster ging es noch ganz entspannt um 7.27 Uhr los. Umsteigen in Essen HBF in den ICE, der auch pünktlich in FFM HBF angekommen ist. Allerdings DB-Pünktlichkeitsbegriff. Und danach ist ja alles noch pünktlich, was nicht mehr als 5 Minuten verspätet ist.

Aber nachmittags dann die Rückfahrt: Freitag und Buchmesse, das kann die DB nicht. Schon das Warten auf den ICE war „unterhaltsam“. Es fuhr nämlich vom gleichen Bahnsteig zuvor ein ICE nach München, den die Bahn erst mal teilentleeren musste, weil er überfüllt war. Wer ausstieg, dem winkte ein Reisegutschein in Höhe von 25 €. Ein paar Reisende haben das Angebot angenommen – wahrscheinlich die, die stehen mussten – und der ICE machte den Bahnsteig frei.

Er hätte aber ruhig noch ein wenig stehen bleiben können, denn mein Zug hatte (natürlich) Verspätung. Allerdings noch passte alles für den Anschluss in Köln nach Meerbusch zu einem privaten Termin. Aber da ist die Bahn dann ja sportlich. Wenn schon Verspätung, dann aber richtig. Also: Lassen wir den so oder so schon verspäteten ICE in Limburg stehen, damit er von einem anderen (pünktlichen [?], gibt es das?) ICE überholt werden kann L. Noch egal, da noch alles passt, weil der Anschluss in Köln inzwischen auch Verspätung hat.

Aber das wäre doch gelacht. Das schaffen wir = die DB schon, dass der Zug in Köln dann auch weg ist. Und wirklich: Es klappt. Wir lassen den ICE einfach nochmal 10 Minuten vor dem HBF Köln warten. Dann passt es.

Ergebnis: Anschluss weg, potentieller Anschluss in Düsseldorf auch weg. Da fährt man dann lieber gleich durch nach Münster. Also umsteigen in Köln, in einen natürlich verspäteten IC, der aus 10 Minuten Verspätung bis Münster locker 30 Minuten macht. Willkommen bei der Deutschen Bahn im 21. Jahrhundert.

Warum erzähle ich das alles? Hintergrund sind meine Gedanken während der Fahrt, ob nicht  Zugsverspätungen strafrechtlich relevante Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) sein können? Ich hatte da – leider – so meine Zweifel.

Und die wurden dann kurz drauf bei der Auswertung des NZV-Heftes 9/13 bestätigt. Da bin ich auf einen Aufsatz von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch gestoßen, der sich mit der Problematik befasst. Er ist zwar der Auffassung, dass § 239 StGB verwirklicht ist, wenn der Reisende durch das Türenschließen bei der Abfahrt und die anschließende Zugfahrt am Verlassen des Zuges gehindert wird. Im Normalfall werde die Strafbarkeit durch das tatbestandsausschließende Einverständnis des Reisenden ABER ausgeschlossen. Wolle der Reisende aufgrund einer Verspätung des Zuges oder anderen Störungen jedoch daran gehindert, sofort den Zug verlassen, sei das Einverständnis nicht mehr gegeben und der Tatbestand eigentlich gegeben.

Mitsch lehnt aber eine Strafbarkeit trotzdem ab. Die Beschränkungen der Fortbewegungsfreiheit habe der Fahrgast nämlich durch die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Beförderungsvertrages und der Beförderungsbedingungen akzeptiert. Ein Recht zur Kündigung des zivilrechtlichen Vertrages stehe ihm aufgrund der Beförderungsbedingungen nicht zu, da diese die Wahlmöglichkeiten im Falle einer Verspätung ausdrücklich festlegen. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass die anderen Mitreisenden durch eine Kündigung des Vertrages, der in Form des Wunsches nach einem sofortigen Ausstieg zum Ausdruck kommen kann, betroffen wären. Schade J.

Und: Versucht der Reisende durch Betätigen der Notbremse den Halt des Zuges zu erzwingen, macht er sich gem. § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB des Notzeichenmissbrauchs strafbar.

Also: Still weiter leiden.

Pärchen zahlt für „Motorhauben-Nummer“

© somenski - Fotolia.com

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Bei LTO finde ich gerade unter der o.a. Überschrift den Hinweis auf die LTO-Meldung „AG Weiden zu Sex auf Auto Pärchen zahlt für „Motorhauben-Nummer“, ind er es u.a. heißt:

„Eine zerbeulte Motorhaube, zerkratzter Stoßfänger, ramponiertes Nummernschild. Das ist das Ergebnis eines Liebesspiels auf dem Auto eines fränkischen Musikers. Der hat die Geschichte längst in einem neuen Faschingslied verarbeitet, während man sich wegen der Schäden an seinem Fahrzeug am Mittwoch vor dem AG Weiden verglich.

Statt in die eigene Wohnung zu gehen, brach ein Paar in einer Winternacht in eine Garage ein und hatte Sex auf einem fremden Auto. Den Schaden von 2.700 Euro müssen die beiden nun zahlen. Vor dem Amtsgericht (AG) Weiden stimmten die Parteien am Mittwoch einem Vergleich zu…“

Weiter geht es hier….

Fazit: Für das Geld hätte man auch in ein *****-Sterne-Hotel gehen können, wenn man denn so schnell eins gefunden hätte 🙂

 

Kriminelle(re) Senioren (?) –> Altersknast (?)

oooRENAooo - Fotolia.com (Symbolbild)

oooRENAooo – Fotolia.com (Symbolbild)

Bisher haben wir immer nur Meldungen gelesen, die auf eine zunehmende Kriminalisierung von Jugendlichen hingewiesen haben. Nun lese ich heute in den Tagespresse von einer Untersuchung, die am anderen Ende der Kriminalitätsstatistik ansetzt, nämlich bei den Senioren. Darüber berichtet auch Spiegel-online. Danach geraten immer mehr Senioren in den Fokus der Ermittler. Allein im vergangenen Jahr registrierte danach das BKA 152.000 Tatverdächtige über 60 Jahre. Die Zahl habe seit 2002 um etwa acht Prozent zugenommen. Gleichzeitig sei allerdings der Anteil der über 60-Jährigen an der Bevölkerung um gut 15 Prozent, was den Anstieg relativiert.

Grund (?):

     Senioren bleiben nach Einschätzung von Experten immer länger rüstig und seien daher in der Lage, Straftaten zu begehen.

Auch Altersarmut spiele eine Rolle. In vielen Fällen von Seniorenkriminalität geht es laut GdP um Diebstähle.

Besonders häufig finden sich Tatverdächtige über 60 übrigens bei Delikten wie Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Tankbetrug. Näheres zu der Meldung „Kriminelle Senioren“ auf Spiegel-online

Wo führt das hin: Altersabteilungen im Knast oder ein „Seniorenstrafrecht“ (vgl. hier bei Focus)?