Kategoriearchiv: Sonstiges

Mit Hartz IV nach Australien?

entnommen openclip.org

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Während meines Urlaubs im September ist der SG Berlin, Beschluss vom 21.08.2013 – S 201 AS 19424/13 ER – bekannt geworden. Den schiebe ich heute mal nach. Im Verfahren ging es um die Kosten von rund 6.500 Euro für den Besuch eines Hartz IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kindern.  Der 1960 geborene, deutsche Antragsteller war im Sommer 2011 von einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien nach Berlin zurückkehrt, arbeitet hier als Rechtsanwalt und bezieht aufstockend Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Seine drei Kinder leben bei der Mutter in Australien.

Es schwebt bereits ein Klageverfahren vor dem SG, in dem das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf im Juli 2013 grundsätzlich anerkannt hat, dass der Antragsteller einen Anspruch auf eine Reise nach Australien zum Besuch seiner Kinder habe. Es machte allerdings keine konkreten Angaben zur Höhe der zu übernehmenden Kosten.

Nachdem der Antragsteller beim Antragsgegner mit mehreren Kostenvoranschlägen nicht hatte durchdringen können, hat er dann im August 2013 beim SG Berlin um einstweiligen Rechtsschutz. Er beantragte, das Jobcenter zur Zahlung von 6.338 Euro zu verpflichten. Das SG hat mit Beschl. v. 21.08. 2013 den Antrag abgelehnt. Zwar könne das Jobcenter schon aufgrund seines dementsprechenden Anerkenntnisses die Übernahme der Kosten für eine Australienreise nicht grundsätzlich ablehnen. Es müsse jedoch nicht die konkret geltend gemachten Kosten übernehmen, die aufgrund einer kurzfristigen Reiseplanung besonders hoch seien. Erst recht bestehe kein Bedürfnis des Antragstellers für eine Eilentscheidung des Gerichts. Zwar wiege das Grundrecht aus Art. 6 Grundgesetz schwer. Doch sei nicht erkennbar, dass die geplante Reise zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt erforderlich sei, nachdem der Antragsteller seine Kinder bereits zwei Jahre nicht mehr gesehen habe.

Das Ganze habe ich aus der PM des SG (vgl. hier), die noch eine Anmerkung enthält, in der es heißt:

„Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinen Kindern ist § 21 Abs. 6 SGB II, eine bewusst allgemein gefasste Vorschrift zur Deckung besonderer Bedarfslagen: „Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.“

Dass Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums auch die Ausübung des Umgangsrechts ermöglichen müssen, ist seit langem anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 7. November 2006 – B 7b AS 14/06 R) sind die gesetzlichen Vorschriften dabei „im Licht des Art. 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 Grundgesetz“ auszulegen“. Allerdings könne es „keine unbeschränkte Sozialisierung von Scheidungsfolgekosten“ geben. Art. 6 Abs. 1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

In welchen Grenzen die Leistungsträger Kosten des Umgangsrechts zu übernehmen haben, wird von der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt:

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010 (L 1 SO 133/10 B ER): Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch der Intensität des bisher gepflegten Umgangs, besteht eine Pflicht zur Übernahme der Kosten für eine jeweils fünftägige Flugreise nach Kalifornien zum Besuch des Sohnes allenfalls viermal im Jahr.

SG Koblenz, Urteil vom 14. September 2011 (S 6 AS 722/11): Flugreise in die USA allenfalls einmal pro Kalenderjahr. Es müsse eine Rechtfertigungskontrolle anhand des Maßstabes der Sozialüblichkeit angestellt werden. Maßstab sei, wie oft ein im Arbeitsleben stehender umgangsberechtigter Elternteil bei vollschichtiger Ausübung einer Tätigkeit unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten sein Umgangsrecht ausüben würde.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2012 (L 15 AS 341/11 B ER): Übernahme von Reisekosten zu Kind nach Australien nur, wenn diese Kosten auch ein Sorgeberechtigter mit einem zwar ausreichenden, aber nicht überdurchschnittlichen Einkommen aufwenden würde. Einsparmöglichkeiten müssen ausgenutzt werden, z. B. Reisen zur saisonal günstigsten Reisezeit durchgeführt werden.

Feuerteufel rückt näher

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Münster wird seit dem Frühjahr 2013 von einem Feuerteufel heimgesucht, der seitdem an inzwischen 56 Stellen in der Stadt Pkw in Brand gesetzt hat. Die Polizei tappt im Dunklen = hat noch keine heiße Spur. Jetzt ist mir der Feuerteufel – ein Muster kann man bei den Bränden nicht erkennen, es werden auch nicht nur „Nobelkarossen“ in Brand gesteckt – näher gerückt. In der Halloween-Nacht hat es gleich zweimal in der Nähe gebrannt (vgl. hier den Bericht aus der WN v. 02.11.2013). „Hermannstraße“ ist nah, „ECke Krumme Stra0e/Schützenstraße“ ist ganz nah. Da wird einem doch ganz anders……

Arbeitshilfe: Wozu man meine Handbücher auch gebrauchen kann…

Beamer_Tisch_1Ich war gestern in Karlsruhe, um in einem FA-Kurs zu OWi-Recht und Gebühren zu referieren. Morgens bin ich vor Kurs-Beginn immer ein wenig, um noch in Ruhe aufbauen zu können. Notebook anschmeissen, Flyer und Zeitschriften, Skripte auslegen usw. In der Regel bin ich zu früh, aber das macht nichts: Lieber warten als hetzen. Und gestern hat es sich das frühe Erscheinen gelohnt. Da waren dann doch einige „Umbau-Arbeiten“ zu tätigen, bis der Beamer so stand, wie ich ihn haben wollte. Es fehlte zunächst das Netzkabel und es fehlte der Beamertisch, beides hatten die netten Mitarbeiter vom Hotel aber schnell da.

Und dann: Dann passte der Beamertisch nicht in der Höhe bzw. der Beamer hätte noch höher gestellt werden müssen, um ein stressfreies Sehen zu ermöglichen. Ich hatte dann aber die zündende Idee. Ich habe einfach zwei meiner Handbücher, die ich immer zur Ansicht bei mir habe, genommen und untergelegt. Dann passte es. Wozu also die Handbücher alles zu gebrauchen sind :-).

Aber natürlich nicht nur dazu, sondern vornehmlich zum Einsatz im Verfahren. Und da das jetzt Werbung war :-), gibt es dann gleich hier den Link zum Bestellformular. Interessant im Moment vor allem natürlich die 3. Auflage von Burhoff/Grün „Messungen im Straßenverkehr“ oder „Die Trilogie des Strafverfahren“ mit Ermittlungsverfahren Hauptverhandlung, Rechtsmittel in einem Paket mit einer Ersparnis von rund 70 €. Das ist doch mal was. Mit dem ersparten kann man dann fast noch bei der Sonderaktion für das OWi-Handbuch zuschlagen.

Ich habe länger überlegt, in welcher Kategorie ich den Beitrag hier ablegen soll: Ich habe mich für Arbeitshilfe entschieden 🙂

Sonntagswitz: Heute zur Spionage-/Ausspähaffäre NSA

© Teamarbeit – Fotolia.com

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Wir wissen alle: Jedes Ding hat zwei Seiten: So auch die NSA-Ausspähaffäre. Einerseits Betroffenheit, Verärgerung und Unverständnis, andererseits gibt es dazu natürlich auch sofort Witze. Jedenfalls hatte ich mir das gedacht und mich mal ein wenig „umgesehen“: wahrscheinlich hätte ich gar nicht lange suchen müssen, sondern gleich bei der NSA anrufen können :-). Und ich bin fündig geworden und habe einiges gefunden. Übrigens: Ich habe überlegt, ob das Thema nicht zu ernst ist, um darüber Witze zu machen. Aber: Jedes Ding hat eben zwei Seiten und/oder: Galgenhumor. 🙂

Zupft ein Junge Obama am Ärmelund sagt: „Mein Vater hat gesagt, Du kannst in meinen Computer gucken.“

Obama: „Das ist nicht Dein Vater“.

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Sonntag Abend, 23.30 Uhr. Lena* und Mike* (*Namen geändert) telefonieren bereits seit 3 Stunden. Sie erzählen sich Nettigkeiten und wie sich fühlen. Denn Lena und Mike sind frisch verliebt. Sie würden sich gerne sehen, doch Mike muss morgen zur Arbeit und Lena in die Schule. Mike ist Azubi in einer Autowerkstatt in Heilbronn. Er hat Lena stundenlang erzählt, was er so in der Werkstatt macht. Eigentlich langweilig. Doch Lena findet jedes Wort von ihm süß. Und auch Ihre Geschichten über den Schulalltag und den Abistreß faszinieren Mike. Langsam und endlich kommt das Telefonat zu Ende.

Mike: Ich muss jetzt echt schlafen, machs gut
Lena: Ok, bis morgen.
Mike: leg auf
Lena: Nein leg du auf
Mike: Nein du
Lena: ich leg nicht auf
Mike: ich muss aber schlafen
Lena: dann leg auf
Mike: kann ich nicht, leg du auf
Lena: nein du
Mike: nein duuuu
Lena: nein du
NSA Mitarbeiter:  JETZT LEGT ENDLICH DEN VERKACKTEN HÖRER AUF!!!! ICH HAB AUCH NOCH WAS ANDERES ZU TUN!

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Liebe NSA… mir ist heute leider meine Festplatte kaputt gegangen. Würden Sie bitte so freundlich sein und mir eine Kopie meiner Daten schicken? Porto übernehme ich selbst. Vielen Dank!!

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Und – ähnlich:

Ein Nutzer schreibt folgende Mail an die NSA:

Liebe NSA, ich habe vor längerer Zeit im Internet auf der Pornoseite xxxx einen sehr guten Film gefunden, den ich wiedersehen möchte. Bitte seid doch so lieb und schickt mir die meine Browserchronik der letzten drei Jahre bei dieser Seite, damit ich da suchen und den Film wiederfinden kann. Besten Dank.

Die meisten Witze stammen von www.lachschon.de, dort auch weiterführende Hinweis – zu Videos, Fotowitzen u.a. – www.lachschon.de 🙂 🙂  oder zu „Flirtsprüchen“ (?) auch hier oder bei Spiegel.de.

Unser Angela und ihre Handys – eins, zwei und/oder drei?

© akmm - Fotolia.com

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Die Wellen über das (vermutlich) abgehörte Handy unserer Kanzlerin schlagen hoch. Wer hätte gedacht, dass der NSA-Skandal weiter bzw. so weit geht. Mit den damit zusammenhängenden Fragen will ich mich hier jetzt aber gar nicht befassen, sondern mehr mit „unser Angela und ihre Handys“. Denn sie hat mehrere, wie z.B. Faz.net berichtet. Ein „Regierungs-Handy“ und ein „Partei-Handy“; letzteres soll abgehört worden sein. Sie wird sicherlich auch noch ein privates haben, auf dem sie ihren Ehemann zu Hause anruft und fragen kann, ob das Essen fertig ist oder ob sie noch ein wenig im Büro bleiben kann 🙂 🙂