Kategoriearchiv: Sonstiges

Und da ist es: Das Ergebnis der Wahl der besten JuraBlogs 2014

entnommen wikimedia.org Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

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Und da ist es: Das Ergebnis der Wahl der besten JuraBlogs 2014, die vom Kartellelblog in den vergangenen Wochen veranstaltet worden ist. Und: The Winner is“ in der Kategorie Strafrecht der Kollege Hoenig aus Berlin, dem wir herzlich von hier aus gratulieren (das kostet aber einen Kaffee beim nächsten Berlin-Besuch 🙂 😉 ). Gratulation auch dem LawBlog und dem Strafblog, die auf Platz 2 und 3 folgen. Und danach dann wir auf Platz 4. Zwar nicht mehr auf dem Treppchen, aber wir freuen uns trotzdem. Wie war das noch mit dem olympischen Gedanken? Eben, dabei sein ist alles.

Das Ergebnis hat natürlich Folgen: Die „Medaillengewinner“ müssen sehen, dass sie die Plätze 2015 – wenn sich der Kartellblog wieder die Mühe einer Umfrage macht (?) – halten. Ist immer nicht so ganz einfach. Und die anderen müssen „trainieren“, oder „üben, üben, üben, um (noch) besser zu werden. Also, in dem Sinn: Ran an die Tasten: Und nochmals: Congratulations in die Hauptstadt.

P.S. Die nachfolgende Grafik ist schwer lesbar, ich weiß. Daher: hier die Ergebnisse.

Jurablogs Gewinner

Ausgedient und weggeworfen – alle Jahre wieder

WeihnachtsbaumSo schnell kann es gehen. Da war man erst das Objekt der Begierde und es ist manchmal viel Mühe darauf verwendet worden, ein besonders schönes Exemplar zu ergattern, das man dann für den „Auftritt“ auch noch besonders schön herausgeputzt hat. Und dann: Ganz schnell ist alles vorbei. Man hat ausgedient und wird weggeworfen. Der ein oder andere wird schon wissen, um wen es geht. Ja, um den Weihnachtsbaum.

Auf seinen Erwerb wird in den Tagen vor dem 24.12. viel Mühe verwendet, damit man ein möglichst schönes, vor allem gerade gewachsenes Exemplar ersteht, das man dann vorsichtig, um die kostbare Spitze nicht abzubrechen, nach Hause transportiert und dort lagert. Dann wird dieses „Superteil“ hergerichtet und dann – kurz nach Weihnachten: Ausgedient. Man braucht den Baum nicht mehr.

Nun ist nur die Frage: Wohin damit? Und damit macht es sich dann mancher doch recht einfach. Man wirft den Baum einfach weg bzw. deponiert ihn auf der Straße. Das ärgert mich hier in Münster – in anderen Städten wird es ähnlich sein – besonders. Kurz nach Weihnachten bzw. in den ersten Tagen des neuen Jahres verwandeln sich die Straßen in wahre „Deponien für abgewrackte Weihnachtsbäume“. Denn die Stadt transportiert sie zwar ab, aber nur mit dem normalen „Sperrmüll“. Und der kommt in Münster nur einmal im Monat. Das bedeutet: Man wirft den Weihnachtsbaum auf die Straße und da liegt er, bis der Sperrmüllwagen kommt. Und wenn das eben erst in der letzten Woche des Monats der Fall ist, liegt der Baum da eben fast einen ganzen Monat. Und, oh Wunder. Aus einem Baum werden zwei, werden drei und mehr. Eine wunderbare Weihnachtsbaumvermehrung.

Ich frage mich nur . mal abgesehen davon, ob das eigentlich nach den Abfallsatzungen der Stadt zulässig ist: Warum verwende ich auf den ausgedienten Weihnachstbaum nicht auch die Mühe, die ich auf das frische Exemplar verwendet habe. Den habe ich ja auch bis zu seinem Einsatz auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terasse gelagert und gehegt, ggf. sogar noch gewässert. Warum geht das mit dem „Weihnachtsbaum als Altenteil“ nicht auch? Und wenn eine „Zwischenlagerung“ nicht möglich ist: Warum bringe ich den Baum nicht eben selbst zur Deponie. Den frischen habe ich ja auch geholt. Aber wie so oft: Ausgedient und wegwerfen ist einfacher. Alle Jahre wieder.

Ach so: Das Bild zeigt den Beginn einer Weihnachtsbaumdeponie 🙂

Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2014 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…

Was die GroKo vor hat – die Praxis darf gespannt sein.

entnommen: open clipart.org

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Der Kollege Arnoldi, VorRiKG, hat für den StRR einen Beitrag vorbereitet, der sich mit einem Rückblick auf die 17. und einem Ausblick auf die 18. Legislaturperiode befasst. In ihm ist also u.a. zusammengestellt, was die „GroKo“ im Straf- und Strafverfahrensrecht im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ (hier der Link,  ist zwar die CDU-Seite, darin steckt aber keine Aussage :-)) alles vereinbart hat und auf was wir uns ab 2014 einrichten müssen. Dazu gehört:

Materielles Recht

  • Besserer Schutz von Opfern rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten,
  • der Dauerbrenner: strafrechtliches Fahrverbot (§ 44 StGB) ) als Hauptstrafe,e
  • Änderungen bei der strafrechtlicheb Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,(
  • die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung durch Änderung des ThUG geschaffen werden.
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die längerfristige Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten.
  • Vereinfachung des Rechts der Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB),
  • Überarbeitung der Vorschriften zur Kinderpornographie,
  • Verbesserung des Schutzes von Stalking-Opfern,
  • Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen soll unter Strafe gestellt werden,
  • Schließung von Schutzlücken im StGB betreffend „Cyberkriminalität“.

Verfahrensrecht

  • Zur Bestimmung der BAK soll zukünftig auf körperliche Eingriffe (§ 81a StPO) zugunsten moderner Messmethoden verzichtet werden.
  • Evaluierung (!!) der Regelungen zur Verständigung,
  • Erweiterte Saalöffentlichkeit – das NSU-Verfahren lässt grüßen -,geprüft werden (also Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal).
  • bei Massengentests sollen „Beinahetreffer“ verwertet werden dürfen,
  • Änderungen/Verbesserungen (?) beim Antiterrordateigesetz,
  • Änderungen/Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung,
  • Änderungen bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich das nach dem Antrag des Generalanwalts beim EuGH noch lohnt.

Der Kollege Arnoldi schließt mit: „Jenseits dieser Einzelprojekte ist beabsichtigt, das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren „effektiver und praxistauglicher“ zu gestalten. Bis zur Mitte der Wahlperiode soll eine Expertenkommission Vorschläge erarbeiten. Die Praxis darf gespannt sein.“ Letzterem schließe ich mich an.

Kein Rückblick, sondern ein Blick nach vorn: Was sich im neuen Jahr alles ändert…

cyberscooty-2014Zunächst noch einmal allen Lesern und Besuchern ein frohes und erfolgreiches Jahr 2014. Und dann: Nun ist die Zeit der Rückblicke, die in der Regel so Anfang Dezember des jeweiligen (Vor)Jahres startet, vorbei. Und es ist die Zeit der Vorausschau auf adas,w as das neue Jahr alles bringt an (gesetzlichen) Änderungen. Wenn ich es richtig sehe, ist im Straf- und Strafverfahrensrecht und Verkehrsrecht nichts dabei, was auf den 01.01.2014 terminiert ist. Die Punkterefom, über die wir schon seit Jahren reden, kommt erst zum 01.05.2014, die Änderungen im BKatV auch erst zu diesem Datum. Daher kann man nur auf mehr allgemeine Änderungen hinweisen, wie z.B. u.a.

  • die neue Krankenversichertenkarte mit Foto
  • die Steigerung (??) der Grundsicherung von 382 auf 391 € bei Hartz IV,
  • die Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren,
  • die Erhöhung der Ökostrom-Umlage,
  • die Erhöhung des Briefportos von 58 auf 60 Cent – wenn es denn auch schneller geht,
  • die Pflicht für Vermieter nur noch geeichte Zähler für Warmwasser und Heizung zu nutzen,
  • eine Änderung bei der „Riester-Rente“,
  • die Änderungen bei den Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen,
  • Änderungen bei der steuerlichen Anerkennung von Zweitwohnungen,
  • die Verteuerung von Silbermünzen (:-)).

Wer Näheres wissen will, der kann sich u.a. hier informieren.

Unsere Top-Beiträge des Jahres 2013: Überraschung

entnommen: open clipart.org

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Überall erscheinen zum Jahresende Jahresrückblicke, bei ARD und ZDF sogar schon Anfang Dezember des Vorjahres. Wir machen natürlich – wie jedes Jahr – auch einen Jahresrückblick, aber eben erst am ersten Tag des neuen Jahres 2014. Unser Rückblick auf unsere Top-Twenty 2013. Für mich als Blogger und Beitragsverfasser auch wieder interessant zu sehen, was im vergangenen Jahr gut angekommen ist. Eine bunte Mischung hat sich ergeben hat. Ich bin dann auch ein wenig über die Mischung überrascht. Ich hätte nicht gedacht, dass ein RVG-Beitrag an der Spitze steht.

Und hier sind Sie dann: Die Top-Twenty:

1.Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss07.06.2013
2.Marihuana-Indoor-Plantage im Einfamilienhaus – ist der Gärtner Gehilfe?
18.02.2013
3.Entziehung der Fahrerlaubnis II: Ich bin Staatsbürger des Deutschen Reiches
13.05.2013
4.Na bitte, geht doch: Poliscan Speed ist nicht standardisiert…29.01.2013
5.RVG-Sensation: Ist das 2. KostRMoG/Sind die RVG Änderungen geplatzt?07.05.2013
6.Aus dem Rechtspflegerforum: Kopiekosten per Fax nachgewiesen – geht das?
03.06.2013
7.Nachricht/Mahnung vom Inkassobüro – ich lache mich schlapp…
14.06.2013
8.Die spinnen, die vom Focus…., oder: Was man mit 7.500 € alles machen kann08.11.2013
9.Alt oder neu – Inkrafttreten des 2. KostRMoG – welches Recht gilt?
01.08.2013
10.Durchsuchung der Verteidiger im NSU-Verfahren – auf nach Karlsruhe?
23.04.2013
11.Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?
07.06.2013
12.Die verlorene Monatskarte, oder: U-Bahn-Fahren ohne Mitführen der Monatskarte21.01.2013
13.Und es gibt doch ein Vier-Augen-Prinzip bei der Lasermessung – zumindest in Baden-Württemberg
21.03.2013
14.AG Tiergarten: Poliscan Speed? Mich überzeugt das Messverfahren auch nicht
18.07.2013
15.Die Weitergabe von Kinderpornografie durch den Verteidiger – strafbar?
10.04.2013
16.BGH verneint (allgemeines) Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands19.05.2013
17.AG Herford – Poliscan Speed? – Mich überzeugt dieses Messverfahren nicht
27.02.2013
18.Super, 5 Mio € gewonnen, ich höre auf zu bloggen/arbeiten 🙂29.04.2013
19.Der während der Hauptverhandlung kurzfristig bestellte, unvorbereitete Urteilsbegleiter – unzulässig!
23.08.2013
20.“Allein” die Behinderung des Verkehrsblitzers – strafbar? Nein, allein nicht…04.07.2013