Kategoriearchiv: Sonstiges

Beste Jurablogs Strafrecht/OWi 2015 – „Bob“ ist dabei, die Abstimmung läuft

Abstimmung 2015Wer gedacht hatte, ich würde in diesem Jahr keinen Aufruf starten in Sachen: „Bester Jurablog – Kategorie Strafrecht/OWiG – gesucht“, zu früh gefreut. Natürlich 🙂 – wie auch schon im vergangenen Jahr – weise ich hin auf die Umfrage vom Kartellblog des Kollegen Johannes Zöttl, der nach der Nominierungsphase jetzt die Abstimmung eröffnet hat. Dem Kollegen herzlichen Dank für seine Mühe.

Ich freue mich, dass ich auch zu den Nominierten gehöre. Insgesamt sind acht Strafrechtsblogs nominiert, und zwar neben dem „Burhoff online Blog“, dem „BOB“:

Ich finde: Eine schöne Sache. Der Beste mag gewinnen. Und hier geht es dann zur Abstimmung – noch bis zum 11.03.2015. Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass ich mich nicht über eine Stimmabgabe zu meinen Gunsten freuen würde. Eitel sind wir ja nun alle ein wenig (?) 🙂

Ach so: Ja, Grundlage für dieses Posting war das zur Abstimmung 2014. 🙂

Armes NRW: Der Kampf geht weiter: Unterhaltsbeihilfen für Referendare werden nur zögerlich nachgezahlt

© Smileus - Fotolia.com

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„Unterhaltsbeihilfe für ReferendareLBV NRW will maximal ab 2011 nachzahlen“ so ist bei LTO ein Beitrag überschrieben, der eine Darstellung des Vorgehens des Landes NRW enthält, wie man mit den Folgen aus dem OVG Münster, Urt. v. 27.10.2014 – 3 A 1217/14 umgehen will (vgl. hier bei LTO).

M.E. erst mal wohl gar nicht bzw. das Land NRW spielt auf Zeit. Und wenn ich die Argumentation zur Verjährung lese, habe ich den Eindruck, dass das Land da auch nicht ganz auf der Höhe der derzeitigen Rechtsprechung ist. Wenn ich das BGH, Urt. v. 28.10.2014 – XI ZR 348/13 u.a. – zu den Kreditgebühren richtig verstanden habe, dann dürften die Verjährungsfristen nicht zu laufen begonnen haben, bevor eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung bestand.

Nun, ich bin Strafrechtler, lasse mich gerne belehren. Aber mich überrascht bei dieser Landesregierung und ihrem oberschlauen Finanzminister nichts mehr. Der und sein Ministerium wissen alles, vor allem alles besser. Ich erinnere da mal nur ganz vorsichtig daran, dass er schon mal zumindest einen verfassungswidrigen Haushalt auf den Weg gebracht hat und hat verabschieden lassen (vgl. dazu nur hier).  Und wie war das noch mit den Nullrunden für die „höheren“ (?) NRW-Beamten?. Auch ha hat man sich einen Rüffel aus Münster abgeholt: Das Besoldungsgesetz war verfassunsgwidrig (vgl. hier). Die Sachverständigen hatten es bei der Anhörung gesagt. Aber Düsseldorf trickst ein wenig, weiß es besser und erleidet Schiffbruch.

Vielleicht sollte man in der Sache der Unterhaltsbeihilfen endlich mal Größe zeigen und das Urteil umsetzen. Und wo ist unsere „Landesmutti“, der doch die Menschen so am Herzen liegen? Wahrscheinlich in Urlaub in Brandenburg und da tagelang in einem Funkloch und daher über Handy nicht zu erreichen, wie nach der Regenkatastrophe in Münster (vgl. u.a. hier). Dazu fällt einem nichts mehr ein, außer: Armes NRW (finanziell stimmt das, aber: Geld hat man zu haben).

Klare Worte aus Celle: Derzeit keine Auslieferung nach Bulgarien

HaftraumEindeutige Worte kommen in einem Auslieferungsverfahren aus Celle. Denn das OLG Celle hat im OLG Celle, Beschl. v. 16.12.2014 – 1 Ausl 33/14 entschieden:

„Gegenwärtig kommt eine Auslieferung nach Bulgarien, soweit der Verfolgte in der Vollzugsanstalt von Varna inhaftiert werden würde, nicht in Betracht, solange nicht gewährleistet ist, dass die im Bericht des Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates vom 4. Dezember 2012 (CPT/Inf (2012) 33) aufgezeigten Verstöße gegen die EMRK behoben worden sind.“

Warum und wieso. Bitte nachlesen. Das OLG hatte eine Anfrage gestellt und ist mit der Antwort nicht zufrieden. Nachfragen will es auch nicht mehr:

„Infolge des geltenden Vertrauensgrundsatzes geht der Senat davon aus, dass der Inhalt der Mitteilung von Seiten der bulgarischen Justizbehörden auf einem Missverständnis hinsichtlich des Inhaltes der übermittelten Anfrage beruht. Er sieht sich aber gleichwohl aufgrund der nur unbefriedigenden Stellungnahmen der bulgarischen Justizbehörden im gesamten Verfahren nicht weiter veranlasst, erneut an diese heranzutreten, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Der Verfolgte befindet sich bereits seit über 4 Monaten in Auslieferungshaft, ohne dass von Seiten der bulgarischen Justizbehörden eine ausdrückliche Erklärung zur Einhaltung der EMRK oder eine konkrete Stellungnahme zu den Bedingungen, denen der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung ausgesetzt wäre, erfolgt ist. Anhaltspunkte dafür, dass auf erneute Nachfrage eine Erklärung des Inhaltes folgen würde, die die Einhaltung der EMRK bei einer Auslieferung des Verfolgten sicherstellen könnte, sind nicht ersichtlich.“

Adventskalender Tür 9: Was beweist ein dicker Bauch bei Jurastudentinnen?

entnommen wikimedia.org Urheber SolLuna - Own work CC BY-SA 3.0

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Urheber SolLuna – Own work
CC BY-SA 3.0

Nun, was beweist ein Dicker Bauch bei Jurastudentinnen? Dazu gibt es die Antwort bei LTO im Artikel: Jurastudium und Referendariat mit KindMit dem Kinderwagen zur Klausurrückgabe,, in dem es u.a. heißt: „Ein dicker Bauch zeugt bei Jurastudentinnen eher von zu viel Zeit am Schreibtisch oder am Schokoautomaten als von einer baldigen Geburt. In kaum einer anderen Fachrichtung kommen so wenige Kinder während des Studiums zur Welt – was auch am strengen juristischen Prüfungsrecht liegt. Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen für werdende Juristen, die sich dennoch für die frühe Elternschaft entscheiden.“ Zum ganzen Artikel dann hier…..

Der „StRR“ lebt, oder: Totgesagte leben länger….

StRR 09/2011Ja, Der „StRR“ lebt – ich ergänze hier „weiter“, ja: Totgesagte leben eben länger. Nun, was ist der Hintergrund für diese Posting? Für die, die es (noch) nicht wissen. Seit Mai 2007 gibt es den „StrafRechtsReport“, kurz eben „StRR“, eine – wie es immer geheißen hat „Arbeitszeitschrift für das ganze Strafrecht“. Das ist eine strafrechtliche Zeitschrift, die in meine Augen strafrechtliche Inhalte innovativ vermittelt. Weg von den Bleiwüsten der Volltexte – wer hat noch Zeit die zu lesen – und hin zur aufbereiteten Entscheidung, die auf das Wesentliche entkernt vorgestellt wird. Alle Nebenstränge, die für die Kernaussage der Entscheidung ohne Bedeutung sind, werden weg gelassen. Das Ganze dann abgeschlossen mit einer kurzen Analyse und dem Hinweis, welche „Bedeutung für die Praxis“ des Verteidigers die Entscheidung hat. Ist es die 85. Abwandlung des BGH zur Untreue, die er vielleicht schon selbst nicht mehr versteht 🙂 oder ist es etwas Neues? Zu den Entscheidungen kommen dann in jeder Ausgabe i.d.R. drei Beiträge, die sich „Praxisforum“ mit praxisbezogenen Fragen der Strafverteidigung befassen ( (hier dann mal die Inhalte der letzten Jahre).

Als (Mit)Herausgeber/Schriftleiter des StRR war ich mit meinen Mitherausgebern der Auffassung, dass sich der StRR seit seinem Erscheinen einen Platz in der Landschaft strafrechtlicher Zeitschriften erobert hatte. Das hat mir nicht nur der Zuspruch, den wir auch Fachkreisen immer wieder erhalten haben, bewiesen, sondern auch die zahlreiche Zitate in Kommentaren und inzwischen ebenfalls in obergerichtlichen Entscheidungen. Umso überraschter waren deshalb die Herausgeber, als wir Ende September 2014 von WKD die Kündigung unserer Herausgeberverträge und zugleich die Nachricht erhalten haben, dass der StRR mit Heft 12/2014 eingestellt werden soll. Das war mit keinem Wort mit uns abgesprochen. Die Herausgeber waren schon ganz schön sauer.

Aber: Die gute Nachricht des heutigen Tages ist eben: Der StRR wird weiterleben! Denn mich hat die Ankündigung von WKD, – neben diesem Blog – auch den StRR einstellen zu wollen 🙁 🙁 🙂 , nicht ruhen lassen und ich habe einen Platz und einen Partner gesucht, an dem und mit dem wir den StRR über den 31.12.2014 hinaus fortführen können. Denn eben so wie ich bei meiner alten Heimat, dem ZAP-Verlag in Bonn eine neue/alte Heimat gesucht und gefunden habe, gilt das auch für den „StRR“. Er wird ab Januar 2015 nun dort erscheinen. Für die Herausgeber und mich als Schriftleiter bedeutet das: Wir können nahtlos an das anschließen, was wir in den vergangenen 7 Jahren aufgebaut haben. Die gute Mannschaft, die wir zusammengestellt haben, steht „Gewehr bei Fuß“ und wird so kompetent weiter arbeiten können, wie sie es von Anfang an getan hat.

Da die Ankündigung von WKD, den StRR einzustellen, für viel Verwirrung gesorgt hat, musste dieses Posting als Info mal sein. Für die alten Abonnentinnen/Abonnenten änderst sich nichts. Wer neues Interesse hat: Bitte bei mir melden, unter Kontakt geht das ganz einfach 🙂 . Ich leite dann weiter.