Kategoriearchiv: Sonstiges

Vorhang auf, oder: Bin wieder da. Weiter gehts. Der erste Beitrag im BOB

entnommen wikidmedia.org Kunstwerk von Jacques Schedler, selbst fotografiert

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Kunstwerk von Jacques Schedler, selbst fotografiert

Hier bin ich wieder. Wie am Freitag im Posting “Habe fertig” – mit dem 5.236 Beitrag sagen wir “Adieu” angekündigt, geht es mit dem alten „Strafrecht Blog“ an dieser Stelle ab heute weiter. Passend zum 01.12.2014, das Datum kann man sich doch ganz gut merken. In meinem Alter braucht man solche „Eselsbrücken“.

Ich habe länger überlegt, welche Überschrift das Posting haben soll. Eingefallen war mir „Auferstanden aus Ruinen“, aber das habe ich dann doch lieber gelassen. Erstens, weil beim „Strafrecht Blog“ ja nichts in Trümmern lag, sondern „nur“ ein gut funktionierendes Blog eingestellt werden sollte und zweitens, weil ich nicht gleich den ersten Beitrag mit wütenden Kommentaren belasten wollte. Auch „Auferstehungsbeitrag“ wäre vielleicht nicht so ganz passend gewesen bzw. hätte zu Kommentaren herausgefordert. Also ist es bei dem einfachen. „Bin wieder da. Weiter gehts. Der erste Beitrag im BOB“ geblieben. Und das passt auch ganz gut. Denn:

  1. Ich bin wirklich wieder da, nachdem ich zwei Tage „blogfrei“ hatte.
  2. Es geht weiter – wie gewohnt. Never changing a winning team :-), also wird es weiterhin den „Wochenspiegel“ geben, also das „RVG-Rätsel“ mit „Ich habe mal eine Frage…..“ , den „Klassischen Fehler“, den „Anfängerfehler“ und was es sonst noch so an Besonderheiten gab. Denn es ist ja nicht etwas ganz Neues, sondern mein Blog – jetzt muss ich nicht mehr „unser Blog“ schreiben :-), hörte sich immer so nach Pluralis majestatis an -, ein bisschen auch ein „jetzt erst recht“-Unternehmen, weil man nicht einfach mal so sechs Jahre Arbeit „in die Tonne wirft“.
  3. Ach so: Natürlich wird es auch den Sonntagswitz geben. Wenn man von einem Kommentator zum letzten „Strafrecht Blog“-Beitrag mit „Bitte Herr Burhoff, erzählen Sie uns wieder rassistische Witze! Oder frauenfeindliche. Oder einfach nur Witze mit Bart. Wie Sie es so toll beherrschen!“ so nett gebeten wird, kann und will ich mich dem nicht verschließen. 🙂
  4. Es wird auch weiterhin Kommentare geben, allerdings bin ich in deren Bewertung jetzt etwas freier bzw. ich kann sagen: Was „Spam“ ist, entscheide in meinem Blog ich. Wenn ich also den Eindruck habe, dass man sich „trollt“, wird der „Kommentar“, der dann keiner ist, gelöscht. Ich werde auch die Kommentatoren im Auge behalten, bei denen ich den Eindruck habe, sie arbeiten sich an mir und meinen Positionen – aus welchen Gründen auch immer – ab. Nur zur Klarstellung: Es wird nicht zensiert und gleich geschaltet, aber es wird kritisch(er) hingeschaut. Zu den alten Kommentaren: Leider sind beim Umzug die aus dem letzten Monat verloren gegangen bzw. aus technischen Gründen nicht mit umgezogen. Also nicht wundern, wenn man einen Kommentar vermisst. Das hat nichts mit dem neuen Besen zu tun.
  5. Und natürlich: Es wird weiterhin Beiträge zu straf-/bußgeld und gebührenrechtlichen Themen geben, i.d.R. zwei/Tag, aber, wenn die Themen interessant sind und die Zeit es zulässt, auch mal mehr. Daneben dann auch zivilrechtliche Fragestellungen mit straf-/bußgeld und gebührenrechtlichem Einschlag. Und auch „Kurioses„, allerdings in dem Sinn, wie es im Duden erklärt ist, nämlich als: „absonderlich, befremdend, bizarr, eigenartig, eigentümlich, kauzig, komisch, merkwürdig, seltsam, sonderbar, spleenig, ungewöhnlich, verquer, wunderlich; (gehoben) befremdlich; (bildungssprachlich) exzentrisch, skurril“ und nicht so, wie es offenbar an der ein oder anderen Stelle verstanden wird mit: „kurios ist alles, was mit Sex und Crime zu tun hat“.

So, nun der vielen Worte aber ein Ende. Packen wir es an und auf geht es. Allerdings nicht ohne Dank. Dank an alle, die in den letzten Wochen am Umzug und seiner Vorbereitung mitgearbeitet haben: Das sind die Mitarbeiter in der Technik bei WKD, die mal gezeigt haben, dass sie es können, wenn sie wollen. Das sind aber vor allem die Mitarbeiter der Elbnetz GmbH, Hamburg, bei denen dieses Blog gehostet ist. Sie haben schnell und – so weit ich es beurteilen kann: kompetent – gearbeitet und auf (kleinere) Probleme sofort reagiert. Das ist bei WKD dann noch einmal der dortige „Ex-Blogwart“ Paul Niemann, der die Dinge in die Hand genommen und erledigt und begleitet hat. Ohne seinen Einsatz wäre ich sicherlich noch nicht hier. Dank dann auch an Matthias Klappenbach von JuraBlogs, der mir völlig unerwartet und ungefragt aus dem fernen Seattle seine Hilfe beim Umzug angeboten und geholfen hat, was ich als ganz tolle Geste und tollen Service empfunden habe. Und zu danken ist dann auch noch meinem Webmaster Daniel Springwald, der für die Einbindung des Blog auf Burhoff-Online gesorgt hat. Aber das alles wäre nichts ohne meinen neuen „Blogwart“ Mirko Laudon – ja, das ist der von der Strafakte, zu dem ich über JuraBlogs Kontakt bekommen habe -, der sich in unzähligen Mails und vielen Telefonaten um das neue Design und den Umzug gekümmert hat. Und beides ist ihm gut gelungen, finde zumindest ich. Dafür auch an dieser Stelle ganz, ganz herzlichen Dank. Und es wird laufen. Nur zur Klarstellung: Mirko Laudon ist für die Technik zuständig, inhaltlich macht jeder sein eigenes – nach wie vor sicherlich gutes – Ding weiter.

So, und das war es: Vorhang auf für den „Burhoff Online Blog“ – kurz „BOB“ 🙂 . Ach so: Herzlichen Dank auch allen Kommentatoren, die sich zum letzten „Strafrecht Blog“ Beitrag geäußert haben. Ich habe mich über den Zuspruch und das Lob gefreut. Und ich war überrascht, wer alles das Blog liest.

„Habe fertig“ – mit dem 5.236 Beitrag sagen wir „Adieu“

entnommen openclipart.org

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Ja, Sie haben richtig gelesen: „Habe fertig“ und „Adieu“? Was soll das denn, wird sich – hoffentlich – der ein oder andere sagen/fragen? Aber es ist in der Tat richtig: Mit diesem Posting/Beitrag, es ist – wenn Jurablogs richtig zählt – der 5.236 in diesem Blog, sagen wir „das war es“. Das „Strafrecht Blog“ wird eingestellt. Dem ein oder anderen wird sicherlich bereits aufgefallen sein, dass wir schon seit einiger Zeit nicht mehr unter „Jurion Strafrecht Blog“ firmieren. Der Hintergrund ist ziemlich einfach: Bereits zum 01.01.2014 hatte die Anwaltverlag-Gruppe in Bonn die Marke ZAP Verlag von Wolters Kluwer erworben und dann die ZAP Verlag GmbH mit Sitz in Bonn neu gegründet. Unter der Marke „ZAP“ sind in der Vergangenheit alle meine Bücher erschienen und dort erscheinen sie seit Jahresmitte in Zukunft wieder neu. Nun hat sich WKD – für mich überraschend – zusätzlich entschlossen, das Online-Portal „Strafrecht-online“, dem dieses Blog angegliedert war, einzustellen; lassen wir die – für mich nicht nachvollziehbaren – Gründen dahingestellt. Damit hatte dieses Blog keine Heimat mehr und wird – so die Ankündigung von WKD – ebenfalls „eingestampft“.

Schade, habe ich gedacht und so denken sicherlich – hoffentlich – viele Leser dieses Blogs. Denn damit geht an dieser Stelle eine „Ära“ zu Ende, die am 01.11.2008 mit dem ersten Beitrag „Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze im Bundeskabinett beschlossen“ begonnen und zu mit diesem Beitrag 5.236 Postings geführt hat. Das ist – meine ich – eine ganze Menge, die ich allein gestemmt habe. Die „strafrechtsblogger“ aus Berlin haben mich 2012 dann ja auch mal zu den „Fleißigen“ gezählt (vgl. Die Strafrechts-Blogosphäre: Die Fleißigen). In derTat, ganz schön viele/ganz schön fleißig. Aber es hat auch immer Spaß gemacht, über neue/aktuelle Entscheidungen zu berichten und zu sehen, wie sie bzw. das Posting ankommt. Da sind und waren die Kommentare immer ein recht guter Gradmesser, zudem sie den Kommentatoren auch eine Möglichkeit geben, – sich – anonym – an mir und meinen Positionen abzuarbeiten. Das ist nun alles an dieser Stelle zu Ende. Traurig, aber wahr.

Aber wer mich kennt, weiß aber, dass mich solche Entwicklungen/Ankündigungen zwar überraschen, aber nicht stoppen können. Denn, wenn ich einmal „Blut geleckt habe“, bleibe ich am Ball. Und deshalb: Es wird an anderer Stelle weiter gehen. Denn ich habe WKD zumindest davon überzeugen können, dass man über 5.000 Beiträge eines Blogs nicht einfach mit einem Schalterklick in das Nirwana entschwinden lässt, dafür steckt zu viel Herzblut in den Beiträgen und Postings. Und somit hat man mir das Blog zum Betreiben in Eigenregie übertragen. Dafür herzlichen Dank – für alles andere nicht.

Der „Strafrecht Blog“ wird also weiterleben. Das wird jetzt hoffentlich viele Begleiter der letzten Jahre freuen, denjenigen, die sich über die Einstellungsankündigung gefreut haben, kann ich nur sagen: Zu früh gefreut, so schnell werdet ihr mich nicht los. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber: Die Umstellungsarbeiten/der Umzug bedingen, dass ich ein paar Tage Ruhe geben muss. Es ist zwar alles gut vorbereitet – von meinem „Blogwart“, dazu dann demnächst mehr – aber wir wollen erst sehen, ob auch alles richtig läuft, nachdem wir das neue Blog „scharf geschaltet“ haben. Bis dahin muss man sich also ein wenig gedulden, es dauert aber nur – wenn alles glatt geht – bis Montag, den 01.12.2014. Dann ist „Auferstehungstag“.

Und wer es bis dahin gar nicht aushält: Man kann schon mal ein wenig schauen im neuen „Burhoff Online Blog„ – kurz auch „BOB“, die Nähe zu meiner Homepage „Burhoff-online“ ist unverkennbar 🙂 . Gepostet wird da aber erst ab Montag. Wer also auf den Wochenspiegel wartet oder auf den Sonntagswitz: Am kommenden Sonntag ist Ruhetag. Ich hole das dann aber nach.

Was bleibt am Ende einer „Ära“ – ok, ja gut, es ist ja kein richtiges Ende, aber immerhin ein Umzug/Neuanfang? Nun, da muss und sollte man danken. Danken all denjenigen, die in den vergangenen sechs Jahren dieses Blog hinter der Kulisse betreut haben. Das waren eine ganz Reihe Mitarbeiter von LexisNexis – ja, da haben wir mal angefangen – und WKD. Also ein herzliches Dankeschön, natürlich an die Mitarbeiter der Technik, vor allem aber an Florian Blatz, Stefanie Kawik, Herrn Sahin, Judith Lipien und -last but not least – Paul Niemann, der zuletzt zuständig für das Blog war und ohne den der Umzug kaum so problemlos hätte durchgeführt werden können. Es war nicht immer einfach, aber es war schön. Besucht mich doch einfach mal in meinem eigenen Blog und schaut, was dort aus unserem Baby geworden ist.

So, das war es. Im Fernsehen würden jetzt wahrscheinlich Abschiedsmelodien erklingen, so wie: „Sag beim Abschied leise Servus…“ oder „Goodbye, my Love, Goodbye“ von Demis Roussos (ja, den hat es mal gegeben) oder auch, was sich immer gut macht:“Time to say good bye“ von Sarah Brightmann. Na ja, ich mache es dann lieber anders und nehme: „Niemals geht man so ganz“ von Trude Herr. Oder auch: Habe fertig bzw. „Guet goahn“ (ist westfälisch und heißt: Machs gut). Kurz dann auch: Bis die Tage im neuen „Burhoff Online Blog„.

Darf man einer 77-jährigen todkranken Frau eine auf 20 Jahre fest angelegte „Geldanlage“ verkaufen?

Geld MünzenDie Frage: „Darf man einer 77-jährigen todkranken Frau eine auf 20 Jahre fest angelegte „Geldanlage“ verkaufen?“ wollte ich eigentlich schon in der ablaufenden Woche stellen, dann sind aber immer wieder andere Entscheidungen/Postings dazwischen gekommen. Die Frage geht zurück auf einen Bericht in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 14.10.2014 – „Berater verkauft Geldanlage mit 20 Jahren Laufzeit an todkranke Frau“ – bei dessen Lesen mir dann doch das sprichwörtliche Brötchen im Hals stecken geblieben ist (nicht „Frühstücks-„, sondern „Mittagsbrötchen“, da hier auf Borkum die Tageszeitung erst immer so gegen 11.00 Uhr verfügbar ist). Und dann ist mir Den Vogel abgeschossen zuvor gekommen. Aber dennoch:

Berichtet wird über eine Anlage, zu der einer 77 Jahre alten, schwer krebskranken Frau ein Anlageberater der Sparkasse Münsterland Ost geraten hat. Angelegt worden sind 25.000 € in dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds „WestLB Trust 2“. Abschlussdatum: 2006, Laufzeit 20 Jahre, also bis 2026. Schon das ist in meinen Augen ein „Unding“ und das dann auch noch bei einer schwer Kranken, die dann ja auch bereits 2012 verstorben ist.

Über den Rest bzw. das Geschäft, für das die Sparkasse offenbar eine Provision von 1.250 € erhalten hat, mag sich jeder Blog-Leser ein eigenes Urteil bilden. Ich zitiere dazu aus dem WN-Bericht:

Dr. Wolfgang Siolek, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle und nach eigenen Angaben Alleinerbe seiner Cousine, übt scharfe Kritik an der Sparkasse: Sie habe mit dem Verkauf einer 20-jährigen Anlagebeteiligung an eine bereits 2006 schwer kranke 77-Jährige „das naive Vertrauen in eine kundenorientierte Beratung schamlos ausgenutzt“.

Das weist die Sparkasse zurück: Dem Unternehmen sei es „wichtig“, Kunden nicht aufgrund ihres Alters von bestimmten Produkten auszuschließen. Dass auch ältere Menschen Produkte mit längeren Laufzeiten wünschen, sei „nicht unüblich“, so eine Sprecherin. Im Übrigen würden Kunden auf „Chancen, Risiken und Laufzeiten“ hingewiesen. „So kann es durchaus sinnvoll sein, auch im höheren Alter Produkte mit längerer Laufzeit auszuwählen, um die Renditen der Anlagen für den Anleger zu optimieren“, betont sie weiter.“

Und welche Antwort gibt es nun auf die gestellte Frage: „Darf man….“. Rechtlich wird man – wahrscheinlich – dürfen, aber man muss ja nicht alles tun, was erlaubt ist. „Moralisch“ meine ich: Nein, aber das sieht die Sparkasse Münsterland Ost dann wohl anders.

Und nun: In welcher Kategorie legt man dieses Posting ab? „StGB“ – wohl (noch) nicht, „Kurios“, nun kurios ist das Verhalten der Sparkasse sicher nicht, also bleibt nur „Sonstiges“.

Na bitte, geht doch: Muslim darf Schützenkönig bleiben.

entnommen wikimedia.org Urheber Deutsche Bundespost

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Urheber Deutsche Bundespost

Ich hatte am Montag über die Probleme berichtet, die der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS) mit einem muslimischen Schützenkönig in Werl hatte/ hat (vgl. Darf ein Muslim Schützenkönig sein/werden?). Der Ordnung halber und zur Abrundung kann man jetzt darüber berichten, dass der BDHS nun eine „Ausnahme“ macht (vgl. dazu u.a. hier): Danach kann/darf (?) Mithat Gedik kann Schützenkönig bleiben. Das hat der BHDS beschlossen. Und weiter: „Als Ausdruck von Respekt und Integration würden „ausnahmsweise“ keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft erhoben. Am Bezirkskönigsschießen dürfe er allerdings nicht teilnehmen.“  Na ja, aber immerhin. Und offenbar musste Mithat Gedik nicht erst konvertieren, wie es noch am Anfang der Woche ins Spiel gebracht worden war.

Darf ein Muslim Schützenkönig sein/werden?

entnommen wikimedia.org Urheber Deutsche Bundespost

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Urheber Deutsche Bundespost

Mit der – zugegeben – außerhalb von Straf- und OWi-Recht liegenden Frage: „Darf ein Muslim darf Schützenkönig sein/werden?“ befasst sich heute die Tagespresse (vgl. hier u.a. den Bericht bei Welt-online). Auslöser für die Frage ist die Regentschaft von Mithat Gedik in seinem Schützeverein/ einer Schützenbrunderschaft im westfälischen Werl. Da hat er den Vogel abgeschossen und ist damit Schützenkönig. Ärger gibt es aber jetzt mit dem Dachverband, dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS). Der weist darauf hin, dass nach der Satzung der 33-jährige türkischstämmige Muslim, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, katholische Religion als Abiturfach belegte, verheiratet ist und vier Kinder hat – also voll integriert – gar nicht hätte Mitglied im Verein werden dürfen. Dort heiße es in § 2 nämlich, dass die Bruderschaft „eine Vereinigung von christlichen Menschen“ sei.

Tja, formal dürfte der Dachverband Recht haben.

Zum „verhinderten Schützenkönig“ heißt es „Gedik schüttelt angesichts dieser Forderung [= ihn u.a. um Abdankung zu bitten] nur den Kopf. „Es ist mir völlig unverständlich, dass wir im 21. Jahrhundert solche Diskussionen führen müssen.“ Er habe in den vergangenen Tagen viel Zuspruch bekommen. „Einige haben gesagt, dass das Ganze doch nichts mehr mit Integration zu tun hat.“ Besonders bedenklich findet Gedik, dass seinem Brudermeister aus den Reihen des Dachverbandes empfohlen worden ist, ihn zum Konvertieren aufzufordern.“

Zu dem Bericht passt dann ganz gut:

Die “schwule Schützenkönigin” soll nicht mit auf den Thron…..

Wo darf/muss die “schwule Schützenkönigin” gehen? Das ist eine Frage…