Kategoriearchiv: Kurioses

Das „kuriose“ Versteck: 374 Pakete/645 kg Marihuana im „Natursteinquader aus Granit“

entnommen wikimedia.org Urheber Roll-Stone

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Ich überlege, eine Serie zu starten mit dem Obertitel: „Das „Kuriose“ Versteck“. Denn ich bin dann doch immer wieder erstaunt, an welchen Stellen und wie Betäbungsmittel für die „Einfuhr“ versteckt bzw. gelagert werden. Nach einem „herointrächtigen“ Teppich (vgl. Wertvoller, weil herointrächtiger, Teppich) oder Kokain im Pulli (vgl. dazu: Kokain-Pullis, oder: Auch so kann man BtM einführen….) nun 374 Pakete/645 kg Marihuana im „Natursteinquader aus Granit“. So heute morgen Meldungen in der Tagespresse, die wohl auf einer „Gemeinsame Pressemitteilung“ des Zollfahndungsamtes München, der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Nordbayern und der Staatsanwaltschaft Halle beruhen (vgl. hier: Empfindlicher Schlag gegen einen international agierenden Drogenschmugglerring von www.hallelife.de. Näheres kann man dort nachlesen, ich zitiere nur zur Lagerung und zum Transport:

Da der dabei eingesetzte Rauschgiftspürhund positiv anzeigte, veranlassten die Zöllner eine intensivere Kontrolle des Natursteinquaders und entdeckten dabei im Inneren des Quaders, der, wie sich schnell herausstellte, lediglich ein simpler Betonklotz war, 374 Pakete Marihuana mit einem Nettogewicht von rund 645 Kilogramm. …..

In ihrem Heimatland Albanien ließ eine bislang nicht näher identifizierte Organisation Marihuana, gut verpackt, in Betonquader eingießen. Als „Natursteinquader aus Granit“ in den Transportunterlagen und bei den Zollabfertigungen deklariert, schmuggelten sie die tonnenschwere Fracht per Lastkraftwagen nach Italien, die Niederlande sowie Deutschland und verteilten die Drogen in ihren Bestimmungsländern an bestehende Abnehmer. Dreh- und Angelpunkt der Rauschgiftgeschäfte dieser Organisation in Deutschland und den Niederlanden waren die in Schleswig-Holstein ansässigen beiden Brüder.“

Wie gesagt: Wir starten eine Serie….

Und dann noch: „Hallo, haben Sie 5 Sekunden Zeit für die gute Nachricht vom Tage?“

© Gina Sanders - Fotolia.com

© Gina Sanders – Fotolia.com

Mit dem Betreff: Hallo, haben Sie 5 Sekunden Zeit für die gute Nachricht vom Tage?“ fand ich heute morgen die nachstehende Nachricht in meinem Email-Postfach. Ja, die fünf Sekunden Zeit hätte ich gehabt, wenn es denn „die gute Nachricht vom Tage“ gewesen wäre. Sie war es aber nicht, Und da habe ich mir die eine Sekunde Zeit genommen, um die „gute Nachricht“ in den Spam-Ordner zu schmeißen:

„Hallo, haben Sie 5 Sekunden Zeit für die gute Nachricht vom Tage?

hat die BankIhnen die Kreditlinie gestrichen ?  

Ziehen Sie die Konsequenzen und holen Sie sich Geld eben woanders.

Auch bei mangelnder Bonität und bereits von Ihrer eigenen Bank abgelehntem Antrag können wir Ihnen einen Kredit vermitteln zu optimalen Bedingungen (zum Beispiel ab 3,2% für Selbständige, ab 1,8% Zinsen p.a. für Häuslebauer, ab 3,2% für Privat.

Durch die langen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren belastet Sie die mtl. Zahlung kaum.

Ihren Kredit bekommen Sie jetzt aus Südamerika wesentlich unbürokratischer, ohne Bankauskunft und in nur 1 Woche. Also ideal für alle und besonders für Firmengründer.

Holen Sie sich Ihren frischen Kredit dort, wo die Tresore voll sind, die Zinsen absolut im Keller und die Laufzeiten lang sind.

Wenn die Kasse leer ist, ist das die Alternative. Planen Sie Ihre Zukunft mit ‚billigem‘ Geld.

 Wenn Sie neugierig geworden sind, dann geht es hier weiter …:  XXXXXXXXXXXXXXXXXX und fügen Sie an com

 Bis bald

 F. Hoffmann

 Mitarbeiter im support“,

Ach so: Hatte sich so oder so erledigt, da mir die „Kreditlinie“ nicht gestrichen worden ist. Wer aber „frischen Kredit“ braucht: Er kann sich da ja melden 🙂

Mietrecht? Ja, „Schei…… Nachbar“ :-)

Heute mal etwas Ungewöhnliches, nämlich Mietrecht. Die Kollegin Hansen aus Kiel hatte mir vor einiger Zeit einen Hinweis auf ein You-Tube-Video gesandt mit folgendem Anschreiben:

„…wenn Ihnen mal ein Mietrechtsartikel oder ein Mietrechtsartikel-im-weitestem-Sinne in die Finger kommt, den Sie kommentieren wollen, dann kann ich Ihnen zur künstlerischen Untermalung dieses Video einer Kieler Band empfehlen. Über die Verbreitung in angemessenem Zusammenhang ist die Band auf jeden Fall einverstanden. Ich durfte das Video auch bereits verarbeiten.“

Zum Mietrecht habe ich nichts gefunden, aber veröffentlichen tue ich es, ich hoffe, „angemessen“ genug.

Und zur Absenderin geht es dann hier, schönen Gruß nach Kiel.

 

„Schnelle 1000 auf „Autopilot! Wirklich. Prüfen Sie es nach!“

© PhotoSG - Fotolia.com

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Unter der Überschrift „Schnelle 1000 auf „Autopilot! Wirklich. Prüfen Sie es nach!“ kam dann mal wieder eine der so beliebten Mails zum schnellen/ungefährlichen/vielen Geld. Sorry, aber „schnell“ – „ungefährlich“ – – „viel“, das geht beim Geldverdienen gar nicht. Und nach der Mail auch da nicht. Da heißt es

„Hallo,
Ich weiß, das klingt wie jeder andere „schnell reich werden“ Internet-Betrug …
„Button klicken“ und „kein Klick“ und „barfuß“ oder „ Kaffee-Shop“ oder „Geheimnis“ Millionär …
Blah, Blah, verdammtes Blah!

Ich weiß nicht, wie ich das wohl anders sagen kann.
ECHTE LEUTE VERDIENEN ERNSTES GELD.

 Checken Sie das aus – ==> – LINK – 

 Wie wär es mit einer 500% Rendite an EINEM TAG??!
Unglaublich, wenn Sie mit nur $100 anfangen, und viele Leute tun das, und diese Renditen zusammenrechnen, dann ….
Sie sehen 6 ZIFFERN in TAGEN!

Ja, das ist ernstes, LEBENSVERÄNDERNDES Geld!

Hier ist noch einmal der Link – ==> – LINK –

 Werfen Sie einen ernsthaften Blick darauf.
Sie VERSCHENKEN es an die ersten 50, die reagieren.

Es gibt nichts zu kaufen, keine dubiosen MLM Programme und keine langfristigen Verpflichtungen.

Ich habe es überprüft und es ist LEGIT .

 P95Pro

 PS –Zögern Sie NICHT! – ==> – LINK – …………………………..“

Es ist zwar traurig, aber man kann allmählich wirklich nur noch darüber lachen.

Kurios III, oder besser: „Brüller“: Ist das Jobcenter eine „Behörde“?

entnommen openclipart.org

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Mit „Kurios III … „entlasse ich die Leser nun in die Walpurgisnacht oder/und manchen sicherlich auch in ein verlängertes Wochenende. Allerdings: „Kurios III“ passt m.E. nicht, für mich ist es der „Brüller“. Es geht um das das VG Gießen, Urt. v. 24.02.2014 – 4 K 2911/13 GI. Geklagt worden war wegen der Herausgabe der Telefonliste des „Jobcenter“ Gießen. Insoweit nichts Neues – das hatten wir schon mal beim VG, Aachen, Urt. v. 17.07.2013 – 8 K 532/11 und dazu Ich will das gerichtliche Telefonverzeichnis haben….. Aber eine Passage in dem VG Gießen-Urteil ist neu und – für mich – der Brüller:

„Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung „Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff „Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann Dies gilt ungeachtet dessen, dass im Bereich der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung in letzter Zeit vermehrt Anglizismen und andere Fremdworte Einzug gefunden haben, denn einer ordentlichen hoheitlichen deutschen Verwaltung ist auch eine deutsche Begrifflichkeit immanent. So gibt es in Hessen derzeit das „HCC— Hessisches Competence Center“, „Hessen Mobil“, „Hessisches Immobilienmanagement“ und auch bundesweit den Begriff „Agentur für Arbeit“, was aber noch nicht belegt, dass hiermit auch tatsächliche deutsche Verwaltungsbehörden gemeint sind; denn diese Bezeichnungen können auch unschwer mit aussagekräftigen, althergebrachten und einprägsamen Wörtern der deutschen Sprache belegt werden, etwa mit „Hessische Buchungsstelle“, „Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen“, „Hessische Liegenschaftsverwaltung“ oder schlicht „Arbeitsamt“, wie es früher auch üblich und – besser- verständlich war. Einer alten Verwaltungsstruktur einen Fremdnamen zu geben modernisiert weder die Verwaltung noch gibt es andere Notwendigkeiten zur Verwendung fremdsprachlicher Begrifflichkeiten. Auch in der Gerichtsbarkeit findet vermehrt der Ausdruck „E-justice“ Verwendung, was ebenfalls auf ein fehlendes oder aber zumindest fehlerhaftes deutsches Sprachbewusstsein schließen lässt, denn justice bezeichnet gerade den altbewährten Begriff Gerichtsbarkeit. Dankenswerter Weise darf das Gericht noch als Verwaltungsgericht entscheiden und muss sich —noch- nicht „administrative court“ nennen und auch der HessVGH muss noch nicht als „hessian administrative court of appeal“ Recht sprechen. Aus Sicht des Gerichts haben derartige Anglizismen oder andere Fremdworte weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz. Bei weiterem Fort- schreiten derartiger sprachlicher Auswüchse erscheint infolge der verursachten Verwirrung die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet (vgl Die Heilige Schrift, 1. Mose 11, Verse 1, 7-9). Auch die Bezeichnung des Beklagten hätte man besser bei der alten Begrifflichkeit „Sozialamt“ belassen und statt der neu- deutschen Bezeichnung „Kunden“ trifft der Begriff „Antragsteller“ den Kern der Sache besser, denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König, was im Aufgabenbereich des Beklagten wohl nur seltenst der Fall ist. Ungeachtet dieser Zweifel ist aber der Beklagte zur Überzeugung des Gerichts richtiger Beklagter und materiell passivlegitimiert, denn er geriert sich zumindest als Behörde bzw. Bundeseinrichtung mit der Folge, dass ihn auch der Anspruch aus dem IFG trifft. Der Beklagte handelt innerhalb der deutschen Rechtsordnung wie eine Behörde und gibt sich, um einmal in der Begrifflichkeit des Beklagten zu bleiben, auch den „touch“ einer Behörde. Er agiert hoheitlich und mittels Verwaltungsakt und ist damit im Rechtsverkehr demzufolge auch wie eine Behörde zu behandeln.“

Nun, da bin ich aber beruhigt, dass das VG das „Jobcenter“ dann doch noch als Behörde angesehen hat. Wenn ist das Urteil allerdings so lese, frage ich mich, ob beim VG eigentlich nichts zu tun ist, dass man Zeit hat, sich dazu auszulassen. Und ich bin auch ein ganz wenig – aber nur heimlich – froh, dass ich nie Verwaltungsrecht gemacht habe.