Kategoriearchiv: Kurioses

Dumm gelaufen II: Krachendes Ende eines Autodiebstahls

Diebstahl.pngDer Kollege von der Strafakte hatte vor einigen Tagen unter der Überschrift: Dumm gelaufen: Besucher klaut Fahrrad des Richters über einen misslungenen Fahrraddiebstahl in einem Gerichtsgebäude berichtet. Dazu passt ganz gut der Bericht aus den „Westfälischen Nachrichten“ vom 13.09.2014 über das krachende Ende eines Autodiebstahls in Münster (vgl. hier: Autodieb auf der Hafenstraße gestellt). Der Kollege wird es mir daher hoffentlich nachsehen, wenn ich unser Posting daher auch mit „Dumm gelaufen…“ einleite.

Was ist passiert?

Nun, die „WN“ melden einen kuriosen Verkehrsunfall auf der münsterischen Hafenstraße mit folgender Ursache: Am vergangenen Freitagmorgen war einem aus Essen stammenden Kfz-Eigentümer der Pkw gestohlen worden. Das hatte der bei der Polizei gemeldet und sich dann für den Heimweg ins Ruhrgebiet einen Leihwagen besorgt. Mit diesem war er gegen 13 Uhr vom Ludgerikreisel aus Richtung Hafen unterwegs. Und, oh Wunder. Dort kam ihm – in der anderen Richtung fahrend – sein gestohlener Pkw entgegen, versehen immer noch mit dem Original-Kennzeichen. Der Essener hat nicht lange gezögert und hat den von ihm gefahrenen Leihwagen vor seinen gestohlenen Pkw gesetzt, um den aufzuhalten. Dieser setzte zurück und wollte fliehen. Doch die Flucht war – so die WN – „schnell beendet, als der Wagen rückwärts auf ein drittes Auto auffuhr: Der Autodieb war eingekeilt.Schwer verletzt wurde ersten Informationen nach niemand bei dem Unfall. Im gestohlenen Wagen saßen vier Männer, die die Polizei mit zur Wache nahm.“

Also sicherlich ein krachendes Ende eines Autodiebstahls. So weit so gut. Interessant sind aber sicherlich auch die (Versicherungs)Fragen danach, wer denn nun für die Schäden an den beiden Kfz aufkommt? Bin kein Versicherungsrechtler und darum lass ich das Sinnieren darüber mal lieber. Können immer nur Vermutungen sein 🙂 .

 

Gebisshaftcreme für Oma geklaut – Gedanken zur Strafzumessung :-)

entnommen wikimedia.org Urheber RosarioVanTulpe

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Urheber RosarioVanTulpe

Beim samstäglichen Frühstück bin ich gerade auf eine Meldung in der Tagespresse gestoßen, bei der ich gleich gedacht habe, passt ganz gut in unseren „Kessel Buntes“ oder auch: Machen wir auch mal wieder was Kurioses, wenigstens ansatzweise 🙂 . Es ist die Meldung über die 27 Jahre alte Frau aus NRW, die im bayerischen Herzogenaurach Gebisshaftcreme aus einem Supermarkt entwendet hat. Als Beweggrund für den Diebstahl hat die 27-Jährige, die noch auf dem Parkplatz des Supermarkts erwischt worden ist, angegeben, dass sie ihrer Großmutter ein Geschenk habe machen wollen (vgl. hier in der Märkischen Onlinezeitung).

So weit, so gut. Ob das überhaupt ein Strafzumessungsgesichtspunkt ist/sein kann, der etwas bringen kann, lassen wir mal dahingestellt. Jedenfalls wird es in dem Fall schwierig werden. Denn es hat sich nicht um eine Tube Gebisshaftcreme gehandelt, die entwendet wurde, sondern es waren 49 Tuben auf zwei Paletten im Wert von 134 €. Damit ist dann § 248a StGB wohl dahin.

Und: Ich würde – siehe Strafzumessung – als Amtsrichter in der Hauptverhandlunng mal nach dem Alter von Oma fragen. Denn was will/soll Oma mit 49 Tuben Gebisshaftcreme? Das ist ein Abonnement und kein einmaliges Geschenk. Kommt natürlich auf das Alter von Oma an. Je jünger, desto besser für die Angeklagte. Aber dann stellt sich die wieder die Frage: Hat Oma denn überhaupt schon ein Gebiss? Die Enkelin wird es wissen. In Augenschein würde ich das Gebiss allerdings in der Hauptverhandlung nicht unbedingt nehmen wollen.

Verkehrsinseln in Pink….

entnommen wikimedia.org Urheber GoeggiSams

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Urheber GoeggiSams

Verkehrsinseln in Pink? Der ein oder andere Leser wird sich fragen: Was ist das denn? Habe ich eine Änderung der StVZO/StVO übersehen/verschlafen. Nein, haben Sie nicht. Sondern das ist der Hinweis auf einen Zahlendreher mit Folgen, allerdings nicht in Deutschland, sondern in den Niederlanden. Im niederländischen Ort Wijchen hat nämlich ein Beamter aus Versehen die falsche Farbe bestellt. Der Beamter hatte die falsche Farbnummer angegeben. Der Verkehrsmaler bekam die falsche Farbe und hat pink statt grau gestrichen. Lange wird das „Pinkabenteur“ aber nicht dauern. Es ist bereits neue Farbe bestellt, die der Maler alsbald auftragen soll (vgl. auch hier bei stern.de).

Vielleicht eine nachahmenswerte Idee zur Verkehrsberuhigung? 🙂 Aber Herr Dobrindt hat ja derzeit andere (Maut)Sorgen.

Gesund + Fit, oder: Wellness beim Amtsgericht?

entnommen wikimedia.org Urheber Anna Fischer-Dückelmann (1856–1917)

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Urheber Anna Fischer-Dückelmann (1856–1917)

Ich hatte  neulich im Zusammenhang mit der Einsendung einer Entscheidung Kontakt zu einem richterlichen Kollegen eines süddeutschen AG. Der hatte mir einen Beschluss zur Veröffentlichung geschickt. Nach Durchsicht der Entscheidung hatte ich „moniert“, dass er eine Altauflage eines Standardkommentars zitiert hatte. Der Kollege hat dann gut gekontert und geantwortet:

„…ich werde mal unseren Bücherbeauftragten fragen, ob noch Geld für die aktuelle Auflage da ist. Wahrscheinlich nicht, dafür zahlt das Land neuerdings einen Zuschuss für mobile Nackenmassagen. Das ist aber der Topf „Gesundheitsmanagement“, aus dem kein Geld für Standardkommentare entnommen werden darf. „

Das hat dann natürlich meine Neugier geweckt und ich habe nachgefragt, worum es sich dabei handelt. Und der Kollege konnte meine Neugier stillen. Es ging um eine Nachricht, die ihn ein paar Tage vor meiner „Beanstandung“ erreicht hatte. Da hieß es:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, eine mobile (nicht vergnügungssteuerpflichtige) Rückenmassage im Umfang von 20 Minuten/Person an 2 Terminen monatlich anzubieten.

Die Massagen können in ppp. (im Gebäude des Amtsgerichts oder beim Anbieter) wahrgenommen werden, da ansonsten Anfahrtskosten zu bezahlen wären.

Die Option bleibt aber bestehen, die Massagen auch außerhalb pp. bei den Notariaten anzubieten.

Das Angebot liegt derzeit bei 17,- € je Person – ohne Anfahrtskosten.

 Aus dem Budget des Gesundheitsmanagements kann hierzu ein Zuschuss bezahlt werden. Die Höhe hängt natürlich von der Nachfrage ab.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie unverzüglich Ihr Interesse per Antwortmail bekunden könnten.“

Also: Wellness beim Amtsgericht, bzw. das Ganze unter der Überschrift „Gesund + Fit….“. Da sag noch mal einer die Justiz kümmere sich nicht um (die Gesundheit) ihre(r) Mitarbeiter. Ich stelle mir das Szenario vor und frage mich, da die Massagen ja auch im Gebäude des AG angeboten werden: Wo? Im Dienstzimmer der Richter, Rechtspfleger usw.? Oder will man ggf. das Anwaltszimmer, falls es eins gibt, umfunktionieren? Aber vielleicht ja auch die Bücherei. Denn die braucht man ja kaum, wenn eh nur alte Auflagen dort zu finden sind.

Ice Bucket Challenge – Grünen-Chef Chef Özdemir und (s)eine (?) Hanfpflanze

entnommen wikimedia.org Urheber slgckgc

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Urheber slgckgc

Alle Welt berichtet(e) über Ice Bucket Challenge und den 20-jährigen, der seinen Beitrag so geschickt gepostet hat, dass er dank Ice Bucket Challenge und Facebook in den Knast kommt (vgl. dazu u.a. hier bei 20-jähriger kommt dank Ice Bucket Challenge und Facebook in den Knast). Mindestens genauso interessant, weil zumindest „schusselig“, scheint aber Grünen Chef Özedemir zu sein. Der hat – wie es sich gehört (?) – natürlich auch an der Aktion teilgenommen und dabei auf einem Balkon neben einer Hanfpflanze posiert. (vgl. hier bei Focus). Laut Focus/“Özdemir kein Versehen, sondern bewusst gesetzt“. Nun man fragt sich wofür und warum? Die Antwort kommt dann gleich vom Betroffenen: ein „Akt für die Drogenliberalisierung“. Na ja.

Die Aktion hat dann auch gleich die Staatsanwaltschaft Berlin auf den Plan gerufen. Die ermittelt dann wohl wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln. Nun ja, allein das Stehen neben einer Hanfpflanze dürfte noch kein Besitz sein/begründen. Aber wenn „bewusst gesetzt“? Dann man los mit der „Drogenliberalisierung“.