Kategoriearchiv: Kurioses

In eigener Sache: So nicht Frau Kollegin, oder: Zeitlich unter Druck setzen lasse ich mich nicht

entnommen: openclipart.org

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Ich war gestern privat unterwegs (muss auch mal sein). Natürlich hat man dann in den heutigen Zeiten ein Smartphone mit. Man will ja schließlich mit der großen weiten Welt verbunden sein/bleiben und wissen, was passiert. Auch sollen ja Emails eingehen und gelesen wqerden können. Über die Sinnhaftigheit dieses Phänomens des „Überall erreichbar sein wollen /müssen (?)“ kann man lange diskutieren, was aber jetzt nicht Sinn dieses Postings ist. Sondern:

Mich erreicht dann gestern unterwegs um 17.23 Uhr eine Email einer Kollegin, die noch unter dem Betreff: „Anfrage zu § 33 und § 56 RVG“ ganz harmlos daher kam. Ah, habe ich gedacht, eine gebührenrechtliche Anfrage, vielleicht sogar etwas für das RVG-Rätsel. So harmlos war in meinen Augen die Mail dann aber nicht. Nicht wegen der Thematik bzw. der Frage, sondern aus einem anderen Grund. Hier dazu zunächst die Mail:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich wende mich auf diesem Wege an Sie und hoffe auf eine schnelle Beantwortung meiner Frage.

Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei war als Pflichtverteidiger bestellt. Das Amtsgericht hat die beantragten Gebühren vollumfänglich festgesetzt, worauf die Bezirksrevisorin Erinnerung eingelegt hat und eine Überzahlung einwandte. Das Amtsgericht hat der Erinnerung nicht abgeholfen. Es erging ein ablehnender Beschluss. Hiergegen wurde durch die Bezirksrevisorin Beschwerde eingelegt. Der Beschwerde wurde stattgegeben. Das Landgericht hat sich den Ausführungen der Revisorin angeschlossen und eine Überzahlung bestätigt.

Ich habe leider nicht gefunden, ob – und ggf. welches – Rechtsmittel unsererseits einzulegen ist.

Im Hinblick auf evtl. laufende Fristen darf ich Sie höflichst bitten mir unverzüglich zu antworten.  Ich danke und verbleibe…“

Da war ich dann doch ein wenig – gelinde ausgedrückt – negativ erstaunt, man kann auch sagen, verärgert. Zweimal eine konkludete Fristsetzung – „schnelle Beantwortung meiner Frage“ und „Sie höflichst bitten mir unverzüglich zu antworten„. So nicht, habe ich gedacht, denn das mag ich nun gar nicht, Ich bin ja gerne bereit, (gebührenrechtliche) Anfragen zu beantworten, aber zeitlich unter Druck lasse ich mich bei diesem „Service“ nicht setzen. Er ist kostenlos. Warum soll ich mir also zu dem übrigen Stress an der Stelle auch noch Stress machen lassen? Und dann auch noch „unverzüglich“, soll also – § 121 BGB – „ohne schuldhaftes Zögern“ antworten. Wieso schuldhaft? Zu was bin ich denn verpflichtet und wieso kann ich schuldhaft handeln? Ich sehe da keine Verpflichtung meinerseits, „unverzüglich“ auf „gebührenrechtliche Anfragen“ kostenlos zu antworten.

Aber da man ja nie weiß, was daraus wird und was da ggf. von einem LG oder OLG zusammengebastelt wird, habe ich dann doch über das BlackBerry per Email um 17:28 Uhr geantwortet:

„Hallo Frau Kollegin, ich bin derzeit privat unterwegs. M.E. – ich habe kein RVG bei mir – kein Rechtsmittel, wenn die weitere Beschwerde nicht zugelassen ist. Steht aber alles im Gesetz. Ich hoffe, das war „unverzüglich “ genug. Die inzidente Fristsetzung irritiert mich schon. Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone.“

Darauf habe ich dann – ohne Anrede und ohne Grußformel – um 18.04 Uhr als Antwort erhalten:

„Ich danke Ihnen und wünsche noch einen schönen Abend.“

Mehr nicht, aber immerhin ein „danke“ – was bei den Anfragen übrigens nicht üblich ist. Mehr aber nicht. Ich frage mich nun, hat die Kollegin überhaupt gemerkt, worauf es mir ankam? Wahrscheinlich nicht oder doch und Sie wusste nicht, wie sie nun reagieren sollte. Nun, egal.

Fazit daraus bzw. „In eigener Sache“: Ich beantworte Anfragen gerne, wenn es nicht zu viel werden (aber dann melde ich mich schon). Unter Druck setzen lasse ich mich mit Fristsetzungen aber nicht, darauf reagiere ich in Zukunft nicht mehr oder eben „sauer“. Also ein „Eilt“, ein „unverzüglich“ oder Ähnliches ist kontraproduktiv. Zumal dann, wenn man die Anfrage wegen eines zu knappen Sachverhalts kaum erschöpfend beantworten kann. Allerdings stand/steht hier nun wirklich alles im Gesetz – vgl. die §§ 33, 56 RVG.

Na bitte, geht doch: Muslim darf Schützenkönig bleiben.

entnommen wikimedia.org Urheber Deutsche Bundespost

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Urheber Deutsche Bundespost

Ich hatte am Montag über die Probleme berichtet, die der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS) mit einem muslimischen Schützenkönig in Werl hatte/ hat (vgl. Darf ein Muslim Schützenkönig sein/werden?). Der Ordnung halber und zur Abrundung kann man jetzt darüber berichten, dass der BDHS nun eine „Ausnahme“ macht (vgl. dazu u.a. hier): Danach kann/darf (?) Mithat Gedik kann Schützenkönig bleiben. Das hat der BHDS beschlossen. Und weiter: „Als Ausdruck von Respekt und Integration würden „ausnahmsweise“ keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft erhoben. Am Bezirkskönigsschießen dürfe er allerdings nicht teilnehmen.“  Na ja, aber immerhin. Und offenbar musste Mithat Gedik nicht erst konvertieren, wie es noch am Anfang der Woche ins Spiel gebracht worden war.

Darf ein Muslim Schützenkönig sein/werden?

entnommen wikimedia.org Urheber Deutsche Bundespost

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Urheber Deutsche Bundespost

Mit der – zugegeben – außerhalb von Straf- und OWi-Recht liegenden Frage: „Darf ein Muslim darf Schützenkönig sein/werden?“ befasst sich heute die Tagespresse (vgl. hier u.a. den Bericht bei Welt-online). Auslöser für die Frage ist die Regentschaft von Mithat Gedik in seinem Schützeverein/ einer Schützenbrunderschaft im westfälischen Werl. Da hat er den Vogel abgeschossen und ist damit Schützenkönig. Ärger gibt es aber jetzt mit dem Dachverband, dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS). Der weist darauf hin, dass nach der Satzung der 33-jährige türkischstämmige Muslim, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, katholische Religion als Abiturfach belegte, verheiratet ist und vier Kinder hat – also voll integriert – gar nicht hätte Mitglied im Verein werden dürfen. Dort heiße es in § 2 nämlich, dass die Bruderschaft „eine Vereinigung von christlichen Menschen“ sei.

Tja, formal dürfte der Dachverband Recht haben.

Zum „verhinderten Schützenkönig“ heißt es „Gedik schüttelt angesichts dieser Forderung [= ihn u.a. um Abdankung zu bitten] nur den Kopf. „Es ist mir völlig unverständlich, dass wir im 21. Jahrhundert solche Diskussionen führen müssen.“ Er habe in den vergangenen Tagen viel Zuspruch bekommen. „Einige haben gesagt, dass das Ganze doch nichts mehr mit Integration zu tun hat.“ Besonders bedenklich findet Gedik, dass seinem Brudermeister aus den Reihen des Dachverbandes empfohlen worden ist, ihn zum Konvertieren aufzufordern.“

Zu dem Bericht passt dann ganz gut:

Die “schwule Schützenkönigin” soll nicht mit auf den Thron…..

Wo darf/muss die “schwule Schützenkönigin” gehen? Das ist eine Frage…

„Am Tag als der Regen kam“, oder: Auf der Luftmatratze durch die Stadt

Luftmatratze„Am Tag als der Regen kam“, das war für Münster gestern. So etwas habe ich hier noch nicht erlebt. Angeblich das schlimmste Unwetter, das Münster je getroffen hat, Gewitter, Hagel und Starkregen (jetzt weiß ich, was das ist). Ab dem späten Nachmittag hat es geschüttet, über 100 l/qm waren es dann gestern Abend/heute Nacht, als es so gegen 00.30 Uhr endlich aufhörte. Verkehrschaos an allen Stellen, das Wasser stand kniehoch (zu allem hier die WN). Die Feuerwehr ist noch immer unterwegs. Wenn man so mitten drin ist/war, da wird es einem doch ganz anders und man kann sich vorstellen, was „monsunartige“ Regenfälle sind, von denen man immer wieder liest. Die entstandenen Sachschäden sind sicherlich schlimm, aber nebensächlich, wenn man liest, dass ein Mann in seinem Keller ertrunken ist.

Aber: Es gibt dann auch Mitbürger, die ihren Humor nicht verlieren und die Gelegenheit nutzen, um auf der Luftmatratze durch die Stadt zu fahren. Wann hat man dazu schon mal die Gelegenheit? Aufgenommen wahrscheinlich weit vor den o.a. Ereignissen bzw. bveor es richtig schlimm wurde. Dazu gibt es dann auch noch ein Video auf der Facebook-Seite von Antenne Münster, die übrigens wegen Stromausfall nicht senden können.

An anderen Stellen sah es dann nicht so lustig aus wie (zunächst) in der Innenstadt:

steinfurter-strassePromenadeUmgehungs

So, Bilder habe ich von Twitter. Jetzt hoffe ich mal, dass da nicht die Abmahnung kommt.

Funktionär, oder: Si tacuisses, philosophus mansisses.

entnommen wikimedia.org Fotograf: Andreas Wieland

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Fotograf: Andreas Wieland

Mit Funktionären ist das immer so eine Sache, habe ich anlässlich einer Diskussion gedacht, die gerade in Münster geführt wird. Da hat sich nämlich ein – in meinen Augen – „Funktionär“ geäußert, dem man nun entgegenhalten möchte: Si tacuisses, philosophus mansisses. Um es für Außenstehende/Nichtmünsteraner verständlich zu machen, muss ich ein wenig weiter ausholen:

Wer Münster kennt, kennt auch die Münsteraner Promenade, ein Grüngürtel, der sich baumbestanden um die Innnenstadt erstreckt – daher auch „Stadt im Lindenkranz“. Die Promenade liegt auf den alten Wallanlagen. Sie ist autofrei und den Fußgängern, Radfahrern, Joggern usw. vorbehalten. Und sie wird von diesen allen auch eifrig genutzt. Seit einiger Zeit werden auf der Promenade von der Stadt Münster aber auch öffentliche Veranstaltungen erlaubt bzw. durchgeführt, und zwar auf einem Teilbereich – seit mehr als 30 Jahren – fünfmal im Jahr der „Promenadenflohmarkt, und zwar i.d.R. drei- bis viermal/Jahr eintägig an einem Samstag und ein- bis zweimal/Jahr an einem Freitagabend und Samstag ein Nachtflohmarkt, gerade am letzten Wochenende wieder gelaufen. Außerdem wird seit einigen Jahren zweimal im Jahr ein Musik-Event „Grünflächenunterhaltung“ durchgeführt, eine kostenlose Veranstaltung , auf der Laien- aber auch Profimusiker die Promenade für einige Stunden in einen Konzertsaal verwandeln. Beides – zumindest die Flohmärkte – traditionsreiche Veranstaltungen.

Dass bei all diesen Veranstaltungen der Verkehr auf der Promenade – zumindest zeitweise und teilweise – beeinträchtigt wird, liegt auf der Hand. Und das hat nun dem Vorsitzenden den Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Münster nicht geschmeckt. Er ist nach der letzten Grünflächenunterhaltung“ Sturm gelaufen“ (vgl. hier: ADFC wettert gegen Veranstaltungen „Promenade ist keine Showbühne“) mit der Begründung: Münster sei eine Fahrradhochburg und ein „Fahrrad ist kein Spaß- oder Freizeitgerät, sondern ein vollwertiges Verkehrsmittel. Daher gehe es nicht an, dass die Fahrräder durch solche Veranstaltungen behindert würden.“ Und – on Topp: Leidtragende solcher Veranstaltungen „wären die Radfahrer. Sie müssten Umwege, zum Teil über stark befahrene Straßen, in Kauf nehmen, um pünktlich ans Ziel zu kommen. Er selbst habe einen Zug verpasst, weil bei der Grünflächenunterhaltung zu viele Zuhörer auf der Promenade standen und den Weg blockierten, sagt er. „

Man muss es m.E. zweimal lesen, weil man es beim ersten Mal nicht glaubt. Denn es kann doch nicht wahr sein. Da sollen also sieben Veranstaltungen/Jahr – das sind bei 365 Tagen/Jahr gerade mal 1,92 % – Fahrräder behindern und das als Anlass/Grund dienen, um solche Veranstaltungen zu verbieten?. Si tacuisses, philosophus mansisses. Und dementsprechend ist dann auch in der Presse der Sturm los gebrochen mit Leserbriefen, alle offenbar von Radfahrern (wer ist das in Münster nicht), mit dennoch mit dem Tenor: Hat der sie denn noch alle? (vgl. auch den Kommentar in den „Westfälischen Nachrichten: Die Promenade ist für alle da). Dem schließe ich mich gerne an und frage mich/rate:

  • Wie ist es mit den Stadtteil- und Straßenfesten, für die ganz Stadtteile und zum Teil Hauptverkehrsstraßen gesperrt werden? Müsste man da dann nicht auch ran?
  • Und dann im grunde die Frage: Hat man beim ADFC eigentlich nichts anderes zu tun? Ich wüsste schon ein Betätigungsfeld, nämlich: (Nach)Schulungen für Radfahrer (in Münster), unter dem Motto „Die StVO gilt auch für uns“, die dann hoffentlich zu der Erkenntnis führten, dass
    • Stoppschilder auch für Radfahrer gelten,
    • Vorfahrt achten und Zebrastreifen für Radfahrer nicht „rechtsfreier Raum“ ist,
    • auch Radfahrer nicht beim Fahren telefonieren dürfen,
    • der Bürgersteig dem Fußgänger vorbehalten ist,
    • Einbahnstraßen nicht – es sein denn, es ist eine Ausnahme geregelt – gegen die Fahrtrichtung befahren werden dürfen,
    • Rotlicht an Ampeln auch für Fahrradfahrer gilt,
    • auch Radfahrer links überholen müssen,
    • und – ganz wichtig – Fahrräder vielleicht so abgestellt werden sollten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern,
    • und – noch wichtiger – abgestellte/ausrangierte Fahrräder nicht an ihrem Abstellort vergessen werden und dort „abgestellt“ bleiben, bis dann endlich die Stadt so „mutig“ ist, sie zu entsorgen, um der Verwahrlosung“ der Stadt Einhalt zu gebieten.

Man fragt sich natürlich: Warum das Ganze? Die Antwort liegt m.E. auf der Hand, denn: Beruht der Vorstoß vielleicht nur auf Verärgerung über eigenes Unvermögen, zeitlich richtig zu disponieren, um den Zug dann doch noch rechtzeitig zu erreichen. Also fehlerhaftes Zeitmanagement. Im Übrigen: Das Event ist ja nicht vom Himmel gefallen, man wusste also, dass die Promenade voll ist. Das ist so ähnlich wie bei der Deutschen Bahn. Die wird auch immer vom Winter überrascht. Und man kann sich natürlich auch – wie in den Leserbriefen gefragt wird – fragen: Wie wäre es mal mit einem Umweg gewesen, den man vorab auch über nicht „stark befahrene Straßen“ hätten planen können? Also: Si tacuisses, philosophus mansisses.

So, musste mal sein 🙂 .