In eigener Sache: So nicht Frau Kollegin, oder: Zeitlich unter Druck setzen lasse ich mich nicht

entnommen: openclipart.org

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Ich war gestern privat unterwegs (muss auch mal sein). Natürlich hat man dann in den heutigen Zeiten ein Smartphone mit. Man will ja schließlich mit der großen weiten Welt verbunden sein/bleiben und wissen, was passiert. Auch sollen ja Emails eingehen und gelesen wqerden können. Über die Sinnhaftigheit dieses Phänomens des „Überall erreichbar sein wollen /müssen (?)“ kann man lange diskutieren, was aber jetzt nicht Sinn dieses Postings ist. Sondern:

Mich erreicht dann gestern unterwegs um 17.23 Uhr eine Email einer Kollegin, die noch unter dem Betreff: „Anfrage zu § 33 und § 56 RVG“ ganz harmlos daher kam. Ah, habe ich gedacht, eine gebührenrechtliche Anfrage, vielleicht sogar etwas für das RVG-Rätsel. So harmlos war in meinen Augen die Mail dann aber nicht. Nicht wegen der Thematik bzw. der Frage, sondern aus einem anderen Grund. Hier dazu zunächst die Mail:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich wende mich auf diesem Wege an Sie und hoffe auf eine schnelle Beantwortung meiner Frage.

Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei war als Pflichtverteidiger bestellt. Das Amtsgericht hat die beantragten Gebühren vollumfänglich festgesetzt, worauf die Bezirksrevisorin Erinnerung eingelegt hat und eine Überzahlung einwandte. Das Amtsgericht hat der Erinnerung nicht abgeholfen. Es erging ein ablehnender Beschluss. Hiergegen wurde durch die Bezirksrevisorin Beschwerde eingelegt. Der Beschwerde wurde stattgegeben. Das Landgericht hat sich den Ausführungen der Revisorin angeschlossen und eine Überzahlung bestätigt.

Ich habe leider nicht gefunden, ob – und ggf. welches – Rechtsmittel unsererseits einzulegen ist.

Im Hinblick auf evtl. laufende Fristen darf ich Sie höflichst bitten mir unverzüglich zu antworten.  Ich danke und verbleibe…“

Da war ich dann doch ein wenig – gelinde ausgedrückt – negativ erstaunt, man kann auch sagen, verärgert. Zweimal eine konkludete Fristsetzung – „schnelle Beantwortung meiner Frage“ und „Sie höflichst bitten mir unverzüglich zu antworten„. So nicht, habe ich gedacht, denn das mag ich nun gar nicht, Ich bin ja gerne bereit, (gebührenrechtliche) Anfragen zu beantworten, aber zeitlich unter Druck lasse ich mich bei diesem „Service“ nicht setzen. Er ist kostenlos. Warum soll ich mir also zu dem übrigen Stress an der Stelle auch noch Stress machen lassen? Und dann auch noch „unverzüglich“, soll also – § 121 BGB – „ohne schuldhaftes Zögern“ antworten. Wieso schuldhaft? Zu was bin ich denn verpflichtet und wieso kann ich schuldhaft handeln? Ich sehe da keine Verpflichtung meinerseits, „unverzüglich“ auf „gebührenrechtliche Anfragen“ kostenlos zu antworten.

Aber da man ja nie weiß, was daraus wird und was da ggf. von einem LG oder OLG zusammengebastelt wird, habe ich dann doch über das BlackBerry per Email um 17:28 Uhr geantwortet:

„Hallo Frau Kollegin, ich bin derzeit privat unterwegs. M.E. – ich habe kein RVG bei mir – kein Rechtsmittel, wenn die weitere Beschwerde nicht zugelassen ist. Steht aber alles im Gesetz. Ich hoffe, das war „unverzüglich “ genug. Die inzidente Fristsetzung irritiert mich schon. Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone.“

Darauf habe ich dann – ohne Anrede und ohne Grußformel – um 18.04 Uhr als Antwort erhalten:

„Ich danke Ihnen und wünsche noch einen schönen Abend.“

Mehr nicht, aber immerhin ein „danke“ – was bei den Anfragen übrigens nicht üblich ist. Mehr aber nicht. Ich frage mich nun, hat die Kollegin überhaupt gemerkt, worauf es mir ankam? Wahrscheinlich nicht oder doch und Sie wusste nicht, wie sie nun reagieren sollte. Nun, egal.

Fazit daraus bzw. „In eigener Sache“: Ich beantworte Anfragen gerne, wenn es nicht zu viel werden (aber dann melde ich mich schon). Unter Druck setzen lasse ich mich mit Fristsetzungen aber nicht, darauf reagiere ich in Zukunft nicht mehr oder eben „sauer“. Also ein „Eilt“, ein „unverzüglich“ oder Ähnliches ist kontraproduktiv. Zumal dann, wenn man die Anfrage wegen eines zu knappen Sachverhalts kaum erschöpfend beantworten kann. Allerdings stand/steht hier nun wirklich alles im Gesetz – vgl. die §§ 33, 56 RVG.

9 Gedanken zu „In eigener Sache: So nicht Frau Kollegin, oder: Zeitlich unter Druck setzen lasse ich mich nicht

  1. cepag

    frech? unverschämt? anmaßend?
    alles.
    Was denkt die sich? Vielleicht meint sie, „Burhoff“ sei ein Gratis-Rechtsauskunftsservice, den sie über Beiträge zur Kammer finanziert….

  2. Navi

    Hallo Herr Burhoff,

    evtl. sollten Sie einen Aboservice aufmachen. Für XXX€ im Monat dürfen Sie mir gerne 3 Fragen über Gebührenrecht stellen. Die Beantwortung erfolgt bis 16h innerhalb von xxh.

    Aber Ihre Kollegin hat so auch etwas erreicht. Sie regen sich mehr drüber als gut wäre. Unverschämt war es aber schon.

    Mfg

    Navi

  3. Abo = VORAB-Inkasso

    Hallo Herr Burhoff,

    Sie haben die Idee nicht/falsch verstanden.
    Bei einem Abo haben Sie das Geld vorher (sonst tun Sie ja nichts). Deshalb ist das Inkasso schon gelaufen.

    Als fairer Anbieter können Sie ja ein Fall-Abo (für 100 EUR beantworte ich Ihnen 2 Fragen) anstatt eines Monats-Abos machen 😉

  4. Rüdiger Spormann

    Die Kollegin hat sicher nichts gemerkt, ihre gedankenlose Rücksichtslosigkeit macht betroffen. Was denkt sich diese offensichtlich etwas unsozialisierte Dame eigentlich? Ich meine, lieber Herr Kollege Burhoff, dass Sie viel zu höflich reagiert haben.

  5. Toni

    WIe wäre es mit einer Anmeldung bei frag-einen-anwalt.de? Das sind doch alle deutschen Top-Anwälte vertreten? ;-)))

  6. Burhoff-Fan

    „und hoffe auf eine schnelle Beantwortung meiner Frage.“ und „Im Hinblick auf evtl. laufende Fristen darf ich Sie höflichst bitten mir unverzüglich zu antworten. Ich danke und verbleibe…” –> es könnte auch sein, dass Sie da etwas zu viel hineininterpretieren. Vielleicht ist es auch nur unglücklich formuliert. Möglicher Weise dachte die gute Frau auch nur, dass ein „Wir haben hier ein Problem und können das nicht lösen. Sie sind unser E-Mail-Joker. Da möglicherweise Fristen laufen, wäre es klasse, wenn Sie mir – sofern Sie können und es Ihre Zeit zulässt – schnell antworten.“ nicht gut genug für eine E-Mail an Herrn Burhoff klingt und hat mit der holprigen Formulierung zu einer ungewollten Missstimmung geführt. Eine Antwort nach einer etwaig versäumten Rechtsmittelfrist wäre ja auch ziemlich ärgerlich. Wieso sie allerdings nicht Ihren indirekten Hinweis verstanden, bleibt offen oder ist einer kurzen Antwort per Handy-E-Mail geschuldet.

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