Archiv der Kategorie: Kurioses

Preis der Mitternachtssuppe am 1.1.2026 um 0.00 Uhr?, oder: Auswirkungen der Umsatzsteuersatzreduzierung

Und dann ist der letzte Tag des Jahres angebrochen. Hier natürlich auch 🙂 . Ich eröffne ihn mit einem „geklauten“ Beitrag, und zwar geklaut beim NWB-Experten-Blog (vgl. hier das Original). Das ist das Blog des Verlages, in dem in diesem Jahr die 12. Auflage meines „Vereinsrechts“ erschienen ist.

In dem Beitrag heißt es unter der Überschrift: „Wie viel kostet die Mitternachtssuppe am 1.1.2026 um 0.00 Uhr?“:

„Ab dem 1.1.2026 soll der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Für die Abgabe von Getränken soll es bei dem regulären Steuersatz von 19 Prozent bleiben. Dies sieht das Steueränderungsgesetz 2025 vor. Bloß: Es ist noch nicht beschlossen und angesichts der derzeitigen Querelen kann es sein, dass erst nach der letzten Bundesratssitzung dieses Jahres am 19.12.2025 klar ist, ob die Senkung des Steuersatzes tatsächlich kommen wird.

Nun sind kurzfristig umzusetzende Steueränderungen schon ärgerlich genug. Im Falle des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie stellen sich aber mit der Gesetzesänderung wichtige Praxisfragen. Beispiel: Wie viel kostet die Mitternachtssuppe am 1.1.2026 um 0:00 Uhr, wenn mit dem Servieren am 31.12.2025 um 23:59 Uhr begonnen wurde und sich der Service bis um 0.00 Uhr am 1.1.2026 hinzieht? Das heißt: Sind 19 Prozent oder bereits nur 7 Prozent zu berechnen? Nun gut, die Mitternachtssuppe ist vielleicht kein gutes Beispiel. Nehmen wir aber das Fünf-Gang-Menü zum Preis von 120 Euro (brutto), dessen letzter Gang um 0:30 Uhr serviert wird – vor allem, wenn die Gänge auch einzeln bestellt werden können. Oder das Silvesterbuffet, bei dem auch nach 0.00 Uhr noch nachgelegt wird.

Als der Steuersatz nach Auslaufen der Corona-Sonderregelung erhöht wurde, hieß es seinerzeit (BMF-Schreiben vom 21.12.2023, BStBl 2024 I S. 90): „Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.“

Ob eine Billigkeitsregelung auch für den Jahreswechsel 2025/2026 gelten wird? Ich weiß es nicht, hoffe aber, dass sich die Mitarbeiter des BMF am 19.12.2025 noch nicht komplett in den Weihnachtsurlaub verabschiedet haben und dann kurzfristig ein BMF-Schreiben herausgeben.

Denkanstoß:

Wie sollen Gastronomen eigentlich – Stand heute – die Preise für ihr Silvestermenü kalkulieren? Mit 7 oder mit 19 Prozent Umsatzsteuer? Was würden Sie Ihren Mandanten raten? Ich hoffe auf Ihre Mithilfe.“

Tja, ich kann nicht helfen, sondern nur den Kopfschütteln, weil man m.E. mal wieder die Auswirkungen einer Gesetzesänderung nicht bedacht hat. Ob es kurzfristig noch ein BMF-Schreiben gegeben hat, ich weiß es nicht. Ich habe es nicht gefunden:

„Spende meiner 65.912.000 Euro an eine ehrliche und ernsthafte Person“, oder: Wird doch gerne genommen

© fotomek – Fotolia.com

Nun bin ich aber wirklich bei den „armen Leuten weg“ bzw. da ist mal wieder eine „Spendenmail“.

Mich erreicht gerade unter dem Betreff: „RE: RE: RE: Spende meiner 65.912.000 Euro an eine ehrliche und ernsthafte Person“ folgende Mail – (Klarname ist geixxt):

„Hallo ehrenwert

Ich bin xxxxxxxx. Ich habe Prostatakrebs, der todkrank ist, das heißt, ich bin zum sicheren Tod verurteilt.

Mein behandelnder Arzt hat mir gerade mitgeteilt, dass meine Tage aufgrund meines verschlechterten Gesundheitszustands gezählt sind.

Mein Familienstand ist so, dass ich keine Frau und noch weniger Kinder habe, denen ich mein Erbe hinterlassen könnte, weil ich meine Frau vor 6 Jahren verloren habe, was mich sehr betroffen hat und ich nicht konnten bisher wieder heiraten, wir hatten keine Kinder.

Deshalb möchte ich Ihnen gnädig und um den Armen zu helfen, mein Erbe in Höhe von 65.912.000 Euro hinterlassen, damit Sie es den Armen, den Armen, helfen können Obdachlose, Bedürftige.

Ich möchte, dass Sie mir folgende Informationen geben:

1 – Ihr vollständiger Name

2 – Ihre genaue Adresse

3 – Ihre direkte Telefonnummer und, wenn möglich, Ihre Faxnummer.

4 – dein Beruf

Bitte geben Sie mir eine Antwort, um mit meinem Anwalt in Kontakt zu treten.

Ich zähle auf Ihren guten Willen und insbesondere auf die gute Verwendung dieser Mittel für Ihre Arbeit.

Gott segne dich.“

Also ich finde, das ist schon ok, dass er mich angeschrieben hat. Denn ich bin „ehrenwert“, ich bin „ernsthaft“ – na ja, gerade nicht so – und auf meinen guten Willen bei der Verwendung der Mittel kann er zählen.

Also: Ich habe mich gemeldet und meine Bank schon mal auf den zu erwartenden Geldeingang vorbereitet.

Kurios: JVA Berlin Tegel ist/war eine Mucki-Bude

© ogressie Fotolia.cm

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In der „Ostfriesen-Zeitung“ von gestern – ja, ich bin auf Borkum und da geht es nicht anders – lese ich gerade über einen kuriosen Eintrag – Fehler (?) – bei Google:

Wenn man dort nach der JVA Berlin-Tegel sucht, erhält man das Ergebnis, dass das Gefängnis/die JVA auch eine Muckibude ist. Besser schreibe ich wohl „war“. Denn, wenn man jetzt noch sucht, gibt es das Ergebnis nicht mehr, sondern man bekommt als Treffer:

„Die Justizvollzugsanstalt Tegel im gleichnamigen Ortsteil des Berliner Bezirks Reinickendorf ist die größte geschlossene und zugleich eine der ältesten Justizvollzugsanstalten Deutschlands. Wikipedia

Adresse: Seidelstraße 39, 13507 Berlin

Öffnungszeiten:

Heute geöffnet · 24 Stunden geöffnet.“
In den letzten Tagen muss dort dann wohl gestanden haben: „Gesundheits-Park – Ihr Figur Experte“ und geöffnet war von 12.00 – 18.00 Uhr (vgl. hier).
Aber auch jetzt ist ja noch 24 Stunden geöffnet. Kurios 🙂 .

Bei mir kommentiert Justin Bieber :-)

entnommen openclipart.org

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Zum Wochenauftakt dann aus dem „Kessel Buntes“ 🙂 :

Wenn man sich mit Bloggern unterhält, kommt man schnell zu dem Thema „Kommentatoren“. Vor allem natürlich wegen der Inhalte von Kommentaren, wobei „Troll-Kommentare“eine große Rolle spielen (im Moment ist allerdings Ruhe, ich will es jedoch nicht verrufen). Aber die Rede ist dann auch von der Anonymität von Kommentatoren. Ja, ich weiß – und ich brauche dazu keinen Kommentar 🙂 : Das BVerfG sagt, „man darf das“ usw.  Aber muss man auch? Nun, die Frage lasse ich mal an dieser Stelle offen bzw. meine dazu nur: Wenn man eine Meinung hat, kann/sollte man sie auch offen vertreten. Aber das ist dann eine andere Frage.

Die Anonymität beim Blogkommentieren führt dann aber manchmal zum Schmunzeln, und zwar über die Namen, unter denen kommentiert wird. Das sind dann „Ich“, „Leser“, „Eumel“, „Idefix“, „Frik“ – und „Gast“, was besonders interessant ist, wenn zu einem Beitrag verschiedene „Gast“Kommentatoren kommentieren. Natürlich gibt es auch – das will ich nicht vergessen Klarnamen. Und über einen Klarnamen war ich dann doch erstaunt und natürlich auch erstaunt, dass „er“ mein Blog liest (?): Justin Bieber !!!!. Ja, er hat  kommentiert, und zwar meinen Beitrag vom vergangenen Montag: „5.000.000 Besucher – die Marke ist auf Burhoff-Online „geknackt“….„.

Kommentiert worden ist mit:

5 Millionen Seitenabrufe habe ich TÄGLICH.“

Und ich habe es nicht lassen können – natürlich 🙂 – und habe geantwortet mit:

„Ja, und? Das interessiert mich wenig. Ich mag die Musik von Justin Bieber – wer ist das? – eh nicht.“

Aber dennoch vielen Dank, lieber Justin Bieber für den Kommentar. Es war übrigens einer von – wenn WordPress richtig gezählt hat – inzwischen 12.601.

Auf dem „Traumschiff“ mit Sascha Hehn: Sind 1.000 € Reisepreisminderung genug?

entnommen wikimedia.org Urheber Charvosi

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Urheber Charvosi

Und dann – heute ist ja noch Feiertag – ein wenig leichte Kost, die m.E. in die Rubrik „Kurioses“ gehört, oder? Die Meldungen zu dem AG Bonn, Urt .v. 15.01.2016 – 101 C 423/15 – sind auch schon etwas älter, einen Volltext habe ich leider auch nicht gefunden.

Es ging in dem Verfahren um eine Reisepreisminderungsklage eines Rentnerpaares aus Berlin. Das Paar hatte mit dem „Traumschiff“ eine Kreuzfahrt gemacht und verlangte nun eine Entschädigung dafür, dass auf der Kreuzfahrt Filmleute an Bord waren, die Drearbeiten zur ZDF-„Traumschiff“-Serie durchführten. Das hatte die Reisenden so genervt, dass sie geklagt hatten.

Das AG Bonn hat der  Klage auf Reisepreisminderung stattgegeben. Das Reiseunternehmen, bei dem das Paar gebucht hatte, muss für die Reisetage, an denen auf ihrem Kreuzfahrtschiff gedreht wurde, 1.022,76 € zurückzahlen. Das ist eine Minderung um 20 Prozent an zwölf Drehtagen.

Zum Hintergrund: Die Eheleute hatten die 26-tägige Kreuzfahrt von Vietnam nach Neuseeland auf der „MS Amadea“ für 11.080 € gebucht. Was sie nicht wussten: Das relativ kleine Schiff mit 600 Passagieren ist seit Anfang 2015 Drehkulisse fürs „Traumschiff“. Der Anwalt des Reiseveranstalters gab laut einem Zeitungsbericht zu, dass man die Kunden nicht vor der Abfahrt informiert habe – und verwies darauf, dass die Medien darüber berichtet hätten. Während der Kreuzfahrt waren immer Teile des Luxusliners, vor allem das Promenadendeck, für Aufnahmen mit Sascha Hehn als Kapitän und Heide Keller als Chefstewardess gesperrt. Das Ehepaar fühlte sich auch gestört durch lautes Hämmern und Sägen und Megafon-Anweisungen. Als Passagier sei man stets auf der Flucht vor dem Filmteam gewesen.

Das AG Bonn sagt: Es gehöre zum Vertrag einer ordnungsgemäßen Reise, dass Passagiere jederzeit alle Freizeitmöglichkeiten nutzen könnten. Einschränkungen beispielsweise durch die Absperrungen des Promenadendecks für die Dreharbeiten seien ein Reisemangel und müssten nicht hingenommen werden.

P.S. und nur zur Klarstellung und zur Ergänzung:

  1. Das Paar waren nicht meine Frau und ich 🙂
  2. Bei Spon ist in den Kommentaren die Frage diskutiert worden, ob 1.000 € Schmerzensgeld für eine Kreuzfahrt mit Sascha Hehn genug sind:

Dafür, das das Rentnerehepaar Sasha Hehn hat ertragen müssen, sind 1000 Euro Schmerzengeld doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Diese Fernsehmumie aus einer Zeit als die Erde noch flüssig war sollte doch endlich ihr baldiges Serienende finden, damit Harald Schmidt übernehmen kann. Von der Mumie zum Zombie quasi.“

oder auch:

wir sollten uns zunächst über – wenn auch späte – Rechtssprechung erstmal einfach freuen. für die Therapie des Sascha-Hehn-Posttraumas können wir uns immer noch in die Schwarzwaldklinkik einweisen lassen…“