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Auf dem „Traumschiff“ mit Sascha Hehn: Sind 1.000 € Reisepreisminderung genug?

entnommen wikimedia.org Urheber Charvosi

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Und dann – heute ist ja noch Feiertag – ein wenig leichte Kost, die m.E. in die Rubrik „Kurioses“ gehört, oder? Die Meldungen zu dem AG Bonn, Urt .v. 15.01.2016 – 101 C 423/15 – sind auch schon etwas älter, einen Volltext habe ich leider auch nicht gefunden.

Es ging in dem Verfahren um eine Reisepreisminderungsklage eines Rentnerpaares aus Berlin. Das Paar hatte mit dem „Traumschiff“ eine Kreuzfahrt gemacht und verlangte nun eine Entschädigung dafür, dass auf der Kreuzfahrt Filmleute an Bord waren, die Drearbeiten zur ZDF-„Traumschiff“-Serie durchführten. Das hatte die Reisenden so genervt, dass sie geklagt hatten.

Das AG Bonn hat der  Klage auf Reisepreisminderung stattgegeben. Das Reiseunternehmen, bei dem das Paar gebucht hatte, muss für die Reisetage, an denen auf ihrem Kreuzfahrtschiff gedreht wurde, 1.022,76 € zurückzahlen. Das ist eine Minderung um 20 Prozent an zwölf Drehtagen.

Zum Hintergrund: Die Eheleute hatten die 26-tägige Kreuzfahrt von Vietnam nach Neuseeland auf der „MS Amadea“ für 11.080 € gebucht. Was sie nicht wussten: Das relativ kleine Schiff mit 600 Passagieren ist seit Anfang 2015 Drehkulisse fürs „Traumschiff“. Der Anwalt des Reiseveranstalters gab laut einem Zeitungsbericht zu, dass man die Kunden nicht vor der Abfahrt informiert habe – und verwies darauf, dass die Medien darüber berichtet hätten. Während der Kreuzfahrt waren immer Teile des Luxusliners, vor allem das Promenadendeck, für Aufnahmen mit Sascha Hehn als Kapitän und Heide Keller als Chefstewardess gesperrt. Das Ehepaar fühlte sich auch gestört durch lautes Hämmern und Sägen und Megafon-Anweisungen. Als Passagier sei man stets auf der Flucht vor dem Filmteam gewesen.

Das AG Bonn sagt: Es gehöre zum Vertrag einer ordnungsgemäßen Reise, dass Passagiere jederzeit alle Freizeitmöglichkeiten nutzen könnten. Einschränkungen beispielsweise durch die Absperrungen des Promenadendecks für die Dreharbeiten seien ein Reisemangel und müssten nicht hingenommen werden.

P.S. und nur zur Klarstellung und zur Ergänzung:

  1. Das Paar waren nicht meine Frau und ich 🙂
  2. Bei Spon ist in den Kommentaren die Frage diskutiert worden, ob 1.000 € Schmerzensgeld für eine Kreuzfahrt mit Sascha Hehn genug sind:

Dafür, das das Rentnerehepaar Sasha Hehn hat ertragen müssen, sind 1000 Euro Schmerzengeld doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Diese Fernsehmumie aus einer Zeit als die Erde noch flüssig war sollte doch endlich ihr baldiges Serienende finden, damit Harald Schmidt übernehmen kann. Von der Mumie zum Zombie quasi.“

oder auch:

wir sollten uns zunächst über – wenn auch späte – Rechtssprechung erstmal einfach freuen. für die Therapie des Sascha-Hehn-Posttraumas können wir uns immer noch in die Schwarzwaldklinkik einweisen lassen…“