Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Das ist der Beitrag Nr. 6.000 – die Top-Twenty – ESO ES 3.0 immer (noch) dabei

 © kikkerdirk - Fotolia.com

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Heute ist mal wieder ein Gedenktag. Ja, und zwar gerade jetzt. Denn dieses ist der 6.000 Beitrag, der im „BOB“ – und seinen Vorgängern – online geht bzw. online gegangen ist. Im Mai habe ich das 6-Jährige „gefeiert“ und jetzt dann eben der 6.000 Beitrag. Zu solchen Gedenktagen passt dann immer ein wenig Statistik. Und die habe ich dann in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. das sind die Top-20-Beiträge aus der Reihe der 6.000 Beiträge.

Ranking 6.000 Beiträge

1.Die Dickfelligkeit des AG München – An der Antwort drückt man sich präsidial vorbei30.03.2015
2.Mit der Sackkarre ins OLG, oder: Wie schaffe ich sonst 85.000 Blatt Kopien zum Senat?25.09.2014
3.Entziehung der Fahrerlaubnis II: “Ich bin Staatsbürger des Deutschen Reiches”13.05.2013
4.Na bitte, geht doch: Poliscan Speed ist nicht standardisiert…29.01.2013
5.Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?07.06.2013
6.Alt oder neu – Inkrafttreten des 2. KostRMoG – welches Recht gilt?01.08.2013
7.Marihuana-Indoor-Plantage im Einfamilienhaus – ist der Gärtner Gehilfe?18.02.2013
8.Super, 5 Mio € gewonnen, ich höre auf zu bloggen/arbeiten 🙂29.04.2010
9.Die Wertgrenze bei der “geringwertigen Sache” bewegt sich nach oben – etwas08.11.2015
10.BGH verneint (allgemeines) Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands19.05.2010
11.Und nochmals: Der Pkw als gefährliches Werkzeug26.06.2012
12.Was ist nun mit ESO ES 3.0? Verwertbar – auch ohne Kenntnis der Messdaten?16.11.2012
13.Wie lange darf ein Strafverfahren dauern?27.12.2013
14.„Strafklageverbrauch“ im Bußgeldverfahren? – Hätten Sie es gewusst?25.09.2012
15.Immer wieder derselbe schwere Verteidigerfehler in der Revision…16.07.2010
16.Braucht jemand Munition gegen Geschwindigkeitsmessung mit ESO 3.0?18.05.2013
17.Die spinnen, die vom Focus…., oder: Was man mit 7.500 € alles machen kann.08.11.2013
18.Entbindung von der Schweigepflicht – Vorsicht!!!!14.02.2012
19.Nachricht/Mahnung vom Inkassobüro – ich lache mich schlapp…14.06.2013
20.eso ES 3.0, immer wieder – heute mit der Fotolinie19.10.2012

M.E. ganz interessant, was sich so nach oben gearbeitet hat. An der Spitze das AG München – hätte ich nicht gedacht, auf Platz – weit dahinter – die Sachkarre 🙂 . Und: Seit Jahren ESO ES 3.0 – immer wieder. Und der Beitrag aus der laufenden Woche zum AG Meißen, Urt. v. 29.05.2015 – 13 OWi 703 Js 21114/14 – dazu Ein Schwergewicht/Hammer aus Sachsen: 112 Seiten zu ESO ES 3.0 – ist so „abgegangen“, dass er sicherlich in einer der nächsten Zusammenstellungen auftauchen wird. Das die Fragen um ESO ES 3.0 gibt zu denken. Jedenfalls mir und sicherlich auch vielen Verteidigern, leider aber nicht allen AG/OLG und schon gar nicht dem Hersteller.

So, Rückblick beendet. Ich schaue dann nach vorn und starte morgen früh dann mit dem Beitrag 6.001. Also packen wir es an.

In eigener Sache: RVG-Forum wird abgeschaltet…….

RVG-Forum

RVG-Forum

Heute dann als erstes ein Posting/ein Hinweis in eigener Sache. Gerichtet ist dieses Posting vor allem an diejenigen, die sich auf Burhoff-online bei meinem Gebührenforum angemeldet haben. Leider ist dort eine „Massenmail“ aus technischen Gründen nicht möglich, so dass ich u.a. – neben einem RVG-Newsletter – diesen Weg wähle, um sie zu erreichen. Ich informiere heute also über folgende Änderung auf Burhoff-Online:

Dort läuft seit Februar 2004 das Burhoff RVG-Forum. Ich hatte es einige Monate vor Inkrafttreten des RVG 2004 ins Leben gerufen, um interessierten Kollegen, deren Mitarbeitern, aber auch Rechtspflegern und sonstigen im Justizbereich Tätigen, die mit Gebührenfragen befasst sind, eine Plattform zu bieten. Dieser Plan ist, wie ich meine, aufgegangen. Wir haben/hatten inzwischen 1442 registrierte Benutzer, die rund 6.300 Beiträge geschrieben haben.

Alles in allem ist das Forum in den vergangenen mehr als 10 Jahren verhältnismäßig problemlos gelaufen. Nun muss ich aber doch eine Änderung ankündigen. Ich habe mich entschlossen, das „alte“ RVG-Forum zu schließen. Das Forum ist die letzte PHP Komponente auf dem Server und ein sicherer Betrieb zunehmend schwerer zu gewährleisten. Deshalb wird das Forum auf neue, verbesserte Technik umgestellt. Das passt auch ganz gut zu dem demnächst – „Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus“ – anstehenden Relauch von „Burhoff Online“.

Aber keine Angst. In der Überschrift zu diesem Posting heißt es zwar: „In eigener Sache: RVG-Forum wird abgeschaltet…….“. Ich schließe aber das „RVG-Forum“ natürlich nicht ganz, denn dazu sind mir das Forum und die dort geführten Diskussionen, aber auch Anregungen, zu sehr an Herz gewachsen. Es wird daher ein neues Forum mit neuer Software geben, und zwar unter der Adresse „Burhoff-RVG-Forum„.

Das alte Forum wird heute abgeschaltet bzw. dort sind keine Neuanmeldungen mehr möglich und es können auch keine neuen Beiträge mehr gepostet werden. Allerdings bleiben die Beiträge noch sicht-/lesbar, dazu sind sie zu wertvoll. Neue Postings sind aber ab sofort nur noch im neuen Burhoff-RVG-Forum möglich. Die „alten“ Mitglieder müssen sich dort bitte wieder anmelden. Das muss sein, da ich die „alten“ Benutzer leider nicht einfach „mitnehmen“ kann/konnte.

Ich würde mich freuen, im neuen Forum „alte Gesichter“ begrüßen zu dürfen. Allerdings: Da das neue Forum für mich nicht kostenfrei ist und die Gebühren sich nach der Anzahl der Mitglieder richten, wäre ich dankbar, wenn sich nur diejenigen anmelden, die auch tatsächlich mitdiskutieren wollen. Wenn jemand  nur „Leser“ ist/sein will – was ja völlig ok ist -, dann geht das auch ohne Anmeldung. Von den o.a. 1.442 Mitgliedern im alten Forum haben z.B. fast 700 während der ganzen Zeit ihrer Mitgliedschaft keinen Beitrag gepostet, sind also nur Leser, würden aber auch als solche für die Berechnung der Gebühren beim neuen Forum mitzählen. Und noch etwas: Da das Forum eben nicht mehr kostenlos läuft – keine Sorge, es gibt kein Bezahlmodell –, habe ich von meinem Webmaster einen Paypal-„Spendenbutton“ impletieren lassen. Es steht also jedem frei, die „bezogene Leistung“ ggf. zu honorieren.

So, und nun wünsche ich Ihnen – und auch mir – im neuen Form genau so viel Spaß und Erfolg wie in dem alten „Burhoff-RVG-Forum“. Und: Wer ist der erste, der sich nach meinem Webmaster und mir registriert und wer postet als Erster? Na ja, so ganz geht es nicht mehr, denn zwei Postings von mir sind schon da 🙂

Mit besten Grüßen

Ihr Detlef Burhoff
Rechtsanwalt/RiOLG a.D.

Applaus, Applaus, oder: „…fühlte ich mich nach der Lektüre Ihres Handbuches doch wesentlich weniger hilflos“

© ProMotion - Fotolia.com

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Gestern war ich in Bonn. Nein, nicht, um bei dem schönen Wetter am Rhein zu sitzen und den vorbei fahrenden Schiffen nachzuschauen. Nein, es waren zwei andere Gründe, die mich in die Bundestadt geführt haben. Zunächst wollte ich mir mal die neuen Büroräume des ZAP-Verlages ansehen, in denen nach dem Umzug nun die Mitarbeiter des Verlages sitzen, die mit an meinen Handbüchern arbeiten. Schick 🙂 . Und dann war ich mit dem Marketing-Chef vom Anwaltverlag und „meinem“ Lektor bei „pro dialog„. Die Firma macht demnächst eine Telemarketing-Kampagne für die Handbücher und dafür sind die Verantwortlichen dort ein wenig – vor allem zum „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl.,“ –  gebrieft worden. Wenn also demnächst ein Anruf kommt: Nicht überrascht sein.

Zu dem Briefing hätte ich – ist mir aber leider erst später eingefallen – gut die Mail mitnehmen können, die mir vor einigen Tagen von einem Kollegen gesandt worden ist. Nicht wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts, der ist in meinen Augen eher „unschön“ und das Verhalten der dort agierenden Staatsanwaltschaft ist für mich nicht nachvollziehbar. Nein, die Mail hatte auch eine für mich positive Komponente und deshalb bringe ich sie hier heute, mit Erlaubnis des Verfassers, der allerdings ungenannte bleiben möchte, was ich verstehe.

Also. Er hat mir Folgendes geschrieben:

Lieber Herr Kollege,

da Sie als unermüdlicher juristischer Schriftsteller sicher auch vom Applaus Ihre Leser leben, möchte ich Ihnen heute ein großes Lob und meinen herzlichen Dank aussprechen.
Ich bin nämlich erstmals mit dem 68b konfrontiert und zwar in relativ brutaler Form.
Da ich mir erlaubt habe, für eine Geschädigte, die ihre Aussage korrigieren wollte („ich liebe ihn doch noch“) einen Termin zur Neuvernehmung bei der StA zu vereinbaren, wirft man mir versuchte Strafvereitelung vor.
Konkret lief das so ab, dass wir schon im Besprechungszimmer waren, als der Staatsanwalt mich zu einer „kurzen persönlichen Unterredung“ in sein Zimmer bat. Bei dem Satz „ihren Hut nehmen Sie am besten gleich mit“ schwante mir schon nichts Gutes.
Mir wurde dann der Ausschluss eröffnet, ich „durfte“ mein Handy abgeben und wurde durch eine weitere Staatsanwältin in die Kanzlei begleitet zur Beschlagnahme meiner Handakte.
Das war vor zwei Wochen. Ich las dann erstmals die Vorschrift und war doch erstaunt über die nordkoreanischen Vorgaben des Gesetzgebers: Statt Unschuldsvermutung gilt Fadenscheinigkeit mit Rechtsmittelausschluss. Natürlich bin ich in die Falle des § 68b III getappt.
Heute dann Teil 2 des Dramas: Die Mandantin wird aufgefordert, einen Anwalt zu benennen, der ihr für eine richterliche Vernehmung beigeordnet werden soll. „RA XXX. kommt nicht in Betracht, da er ausgeschlossen ist“ – so die Ermittlungsrichterin.
Ich habe dann doch mal zu Ihren Handbüchern gegriffen (noch nicht die allerneueste Ausgabe) und siehe da, ich kann zumindest in die Offensive gehen. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Ausschluss durch die StA (muss man erstmal finden). Und der Ermittlungsrichterin habe ich mitgeteilt, dass Sie meiner Mandantin doch bitte erstmal rechtliches Gehör gewähren möge unter Mitteilung der Gründe.
Dass die fehlenden Verfahrensvorschriften zum richterlichen Ausschluss wg. BVerfG alte Rechtsprechung und Art. 19 IV GG Anlass bieten, nicht nur etwas aktenkundig zu machen, sondern auch einen Beschluss zu verfassen, war sicher auch kein schlechter Hinweis. Ich habe noch ergänzt, dass man mir den Ausschluss doch auch mal persönlich mitteilen möge wegen § 35 II StPO.
Alles in Allem fühlte ich mich nach der Lektüre Ihres Handbuches doch wesentlich weniger hilflos. Darum meinen besten Dank.
Ich werde weiter berichten, denn die Sache wird noch spannend.
Besonderes Bonbon: Die StA hat meine Mandantin nach meinem Ausschluss umgehend vernommen und ihren spontan geäußerten Wunsch, doch zumindest einen anderen RA beauftragen zu können, ignoriert. „Das Recht steht Ihnen nicht zu“ (als Geschädigte einer gef. KV???). Wegen der dann mehr oder weniger abgenötigten Aussage wurde ein Verfahren gegen sie eingeleitet wegen falscher uneidlicher Aussage. (Miserable Taktik der StA) Dort habe ich mich als Verteidiger bestellt und mitgeteilt, dass ich an der geplanten richterlichen (Zeugen)Vernehmung teilzunehmen gedenke, da ich diese als Beschuldigtenvernehmung betrachte.
Der Verteidigerausschluss unterliegt ja Gott sei Dank einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Es wird also noch Stoff für Ihre Veröffentlichungen geben 🙂 .“

Also: Sachverhalt – wie gesagt – für den Kollegen „unschön“ und für mich so nicht nachvollziehbar. Im Übrigen: Sehr schön, denn natürlich hört/liest man also Autor solches Lob gerne, man lebt nicht davon, das wäre übertrieben, aber es gibt Auftrieb für die manchmal doch recht mühevolle Arbeit. Und man hat „Munition“ für ein (verdecktes (Werbe)Posting hier. Ach so, ein ganz kleiner Wermutstropfen war in der Mail dann daoch noch: Der Kollege hatte noch nicht die neueste Auflage des Handbuchs des Handbuchs, Ermittlungsverfahren, vorliegen. Bei wem das auch noch der Fall ist: Die Lücke kann/sollte man schließen. Denn, wer bestellen möchte, kann das hier tun.

So, jetzt dann Werbemodus aus. 🙂

Ta, ta, ta, ta – die Neuauflage vom „Ermittlungsverfahren“ ist da.

EV_alt_neuUnd wieder mal Werbemodus an 🙂 .

Heute dann noch einmal/wieder für die Neuauflage von Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl., 2015, für die ich ja schon ein paar Mal getrommelt habe (vgl. u.a. hier: Habe fertig – die Druckmaschinen laufen für „Burhoff, EV, 7. Aufl. und dann auch noch hier: Habe fertig – 2. Teil: Die Druckmaschinen laufen dann auch für „Burhoff, HV, 8. Aufl.“).  Jetzt ist es aber „amtlich“ und jetzt „ist es vollbracht“. Das Werk ist da. Gerade habe ich von „meinem“ Lektor den Bildbeweis bekommen.

Einen Tag eher als angekündigt – und damit erst recht ganz passend zum Eintritt ins „Rentneralter“ morgen 🙂 .

Es laufen dann jetzt also die Auslieferungen für alle diejenigen, die vorbestellt haben. Wer noch bestellen will, der kann das schnell hier noch tun.

Und: Natürlich gibt es das bewährte „Burhoff-Paket“, darauf hatte ich ja schon hingewiesen. Es besteht aus der 7. Auflage des „Ermittlungsverfahrens“ und der 8. Auflage der „Hauptverhandlung“. Mit dem Paket spart man rund 40 € gegenüber dem Einzelbezug. Auch das kann man vorbestellen, ebenfalls hier . Da muss man sich aber noch etwas gedulden, bis auch die Neuauflage der Hauptverhandlung da ist.

Werbemodus aus 🙂

Habe fertig – 2. Teil: Die Druckmaschinen laufen dann auch für „Burhoff, HV, 8. Aufl.“

Burhoff_HVSo, Werbemodus an 🙂 . Nach dem Hinweis auf die Neuauflage für Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl., 2015 (vgl. hier: Habe fertig – die Druckmaschinen laufen für „Burhoff, EV, 7. Aufl.“) dann – fristgemäß – der Hinweis auf die nächste Neuauflage, nämlich Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2015. Die Bezieher meiner Newsletter wissen: 2015 ist eben ein „Handbuchjahr“.

Zum Handbuch, Ermittlungsverfahren, kommt nun auch das Handbuch, Hauptverhandlung, neu, und zwar schon in der 8. Auflage. Kinder, wie die Zeit vergeht.

Was ist nun neu? Nun, dass die seit Erscheinnen der 7. Auflage veröffentlichte und auch nicht veröffentlichte Rechtsprechung eingearbeitet worden ist, ist selbstverständlich. Das gilt natürlich auch für das Schrifttum. Darüber hinaus: Die Neuauflage ist topaktuell. Nachdem der Deutsche Bundestag am 18.06.2015 noch das „Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungshauptverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe“, das als Kernstück eine neue, an die Rechtsprechung des EGMR angepasste Fassung des § 329 StPO enthält, verabschiedet hat, habe ich die dadurch eingetretenen Änderungen, die am 25.07.2015 in Kraft getreten sind (vgl. Heute in Kraft getreten: Änderungen im Berufungsrecht und im RVG) noch in die an sich schon zur Druckfreigabe vorgesehenen Fahnen eingearbeitet. Schneller und aktueller geht es dann kaum.

Die Druckmaschinen laufen dann also auch hier und wenn alles gut geht, müsste das Werk im Oktober am Markt sein. Es ist auch bei diesem Buch beim alten/neuen ZAP-Verlag alles so schnell und reibungslos gegangen, dass wir auch mit ihm zwei Monate vor dem Zeitplan liegen.

Nun, genug geworbe. Jetzt bleibt nur noch der Hinweis auf die Vorbestellmöglichkeit, und zwar hier. 🙂

Und: Natürlich gibt es das bewährte „Burhoff-Paket“, darauf hatte ich ja schon hingewiesen. Es besteht aus der 7. Auflage des „Ermittlungsverfahrens“ und der 8. Auflage der „Hauptverhandlung“. Mit dem Paket spart man rund 40 € gegenüber dem Einzelbezug. Auch das kann man vorbestellen, ebenfalls hier . PaketEVHV

Werbemodus aus 🙂