Archiv der Kategorie: Arbeitshilfe

Ich habe da mal eine Frage: PKH/Akteneinsicht/Wiedereinsetzung

© angelo sarnacchiaro - Fotolia.com

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Gelegentlich stelle ich hier ja auch Fragen aus dem Forum bei Strafrecht-online ein.I.d.R. die gebührenrechtlichen, aber heute mal was anderes: Vielleicht weiß ja einer Rat/Hilfe.

Der Kollege schreibt dort:

Hallo liebe Mitstreiter,

meinem Mdt. wurden Schafe gestohlen. Er hat Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt, wogegen er sich beschwert hat. Nach einer Überprüfung wurde ihm mitgeteilt, dass es bei der Einstellung bleibt, er aber eine gerichtliche Entscheidung innerhalb eines Monats beantragen kann. Damit ist er zu mir gekommen.

Ich habe nun AE beantragt. Jetzt wird mir mitgeteilt, dass die Akten nicht verfügbar sind und deshalb nicht übersandt werden können. (Bei einem eingestellten Verfahren?) Naja, sei es drum.

Ohne AE kann ich weder prüfen, ob ich einen Antrag sinnvoll ist noch ihn begründen. Hinzu kommt, dass der Mdt. PKH erhalten dürfte.

Was nun? Antrag und PKH-Antrag stellen und wegen der Begründung dann später WE-Antrag?

Was, wenn sich nach der AE ergibt, dass ein solcher Antrag sinnlos wäre. Antrag auf ger. Entsch. zurücknehmen ist klar. Aber wer zahlt? Ist die PKH auch zu gewähren, dass und weil jetzt vorsichtshalber der Antrag auf ger. Entsch. zu stellen ist?“

Antworten werden gerne genommen 🙂 .

Akteneinsicht im Bußgeldverfahren – Hintergrundinfo, oder: Geht doch

© Avanti/Ralf Poller

© Avanti/Ralf Poller

Ich bin immer dankbar für Hinweise, die ich von Verteidigern auf Verfahrensweisen der Verwaltungsbehörden aber auch auf Änderungen alter Abläufe erhalte. So auch für eine Hintergrundinfo, die mir eine Leser des Blogs hat zukommen lassen. Der Kollege teilt mit:

„…hier mal eine – vielleicht interessante – Hintergrundinfo.

 Das Land Thüringen hat sich bisher immer gewehrt, im Verwaltungsverfahren die BA zu übersenden. Es soll eine Anweisung gegeben haben, die Sache zum Gericht zu geben, dass dann Einsicht gewähren kann – so hat es mir ein Polizist mal unter 4 Augen mitgeteilt.

 Jetzt habe ich eine Akte erhalten, mit der ich für ES 3.0 auf die Homepage von mydrive.ch verwiesen werde. Benutzernamme und Passwort sind auch angegeben. Und  – nach einem ersten „Schnelltest“: – es scheint gut zu funktionieren.

 Es geht also. Das mit dem Urheberrecht scheint man also weder beim Hersteller noch bei den Behörden (noch) ernst zu meinen. Wenn andere Hersteller nachziehen, scheint sich dieses Problem also aufzulösen.“

Also: Geht doch! Und nach dem Aufsatz von Cierniak/Niehaus im DAR-Heft 1/2014 sollte sich auch die OLG-Rechtsprechung ändern. Nicht nur „sollte“. M.E. „muss“ sie sich ändern.

Dazu passt dann ganz gut die heute auf „Die Rezensenten“ veröffentlichte Rezension von Burhoff/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, 3. Aufl. Zur Bestellung geht es dann hier :-).

Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2014 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…

Lesetipp/Arbeitshilfe: Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen – kostenloser Download

Hier dann auch noch einmal der Hinweis auf einen gestern online gestellten Beitrag aus dem StRR. Es handelt sich um „Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen in Straf – und Bußgeldverfahren“ aus StRR 2012, 336. In ihm habe habe ich an mich gerichtete Einzelanfragen aus Seminaren, meinem Forum oder dem Forum bei JURION Strafrecht aufgegriffen und beantwortet. Wie immer steht der Beitrag zum kostenlosen Download bereit.

Zum Wochenauftakt einen Lesetipp: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

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Zum Wochenauftakt: Auf meiner Homepage Burhoff-online steht seit Samstag der Volltext zu meinem Beitrag „Der „Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr“ (§ 315b StGB) in der Rechtsprechung des BGH“ aus VRR 2012, 251, zum – wie immer – kostenlosen Download bereit. Vielleicht hilft er ja in Verfahren, in denen es um diese Vorschrift, die in der verkehrsstrafrechtlichen Rechtsprechung des BGH eine große Rolle spielt, geht.

Durchsuchung der Anwaltskanzlei

Es ist vor einiger Zeit ja schon von anderen Blogs auf ein Merkblatt der RAK München hingewiesen worden (vgl. hier) , in dem zum Verhalten bei der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanlei Stellung genommen wird. Wegen der Bedeutung der damit zusammenhängenden Frage, weise ich auf diese Zusammenstellung auch hier noch einmal hin. Ist ja im Übrigen schließlich auch „meine“ Kammer. Zum Merkblatt geht es hier.