Wir berichten:
- immer noch über Kachelmann, hier, hier, hier und hier (immer noch kein Ende?),
- Über die Bedeutung der Erstreckung nach § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG, s. auch hier.
- ein wenig über die Strafbarkeit bei kino.to, vgl. auch hier.
- Über Messfehler bei ESO ES 1.0, vgl. auch hier.
- Über ein Knastranking.
- Über die Beschlagnahmefähigkeit von Domains, vgl. auch hier.
- Über die Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Brandenburg,
- Über Medikamente für den Selbstmord und den EGMR.
- Über das „Karriermodell Dogendealer„,
- und über den Hund und den Briefträger.