Ich habe da mal einer Frage: Wie rechne ich den Termin zur Vorbesprechung bei der Kammer ab?

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Und dann die Gebührenfrage, die so oder ähnlich häufiger gestellt wird. Gefragt wurde:

.….

Ich bin Pflichtverteidiger. Die Strafkammer lädt drei Wochen Wochen vor der Hauptverhandlung zur Vorbesprechung bei der Kammer. Daran nehme ich teil, die gesamte Kammer, aber ohne Schöffen, und der Staatsanwalt-

Wie rechne ich das ab. Ich habe nichts dazu Passendes gefunden und überlege, ggf. eine Nr. 4102 VV RVG anzusetzen. Die passt zwar nicht ganz, es ist aber auch ein Termin außerhalb der Hauptverhandlung. Oder kann ich ggf. einen HV-Termin abrechnen?“

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