Lösung zu: Kann man die Unwirksamkeit der Beschränkung feststellen lassen?

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Und dann noch die Lösung zur Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage, oder: Kann man die Unwirksamkeit der Beschränkung feststellen lassen?

Hier die von mir gegebene Antwort:

Moin, also:

„1. Ich würde das beim Gericht beantragen. Aber vielleicht vorher bei dem Richter anrufen und fragen, ob er das mitmacht. Nicht, dass er ablehnt und der Schuß nach hinten losgeht.

2. Wenn das nicht klappt, dann sollte es über die konkludente Bestellung laufen. Ich würde mich auf die im Handbuch, EV, Rn 3811oder auf Burhoff/Volpert, RVG Teil A Rn 2372 zitierte Rechtsprechung berufen.

3. Die von pp. zitierte Entscheidung des LG Tübingen hilft m.E. nicht weiter. Sie sagt ja nichts dazu aus, dass die Bestellung auch für das Hauptverfahren gilt. Es geht nur um die Frage, ob der RA für den HPT „voller Verteidiger“ ist. Das ist etwas ganz anderes.“

Bei der Entscheidung, auf die ein Kollege in seiner Antwort hingewiesen hatte, handelte es sich um den LG Tübingen, Beschl. v. 06.02.2023 – 9 Qs 25/23. Die passte nun wirklich nicht zu der Fragestellung.

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