Ich habe da mal eine Frage: Nur einmal Gebühren oder für alle 43 Verfahren?

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Und dann noch die Gebührenfrage, mal wieder zur Erstreckung:

„…..Ich habe folgende Frage und es geht für um viel Geld!

Wir sind in einer Strafsache am 19.03.2025 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Ebenfalls am gleichen Tage, 19.03.2025 sind alle 43!!! Anklagen verbunden worden. Im Beiordnungsbeschluss befindet sich die Erstreckungsanordnung auf alle Verfahren nach § 48 Abs. 5 RVG.

Ich habe daraufhin nach Abschluss des Verfahrens abgerechnet 43 x GG und 43 x VG + PUT usw. Nun meint die Rechtspflegerin, dass eine Tätigkeit vor Verbund nicht stattgefunden hat und ich nur für das führende Verfahren die GG und VG und PUT bekomme. Aber das fühlt sich nicht richtig an. Wozu dann die Erstreckung? Und wozu arbeitet man sich in 43 Anklagen rein (die ja auch alle verhandelt wurden)? Vielleicht kann mir ja jemand helfen. „

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