Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Um wie viele Angelegenheiten handelt es sich?

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Und dann habe ich noch die Lösung zum letzten Rätsel. Das lautete: Ich habe da mal eine Frage: Um wie viele Angelegenheiten handelt es sich?

Und die Lösung dazu:

„Moin,

ja, Sie sehen das richtig. Das ist eine Angelegenheit. Die Grundgebühr fällt also nur einmal an. Wenn Sie nicht auch im Vorbereitenden Verfahren tätig waren, fällt auch die Postpauschale nur einmal an.“

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