Ich habe da mal eine Frage: Um wie viele Angelegenheiten handelt es sich?

© AllebaziB – Fotolia

Und dann zum Tagesschluss noch die Gebührenfragen, die heute wie folgt lautet:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

ich möchte eine erstinstanzliche Strafverteidigung abrechnen. Es fanden 2 Hauptverhandlungstermine statt. Der 1. wurde ausgesetzt. Zum 2. Hauptverhandlungstermin (8 Monate später) erschien der Angeklagte nicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Strafbefehls, dem das Gericht nachkam. Hiergegen habe ich Einspruch eingelegt. Sodann kam es zum 3. Hauptverhandlungstermin (3 Monate später). In diesem wurde der Angeklagte freigesprochen und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.

Frage: Ist es korrekt, dass es sich dabei um eine Angelegenheit handelt und somit die Grundgebühr und die Postpauschale jeweils nur einmal anfallen? Ich habe neben diesen vorgenannten Gebühren eine Verfahrensgebühr und 3 Terminsgebühren berechnet nebst Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Kopien etc. Ist das so korrekt oder habe ich etwas übersehen?“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert