Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühr für Abwehr der Einziehung in der Strafvollstreckung?

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Und dann hier noch die Gebührenfrage dieser Woche:

Welche Gebühren bekomme ich für die Abwehr der Einziehung (zB Erfüllungseinwand, Einwendungen gegen fahndung etc) in der Strafvollstreckung (vorher nicht tätig! 0,3 auf den Wert (also zivil) oder Nr. 4206 VV – sonstige Tätigkeit in der Strafvollstreckung – oder noch anders?

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