Und hier dann ein „Gebührenservice“ 🙂 zum KostBRÄG 2025. Ich hatte ja neulich schon zum Inkrafttreten des Gesetzes kurz berichtet (vgl. hier: KostBRÄG 2025 mit den RVG-Erhöhungen in Kraft, oder: Besser Spatz in der Hand, als Taube auf dem Dach).
Inzwischen steht auf meiner Homepage bei den Veröffentlichungen der Volltext eines Beitrags online, der in diesem Monat im StRR erscheint/erscheinen wird – StRR 6/2025, 7. Auf den weise ich hier hin, und zwar:
Änderungen bei der Vergütung der Verteidiger/Rechtsanwälte
durch das KostBRÄG 2025
In dem kann man noch etwas mehr zu den Änderungen – zu dem „Spatz“ 🙂 – lesen. Und natütlich – das muss jetzt sein 🙂 . Ich nehme diesen Hinweis zum Anlass, um <<Werbemodus an>> auf die im Herbst erscheinende Neuauflage von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2025, hinzuweisen, die man hier vorbestellen kann. Die enthält natürlich alle Änderungen durch das KostBRÄG <<Werbemodus aus>>.