Archiv für den Monat: Mai 2015

Burhoff ist „feige“ und betreibt „öffentliche Zensur“ – wirklich ?

© Alex White - Fotolia.com

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Heute ist für mich der Tag, die allgemeinen Themen (in eigener Sache), die während meines Urlaubs liegen geblieben sind, aufzuarbeiten – in der Hoffnung, dass der ein oder andere am Feiertag Zeit findet, die Beiträge zu lesen (vgl. hier dann schon: I will stay, oder: Die (unnötige) Diskussion um das JuraBlogs Bezahlmodell).

Zur nachfolgende Frage habe ich länger überlegt, ob es sich lohnt, dazu überhaupt einen eigenen Beitrag zu machen, oder, ob ich es, um mich nicht erneut zu ärgern, nicht lieber lasse. Ich habe mich dann aber doch für den Beitrag entschieden. Ich kenne mich: Es nagt dann doch an mir 🙂 .
Ich erinnere: Ich hatte in meinem „Urlaubsbeginn-Posting“ am 12.05.2015 darauf hingewiesen, dass ich für einige Tage in Urlaub bin (siehe: Leinen los – bin dann mal weg….“. In dem Beitrag heißt es dann u.a.. auch:

 „Allerdings müssen sich die Kommentatoren bis zu meiner Rückkehr damit abfinden, dass ich für die Zeit meiner Abwesenheit vom heimatlichen Arbeitsplatz die Kommentarfunktion abgestellt habe. Ist sicherer und erspart mir nach Rückkehr dann das Löschen der ganzen Spam-Kommentare.“

Und das Vorgehen hat einem potentiellen Kommentator (?) nicht gepasst. Er hat mir eine böse Mail geschrieben, die mich unterwegs erreicht hat. Ich kann daraus nur noch sinngemäß zitieren, da die Mail in den Tiefen der Ostsee verloren gegangen ist, warum auch immer.

Der Absender beklagte sich über das Abstellen der Kommentarfunktion. Das sei „öffentliche Zensur“ und ich sei wohl „zu feige“, auch während meines Urlaubs, Kommentare „zu ertragen“. Es sei ja auch wohl kein großes Problem, den Spam auch während der Abwesenheit zu bearbeiten.

Wie gesagt: Der genaue Wortlaut ist in der Ostsee verloren gegangen und damit auch die Absenderadresse, so dass ich dem Absender auch nicht direkt, sondern nur hier antworten kann. Also:

„Lieber Kritiker,

über Ihre Mail bin ich – gelinde ausgedrückt – erstaunt. Wenn ich ehrlich bin: Ziemlich verärgert. Denn ich bin weder „zu feige“, auch während meines Urlaubs Kommentare entgegen zu nehmen, noch ist der Vorwurf „öffentliche Zensur“ berechtigt, wenn ich alle (!!!) Kommentare zu den während des Urlaubs eingestellten Beiträgen ausschließen. Das ist nichts anderes als Verschaffung von zusätzlicher Urlaubszeit und dient dem innerfamiliären Frieden, weil ich nicht auch während des Urlaubs noch dauernd das Blog und ggf. eingehende (Spam)Kommentare im Augen behalten muss. Ich habe mit den übrigen Nachrichten schon genug zu tun. Und die angefahrenen Städte waren zu schön, um in ihnen die Zeit mit (Spam)Kommentaren aus dem Blog zu vertändeln.

Im Übrigen weise ich darauf hin: Der „BOB“ ist mein Blog und daher ist es meine Entscheidung, ob ich überhaupt, wenn ja, wann und wie, Kommentare zu meinen Beiträgen zulasse. Die Entscheidung überlassen Sie bitte mir und schreien nicht gleich „Zensur“, wenn die Kommentarfunktion mal für 10 Tage deaktiviert ist. Jetzt können Sie wieder kommentieren, wenn Sie wollen, und Ihren Frust über die „Zensur“ hier auch öffentlich los werden. Allerdings gilt jetzt: Sie können kommentieren. Ob ich mit Ihnen – oder anderen Kommentatoren – diskutiere und Ihren Kommentar kommentiere und wenn ja, wie oft: Das ist ebenfalls meine Entscheidung. Und die haben Sie zu akzeptieren.

 Mit dennoch freundlichen Grüßen“

Ich hoffe, er/sie liest es.

I will stay, oder: Die (unnötige) Diskussion um das JuraBlogs Bezahlmodell

entnommen openclipart.org

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So, ein richtiger Arbeitstag ist heute am Pfingstmontag noch nicht wieder. Daher kann und will ich den Tag nutzen, um einige Themen aufzuarbeiten, die während meines Urlaubs in den vergangenen Tagen „liegen geblieben“ sind.

An der Spitze das die Blogs und die Diskussion bei JuraBlogs bewegende Thema des neuen „Bezahlmodells“. Auf diese Systemänderung hatte Matthias Klappenbach am 10.05.2015 kurz vor meinem Urlaubsantritt hingewiesen (vgl. hier Lesen Sie mehr darüber und wie Sie JuraBlogs als Nicht-Blogger unterstützen können.).

Und dann ging es los, zwar nicht sofort, aber dann doch in einer recht großen Welle. Über 50 Kommentare beim JuraBlogs-Beitrag und zahlreiche Postings in den Blogs. Auf einige hatte ich ja schon gestern im Wochenspiegel hingewiesen. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, und zwar:

  1. Gruppe 1 sind diejenigen, die gehen wollen, und zwar u.a.: GuR verlässt JuraBlogs – wir sagen DANKE!, oder. JuraBlogs – wir sagen leise servus, oder: Ich soll künftig für die Teilnahme an Jurablogs zahlen – nein danke!, oder auch Lexegese, und auch noch: Nichts ist umsonst,
  2. Gruppe 2 sind diejenigen, die bleiben, und zwar u.a.: Wir verabschieden uns nicht, wir bleiben bei Jurablogs!, oder: Was nichts kostet, taugt nichts, oder: JuraBlogs – ich bleibe!, oder: Ich zahle gerne für Jurablogs!,
  3. Gruppe 3 sind die Unentschiedenen: Should I Stay Or Should I Go?.

Nun, die Überschrift zu diesem Posting und mein Kommentar bei JuraBlogs machen es nicht schwer, meine Entscheidung zu erkennen: Ich werde bleiben – I will stay. Die Gründe sind ganz einfach: Ich kann nicht erkennen, woher eigentlich das „Recht“ abgeleitet werden soll, dass JuraBlogs auf Dauer kostenlos sein soll/muss. Es mag sein, dass wir als Blogger die Inhalte für JuraBlogs zur Verfügung stellen und JuraBlogs damit Einnahmen erzielt, aber: Matthias Klappenbach hat sich nun für ein Bezahlmodell entschieden. Das ist seine „Plattform“, für die er verantwortlich ist und seine Entscheidung. Die mag ich gut finden oder auch nicht, jedenfalls muss ich sie akzeptieren. Wer das nicht kann/will, der geht eben. Und der sollte dann auch gehen, ohne beim Weggang eben noch das Ranking anzusprechen, das so oder so falsch ist, weil die eigenen Beiträge/der eigene Blog nicht so gelistet werden/wird, wie es ihnen/ihm ja an sich zusteht.

Verstehen kann ich den Weggang nicht. Lassen wir mal dahin gestellt, was üblich ist im Internet und was nicht. Wirtschaftliche Gründe können es nicht sein. Denn die 49 €/Jahr für den Plan Basic wird man m.E. noch übrig haben, sonst bietet sich ggf. ein Charity-Modell an oder vielleicht ein Pool, in den andere „Pläne“ nicht verbrauchte Beiträge spenden können. Und selbst der Plan Professionell mit 99 €/Jahr ist sicherlich wirtschaftlich verkraftbar. Wenn ich von meinen Zahlen ausgehe – 77 Beiträge/Monat und durchschnittlich derzeit 117 Leser/Beitrag – dann sind das 108.108 Leser/Jahr und im Ergebnis noch nicht mal 1 Cent/Beitrag. Aber hallo, darum lohnt das Diskutieren doch nicht, oder? Zumal die Zahlen, wenn man die aktuellen Zugriffszahlen nimmt – die 117 Leser/Beitrag beziehen sich auf die gesamten sechs Jahre der Listung bei JuraBlogs, erfassen also auch die Anfangsbeiträge mit nur ganz geringen Zugriffszaheln – noch „besser“ sind.

Ein wenig scheinheilig wird die Diskussion in meinen Augen, wenn von „Reisenden“ zum Teil darauf hingewiesen wird, dass man „anders als landblawgende Rechtsanwälte“ mit dem Bloggen weder direkt noch indirekt „Geld verdiene“ und man eigentlich für die eigenen Inhalte, die man zur Verfügung stelle, bezahlt werden müsse und andere „einen werbefreien Aggregator“ zur Verfügung stellen und man nicht verstehe, dass das bei JuraBlogs nicht möglich sein soll. Dazu ist zunächst anzumerken: Ist eben so und muss man akzeptieren. Und: Machen wir uns doch nichts vor: Irgendein Ziel verfolgen alle Blogger. Die bloggenden Rechtsanwälte wollen sich und/oder ihre Kanzlei bekannt(er) machen – warum nicht? Ich als Autor nutze dieses Medium, um „meine Produkte“, sprich meine Bücher an der ein oder anderen Stelle „promoten“ zu können – warum nicht? – im Übrigen macht mir das Bloggen Spaß. Ebenfalls „promoten“ wollen die Verlage/Institutionen/Vereinigungen usw., die ein Blog betreiben – warum nicht?

Und die anderen, die mit ihrem Blog „kein Geld verdienen?“ Nun, wenn man ehrlich ist: Rein altruistische Ziele verfolgen die mit dem Bloggen m.E. auch nicht. Ganz tief im Herzen – ganz hinten versteckt in einem kleinen Kämmerlein, das man, wenn man ehrlich ist, findet, – da schlummert sicherlich dann doch die Vorstellung, dass man mit dem Bloggen und den Beiträgen letztlich trotze allem „Idealismus“ dann doch der eigenen Eitelkeit ein wenig – oder auch mehr – frönt – warum auch nicht? Nur: Warum soll das dann nichts kosten? Und warum sollte Matthias Klappenbach die „Plattform“ dafür auf immer kostenfrei zur Verfügung stellen.

Und ganz zum Schluss: Ich bin jetzt seit mehr als sechs Jahren mit meinem Blog/den Vorgängerblogs bei JuraBlogs gelistet und habe den Service kostenlos in Anspruch genommen. Da hätte ich es– wie wir in Westfalen sagen – „schofel“ gefunden, jetzt – wo es kostenpflichtig wird –zu gehen. Das ist ein bisschen so wie – im übertragenen Sinn –: Die Ratten verlassen das sinkende Schiff“ – nur um klar zu stellen und damit niemand sich auf den berühmten Schlips getreten fühlt: Im übertragenen Sinn, ich sehe die Mitglieder der Gruppe 1 nicht als „Ratten“ und Jurablogs ist kein „sinkendes Schiff“. Letzteres kann man nur hoffen, da ich selbst auch schon an vielen Stellen Nutzen aus JuraBlogs und den dort gelisteten Beiträgen gezogen habe, was hoffentlich noch lange möglich ist.

Über zwei Dinge muss sich Matthias Klappenbach allerdings im Klaren sein und das wird er, so wie ich ihn bislang kennen gelernt habe:

  • Mit dem Bezahlmodell werden die Ansprüche der „Planinhaber“ steigen. Bei technischen Problemen wird man jetzt die „Leistung einfordern“, denn man hat ja schließlich bezahlt. Das klingt in dem ein oder anderen Kommentar auf seinen Blogbeitrag schon an. Aber das wird er meistern. Jedenfalls kann ich mich über die Schnelligkeit, mit der er Anfragen/“Beschwerden“ in der Vergangenheit beantwortet hat, nicht beklagen.
  • Und: Es wird eine Diskussion über das Ranking geben, weil ja einige Blogs nicht mehr so viel bloggen können/wollen. Aber auch da kann ich nur sagen: Abwarten und Tee trinken und sehen, wie sich das entwickelt. Und letztlich sind das dann Reaktionen/Folgerungen aus der eigenen Wahlentscheidung: Bezahlmodell ja oder nein?.

Fazit: I will stay, wegen der 99 €/Jahr muss ich kein Hunger leiden. Ich werde mich weiterhin über jeden Leser/Besucher eines Artikels freuen, der über JuraBlogs kommt. Und über alle anderen auch.

Sonntagswitz: Heute zum heiligen Geist, ist ja Pfingsten

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Heute ist Pfingstsonntag – allen nochmals ein schönes Pfingstfest -, da gibt es natürlich Witze über/von Pfingsten oder den heiligen Geist, und zwar:

Der Papst reist anonym nach Venedig und fällt dort aus einer Gondel. Das Wasser ist zwar nicht tief, aber der Papst versinkt immer weiter. Da kommt ein Gondolieri vorbei und fragt: „Kann ich Ihnen helfen?“
Der Papst sagt: „Nein, der Heilige Geist wird mir schon beistehen.“
Der Papst versinkt immer weiter, ihm steht das Wasser schon bis zum Hals, als der Gondolieri wieder vorbei kommt und fragt: „Kann ich Ihnen helfen?“
Der Papst antwortet wieder: „Nein, der Heilige Geist wird mir schon beistehen.“
Als der Papst nun ertrunken ist und im Himmel vor dem Heiligen Geist steht, sagt er zu ihm: „Wenn man dich schon mal braucht, dann bist du nie da!“
Worauf der Heilige Geist antwortet: „Na wer, glaubst du denn, ist die ganze Zeit vorbeigerudert?!“


Im Himmel beschließt man einen Betriebsausflug zu machen. Betlehem wird vorgeschlagen.
„Och nö,“ sagt Maria, „die haben da echt nen schlechten Service, du bekommst noch nicht mal ne gute Unterkunft.“
Gott: „Na dann Jerusalem vielleicht.“
„Um Gottes Willen,“ sagt Jesus, „da hab ich ganz schlechte Erfahrungen gemacht.“ „Wie wäre es mit Rom?“
„Au ja, Rom ist gut,“ sagt der heilige Geist, „da war ich noch nie.“


Der Papst ist tot und klopft an der Himmelstür. Petrus öffnet und fragt: „Wer bist du?“
„Ich bin der Papst.“
Darauf Petrus: „Papst… Papst? Kenn ich nicht, ich frage mal Jesus.“
Doch auch Jesus kennt den Papst nicht und fragt deshalb den Heiligen Geist.
Dieser denkt nach: „Papst… Papst… ja klar! Das ist dieser Arsch, der jedem auf der Erde erzählt, ich hätte was mit Jesus Mutter gehabt!“


Tobi hat wieder mal seine liebe Not mit den Schularbeiten.
„Wie schreibt man Flinte, mit F oder Pf?“
Papa nach kurzem Überlegen: „Schreib bitte mit F wie Pfingsten!“

Wochenspiegel für die 20./21.KW., das war das Bezahlmodell bei Jurablogs, NSU und ein Pyramidenspiel

© Aleksandar Jocic - Fotolia.com

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So, nach ereignisreichen Tagen auf der Ostsee – bei durchweg gutem Wetter, ja, wenn Engel reisen 🙂 – dann der nächste Wochenspiegel. Der für die 21. KW, nur für die Zählung habe ich 20./21.KW aufgenommen. Das beherrschende Thema der vergangenen Woche war das Hin und Her und die Diskussion über das Bezahlmodell „JuraBlogs“ – ich melde mich – wenn ich hier klar Schiff habe – dazu auch noch einmal, hier dann zunächst:

  1. die, die gehen wollen, und zwar u.a.: GuR verlässt JuraBlogs – wir sagen DANKE!, oder. JuraBlogs – wir sagen leise servus, oder: Ich soll künftig für die Teilnahme an Jurablogs zahlen – nein danke!, oder auch hier, und auch noch: Nichts ist umsonst,
  2. die, die bleiben, und zwar u.a.: Wir verabschieden uns nicht, wir bleiben bei Jurablogs!, oder: Was nichts kostet, taugt nichts, oder: JuraBlogs – ich bleibe!, oder: Ich zahle gerne für Jurablogs!,
  3. die Unentschiedenen: Should I Stay Or Should I Go?,
  4. Das Pyramidenspiel eines Staatsanwalts ,
  5. Kam­mer­ge­richt lässt das Amts­ge­richt Tier­gar­ten beim (Zahn-)Arzt anrufen,
  6. ein wenig NSU: Fast schon wieder lustig,
  7. Vorratsdatenspeicherung: Gesetz soll nun im Eilverfahren verabschiedet werden!,
  8. Der ehemalige Rechtsanwalt als Strafverteidiger,
  9. Mut zur Sprungrevision, besten Dank für die StRR-Werbung 🙂 ,
  10. und dann war da noch: Landgericht Münster: Fotograf muss kritischen Anwalts-Blogpost hinnehmen.

Und natürlich allen Lesern ein frohes Pfingstfest – ich räume auf 🙂 .

StA nimmt Berufung zurück – Verfahrensgebühr für den Verteidiger

© PhotoSG - Fotolia.com

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In einer in Rechtsprechung und Literatur nicht unbestrittenen Frage macht das LG Aurich im LG Aurich, Beschl. v. 27.04. 2015 – 13 Qs 8/15 – einen Schritt in die richtige Richtung. Es geht um den Anfall der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor Begründung des Rechtsmittels zurücknimmt. Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten, die vom AG verurteilt worden ist. Nach dem Urteil vom 08.05. 2012 hat die Staatsanwaltschaft am 09.05. 2012 Rechtsmittel eingelegt. Am 11.06.2012 hat die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel dann zurückgenommen. Der Rechtsanwalt hat auch die Festsetzung der Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV RVG beantragt. Diese ist vom AG nicht festgesetzt worden. Das Rechtsmittel des Verteidigers hatte Erfolg.

 

Das LG Aurich hat die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV RVG gewährt. Eine Verfahrensgebühr entstehe mit sachgerechter und zweckdienlicher Tätigkeit eines verständigen Verteidigers (vgl. insoweit OLG Koblenz NStZ-RR 2014, 327). Diese sei bei der Berufung jedoch nicht zwingend von der – gesetzlich nicht vorgeschriebenen -Begründung abhängig. Hier habe ich die Zielrichtung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft zunächst an der starken Abweichung zwischen Antrag der Staatsanwaltschaft und ausgeurteiltem Strafmaß ablesen lassen, die Staatsanwaltschaft habe auch die Zielrichtung ihres Rechtsmittels bereits noch im Hauptverhandlungstermin kenntlich gemacht hat. Allein ein subjektives Beratungsbedürfnis löse zwar noch keine Verfahrensgebühr aus, soweit die Beratung nicht auch objektiv erforderlich sei. Hier sei jedoch auch ein objektives Beratungsbedürfnis entstanden. Anders als in einem revisionsrechtlichen Verfahren habe hier in dem Berufungsverfahren bereits vor der Begründung des Rechtsmittels ein objektiver Beratungsbedarf entstehen können Dies gelte hier umso mehr, als die Verurteilte wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln angeklagt gewesen und zur Ableistung von Arbeitsstunden verurteilt worden sei. So sei als Vorbereitung der Verteidigung im Berufungstermin in Betracht gekommen, eine Drogenberatungsstelle aufzusuchen und sich um eine Stelle zur Ableistung der Arbeitsstunden zu bemühen. Dies sei der Verurteilten von dem Pflichtverteidiger anzuraten gewesen. Zur Wahrung ihrer Verteidigungsmöglichkeiten sei es auch nicht zumutbar gewesen die Zeit bis zur Begründung der Berufung ungenutzt verstreichen zu lassen.

Im Ergebnis ist der Entscheidung zuzustimmen, in der Begründung m.E. nicht. Denn das LG begeht auch den in der (obergerichtlichen) Rechtsprechung leider häufigen Fehler, dass die Frage des Entstehens der Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren mit der Frage der Erstattungsfähigkeit vermischt wird. Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 2 VV RVG mit jeder Tätigkeit des Rechtsanwalts/Verteidigers, eine andere Frage ist, ob die Gebühr erstattet wird. Insoweit stellt die Rechtsprechung noch immer überwiegend darauf ab, dass dem Verteidiger im Berufungs- oder Revisionsverfahren eine Tätigkeit schon vor der Begründung des von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittels i.d.R. nicht honoriert wird. Dass das nicht zutreffend ist, habe ich bereits wiederholt dargelegt. Ich verweise dazu u.a. auf RVGreport 2014, 410.

Unabhängig davon: Als Verteidiger sollte man sich die Argumentation des LG merken. Denn sie lässt sich in vielen Verfahren zur Begründung der Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren anführen.